Aus Versehen zu viel bei eBay überwiesen - was tun?

vom 04.02.2013, 19:46 Uhr

A hatte über eBay eine Kiste mit Kinderkleidung ersteigert, die 10 Euro kostete. Jetzt hat sie beim Überweisen aus Versehen ein Null zuviel drangehängt und 100 Euro überwiesen. Sie hat sich natürlich sofort gemeldet, damit ihr der Verkäufer die 90 Euro, die sie zuviel bezahlt hat, zurücküberweist. Die Ware bekam sie zwar, aber auf die 90 Euro wartet sie schon seit acht Wochen, hat auch schon ein paar Mal angefragt, aber keine Reaktion bekommen.

A fürchtet, dass sie das Geld als Lehrgeld abschreiben kann. Sie überlegt jetzt, was sie tun kann. Aber sie sieht da keine Möglichkeit. Was würdet ihr tun? Euch ärgern und euch notgedrungen abfinden? Oder gibt es vielleicht rechtliche Schritte, die man einleiten kann? Lohnt sich das überhaupt?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 04.02.2013, 22:46, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Rechtlich hätte sie wohl durchaus einen Anspruch auf Rückzahlung (Stichwort: ungerechtfertigte Bereicherung). Man könnte nun darüber nachdenken, einen Anwalt zu beauftragen. Allerdings ist fraglich, wie hoch dann die Anwaltskosten sind, sodass sich das rechnerisch möglicherweise kaum lohnt.

eBay hingegen wird vermutlich nicht weiterhelfen können, da das Problem nunmal in der Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer liegt. Und die Bank kann meines Wissens da auch nicht weiter helfen, da sie eben tatsächlich beauftragt wurde, 100 € zu überweisen. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Empfänger vielleicht doch noch so freundlich ist und das Geld zurücküberweist. Unter Umständen konnte man dies allerdings dann entsprechend in der Bewertung erwähnen - denn bewertet wird ja an sich die gesamte Transaktion.

» Philly » Beiträge: 37 » Talkpoints: 21,22 »


Wenn sie es sofort bemerkt hätte, hätte sie die Überweisung eventuell noch stoppen können, wenn sie sich umgehend an ihre Bank gewandt und um Stornierung gebeten hätte. Hat der Empfänger das Geld schon gutgeschrieben bekommen, ist auf diesem Wege leider gar nichts mehr zu machen.

Wegen 90€ eine Anwalt einzuschalten, lohnt sich vermutlich wirklich nicht, wobei Anwaltskosten doch normalerweise dem Gegner in Rechnung gestellt werden. In Vorleistung muss man aber trotzdem erstmal gehen und wenn der Gegner nicht zahlen will, muss man auch noch vor Gericht gehen. Wegen 90€ ist das schon ganz schön viel Aufwand.

Ich würde dem Verkäufer wohl einfach mal drohen, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich mein Geld nicht wiederbekomme. Lässt er sich beeindrucken und rückt es raus, ist es gut. Wenn nicht, würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und die 90€ abhaken, da mir der Aufwand eben zu groß wäre.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das Problem ist, dass man von der Bank nichts zu erwarten hat. Diese muss das Geld nicht zurück überweisen, wenn es falsch verschickt wurde oder eine falsche Summe angegeben wurde. Da hat man also keine Rechte und muss da schon auf den Verkäufer hoffen.

Vielleicht lasst ihr euch vom Anwalt einfach ein Schreiben anfertigen, was ich dann an den Verkäufer schickt, weil rechtlich dürfte das auf jeden Fall bedenklich sein. Die meisten Menschen reagieren dann mit Angst und machen das, was sie machen, sollten dann auch freiwillig ohne einen weiteren Schritt gehen zu müssen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich vermute auch einmal, wenn sie nicht an einen ehrlichen Verkäufer geraten ist, dass der Zug bereits abgefahren ist, da man nach so langer Zeit auf keinen Fall mehr eine Rücküberweisung bei seiner Bank beantragen kann. Das geht, so viel ich weiß, sowieso nicht.

Ich würde den Fall auf jeden Fall eBay melden und schauen, was passiert. Zudem sollte sie natürlich eine schlechte Bewertung abgeben. Das hilft ihr zwar nicht das Geld wieder zu bekommen, aber es ist das einzige, was jetzt noch möglich ist.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn sich der Verkäufer nicht mehr meldet, würde ich mich mit dem Problem an Ebay selber wenden und nicht mehr allzu lange damit warten, weil sonst ist das Geld dann wirklich für immer weg. Am besten ist es wenn man bei Ebay vorsichtshalber immer per Paypal bezahlt. Bei Paypal hat man die Sicherheit, dass das Geld nicht verloren geht und bei Problemen helfen die einem. Das kann ich euch nur für das nächste Mal empfehlen.

» selinasmami » Beiträge: 127 » Talkpoints: 0,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das hat sie doch sicherlich direkt danach gemerkt, oder? Dann kann man doch in den meisten Fällen zurück buchen und überweist dann einfach anschließend noch einmal 10 Euro.

ich würde dem Verkäufer eine Frist setzen um das Geld zurück zu zahlen und dann mit einem Anwalt drohen. Ob man einen Anwalt einschalten will, ist das andere, aber man kann zumindest ein bisschen Druck ausüben und in den meisten Fällen wirkt das auch Wunder. Wenn man nur höflich darum bittet, wird man leider meistens einfach nicht ernst genommen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Grundsätzlich könnte man tatsächlich einen Anwalt ansetzen, doch sollte man sich dies lieber genauer überlegen, denn die Anwaltskosten übersteigen meistens das Geld, was man eigentlich zu viel überwiesen hat. Wenn man aber anstatt 100 Euro aus Versehen 1000 Euro überwiesen hat, dann sollte sich dies schon lohnen, denn die Anwaltskosten werden sich so im Mittelfeld der beiden Zahlen befinden, also man verliert trotzdem eine Menge an Geld.

Mir ist so etwas ähnliches auch schon einmal passiert. Ich sollte 13,35€ überweisen und habe aus Versehen 133,50 Euro überwiesen und hatte dann natürlich die Panik, denn die andere Person würde mir das Geld sicherlich nicht zurück geben, denn wenn es um das Geld geht ist der Mensch wie ein Tier. Dennoch habe ich versucht die Person zu kontaktieren und habe den Fall geschildert und die Person war tatsächlich so nett und hat mir das Geld zurück überwiesen, denn bei Ebay hätte man noch einen Trick.

Der Käufer muss ja im nach hinein eine Bewertung abgeben, hätte die Person mir das Geld nicht zurück überwiesen hätte ich einfach eine schlechte Bewertung abgegeben und dies ist für die meisten Ebayer ein Albtraum. Manchmal ist denen die Bewertung wichtiger als das Geld an sich, da die Bewertung einen gewissen Ruf widerspiegelt. Hat man nur schlechte Bewertungen wird niemand mehr bei einem einkaufen.

Eine sichere Variante wäre natürlich PayPal, aber leider bietet dies nicht jeder an. Vor allem bei kleinen Beträgen rentiert es sich nicht, PayPal anzubieten, da man durch die Gebühren meistens noch etwas verliert. Wenn der Käufer natürlich die Kosten trägt ist es in Ordnung, macht nur meistens gar keiner. Deshalb bleibt oft nur die Überweisung übrig. Bei Ebay Kleinanzeigen würde ich hingegen aufpassen. Dort bietet sich eigentlich die Überweisung an und wenn dort mal das Geld weg ist, dann ist es weg. Man sollte auf sein Gefühl hören und schauen, ob der Verkäufer wirklich vertrauenswürdig ist (ist er meistens, wenn er schon viele Sachen verkauft hat beziehungsweise viele Sachen gleichzeitig verkauft).

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» Dennus » Beiträge: 1263 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ob man zehn oder 100 Euro überweist, sollte einem eigentlich früh genug auffallen, zumal man ja nochmal gefragt wird, ob die Daten stimmen, bevor man die Überweisung abschickt. Eigentlich sollte man meinen, dass die Leute in der Lage sind, die Angaben wirklich zu kontrollieren, aber scheinbar ist das keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn der Käufer so ungeschickt war und die Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat, hat er trotzdem ein Recht darauf, sein Geld zurückzubekommen.

A hat den Verkäufer scheinbar schon einige Male kontaktiert, ohne dass die 90 Euro überwiesen wurden. Da es sich um einen Kauf über Ebay handelte, würde ich an Stelle von A den Ebay-Service kontaktieren. Vielleicht hilft es, wenn der Verkäufer direkt von Ebay kontaktiert wird. Ansonsten würde ich dem Verkäufer auch ankündigen, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, sofern er die Differenz nicht umgehend überweist.

Falls A keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, könnte sie sich bei der Verbraucherzentrale informieren. Zumindest hier kann man anwaltliche Hilfe für wenig Geld in Anspruch nehmen. Gerade für kleinere Dinge ist das sicher eine gute Alternative. Ansonsten würde ich bezweifeln, dass es sich lohnt, ohne Rechtsschutzversicherung wegen 90 Euro einen Anwalt einzuschalten.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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