Beginnt der Datenschutz schon bei Formularen?
Einmal konkret angenommen Frau A muss als Arbeitsaufgabe Totenscheine in Umschläge verpacken und darf diese Scheine nicht lesen. Allerdings sind diese Totenscheine noch überhaupt nicht ausgefüllt. Sie liest den Inhalt einmal kurz und wird dabei erwischt. Nun soll sie gegen den Datenschutz verstoßen haben. Aber sie hat doch nur ein leeres Formular kurz überlesen. Wie verhält es sich hierbei mit dem Datenschutz? Gilt dieser nicht erst bei den ausgefüllten Formularen? Was wäre hier direkt noch erlaubt?
Dieses Szenario ist doch völlig realitätsfremd. Wenn ich den Auftrag habe, etwas in Briefumschläge zu stecken (und wahrscheinlich vorher zusammen zu falten), kann ich doch gar nicht umhin, den Inhalt zumindest zu sehen.
Mit datenschutzrelevanten Unterlagen kommen eigentlich nur Mitarbeiter in Berührung, die vorher Verschwiegenheit gelobt haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unausgefüllte Formulare irgendwelchen Datenschutzlinien entsprechen - außer die Formulare sind eine neue Erfindung, die geschützt werden muss und meinetwegen zu einem Copyright-Vergeber oder Ähnlichem geschickt werden.
Wieso werden Totenscheine denn einzeln (so verstehe ich dich zumindest) verschickt? Vielleicht solltest du den Sachverhalt noch einmal näher erläutern.
Die Frau A arbeitet beispielsweise in einer Druckerei und muss diese Totenscheine (mehrere Scheine in einem Umschlag) zum Versand fertig machen. Dabei hat sie die einzelnen Scheine inhaltlich einmal überflogen und das sollte sie laut Arbeitgeber nun einmal nicht.
Dann kann das aber nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Denn die Formulare gehen dann wahrscheinlich noch unausgefüllt an Ärzte oder Krankenhäuser, damit sie im Todesfall ausgefüllt werden können. Das Formular ist doch vom Inhalt her bekannt. Vielleicht ist die Frau ermahnt worden, weil sie während ihrer Arbeitszeit gelesen hat?
Ich kenne ebenfalls keine Tätigkeit, bei der man einen Brief in den Umschlag steckt, ohne deren Inhalt darauf lesen zu dürfen. Das beste Wort, was ich hier gefunden habe, um diese Tätigkeit zu beschreiben ist wohl wirklich - "Realitätsfremd". Um konkret auf die Frage im Titel dieses Threads einzugehen, den du hier eröffnet hast - Natürlich greift der Datenschutz in diesem Fall noch überhaupt nicht. Du solltest du vielleicht ganz allgemein mal mit dem Datenschutzgesetz auseinander setzen, wenn du dich ernsthaft für dieses Thema interessieren solltest.
Um Daten schützen zu können müssen selbstverständlich erst mal Daten vorhanden sein. Wenn die Formulare, die du hier ansprichst, noch gar nicht ausgefüllt sind, dann enthalten sie doch auch wirklich keinerlei Informationen oder Daten, die man in diesem Sinne vor dritten, unbefugten schützen muss?! Ich habe keine Ahnung, ob es ein solches Formular überhaupt wirklich gibt, aber den Blanko-Schein für ein solches Formular wird man auch sonst überall einsehen können, also macht es überhaupt kein Sinn, wenn der Arbeitgeber darauf bestehen würde, den Inhalt nicht zu beachten. In diesem Fall würde sollte besagter Arbeitgeber seine Briefe selbst "eintüten".
Ebenfalls für den Datenschutz wichtig ist außerdem die Tatsache, dass die meisten Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, sich vor Antritt ihres Dienstes bereit erklärt haben, über die persönlichen Daten, mit denen sie in Kontakt kommen, stillschweigen zu bewahren. Hier unterzeichnet jeder eine Verschwiegenheitspflicht-Klausel, die entweder schon im Arbeitsvertrag steht, oder nachträglich unterzeichnet werden muss. Wenn man hiergegen verstößt, und wenn dies dann bekannt wird, hat man, je nach schwere des Vergehens, große Probleme am Hals.
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