Konsequenzen bei nicht erfüllten Dienstanweisungen

vom 29.08.2013, 21:25 Uhr

A hat aus Unkenntnis eine sogenannte Dienstanweisung nicht beachtet und dadurch einiges an Ärger bekommen. Immerhin schützt Unwissen vor Strafe nicht. Doch der Arbeitgeber, nennen wir ihn B, gibt dem Mitarbeiter keine Abmahnung, er wird lediglich darauf hingewiesen, beim nächsten Mal eine Abmahnung zu erhalten. Anders schaut es bei Z aus, der von seinem Arbeitgeber Y, gleich gekündigt wurde und nun einen Rechtsbeistand aufsuchen wird.

Welche Konsequenzen sind bei nicht umgesetzten Dienstanweisungen wirklich sinnvoll? Habt Ihr diese Konsequenzen selbst in Eurem beruflichen Umfeld erleben können oder erleben müssen? Inwieweit sind Konsequenzen, die bereits eine Kündigung mit sich bringen, überhaupt bei nicht umgesetzten Dienstanweisungen moralisch oder auch gesetzlich vertretbar?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" mag zwar in unserem Rechtssystem gelten, aber ist nicht unbedingt im Arbeitsumfeld gültig. Dienstanweisungen sind schließlich keine Gesetze und der Arbeitgeber kein Gericht. Von daher kann man immer genauer hinterfragen, wieso er von der Anweisung nichts gewusst hat. Hat vielleicht der Chef versäumt, ihn auf eine neue Anweisung hinzuweisen und damit seine Fürsorgepflicht verletzt? Eigentlich sind ernsthafte Konsequenzen nur dann angemessen, wenn der Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat.

Und dann kommt es sicherlich auch auf die Schwere des Vergehens an. Wenn jemand jetzt nur ein falsches Formular für den Urlaubsantrag verwendet hat, wird das sicherlich keinerlei Konsequenzen haben. Wenn jedoch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht oder das Unternehmen einen Rechtsstreit zu befürchten hat, kann eine Abmahnung oder Kündigung angemessen sein.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zunächst möchte ich auch ein Mal sagen, dass man eine Dienstanweisung auch erhalten muss um sie einhalten zu können und wenn man es nicht gesagt bekommen hat, dann hat man auch nichts zu befürchten. Ansonsten kommt es sicherlich auf den entstandenen Schaden an. Wenn der Mitarbeiter dem Unternehmen finanziell geschadet hat, muss der Arbeitgeber hier nicht mehr freundlich sein, sondern kann seinen Angestellten auch abmahnen. Eine Kündigung kann vielleicht auch in ganz schweren Fällen gleich passieren, aber das dürfte die Ausnahme sein und ist sicherlich auch gerichtlich auf dünnem Eis. Normalerweise bekommt man gesagt, dass das nicht so laufen kann und man einen Fehler gemacht hat und dann ist gut.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Also über Sinn und Unsinn von Bestrafung bei nicht beachteter Dienstanweisungen kann man meiner Meinung nach sicher streiten. Doch Fakt ist doch, dass explizite Dienstanweisungen wesentlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sind. Es ist also in jedem Fall wichtig, dass solch eine Nichtbeachtung Folgen für den Betroffenen hat.

Natürlich gibt es die Regelung, dass in jedem Fall zunächst eine Verwarnung bzw. später Abmahnung erforderlich ist. Erst dann wäre eine Kündigung zulässig. Und meines Wissens auch nur dann, wenn es zum wiederholten Male zum selben Verstoß kommt.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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