Habt ihr "unveränderliche Kennzeichen"?
Piccolino89 hat geschrieben:Unveränderlich heißt für mich, dass man besagte Kennzeichen nicht verändern kann, ob man will oder nicht. Muttermale sind zwar offensichtlich, aber ich kenne auch Menschen, die so dermaßen Angst vor Hautkrebs haben, dass sie auch andere Menschen dazu überreden wollen, jedes noch so kleine Muttermal entfernen zu lassen.
Was "unveränderlich" in Personalausweisen oder in Reisepässen bedeutet, ist aber nicht von Deiner persönlichen Interpretation abhängig, sondern gesetzlich festgelegt. Und diese Regelungen besagten meines Wissens, dass zu diesen im Pass zu verzeichnenden Kennzeichen auch Muttermale, Narben oder aber bestimmte, optisch sichtbare, Behinderungen gehören. Natürlich kann man Narben oder Muttermale auch medizinisch verändern lassen, aber laut Regelung sollten sie eben trotzdem verzeichnet werden.
Wobei zumindest im letzten Pass, in dem diese Sache verzeichnet war, sowieso gar nicht von "unveränderlichen Kennzeichen" die Rede war, sondern nur von "besonderen Kennzeichen". Von daher ist diese ganze Diskussion darüber, ob diese Dinge nun veränderlich oder unveränderlich sein müssen, ein wenig obsolet.
Wobei es ja allein logisch gesehen schon Sinn machen würde, wirklich nur möglichst unveränderliche Kennzeichen zu verzeichnen, weil man nur an diesen einen Menschen ja auch zweifelsfrei wiedererkennen kann. Es wäre ja also Schwachsinn, leicht veränderbare Dinge in einem Personaldokument zu verzeichnen.
Bienenkönigin hat geschrieben:Ansonsten habe ich Storchenbisse am Bein. Das sind solche Druckstellen von der Geburt.
Ein "Storchenbiss", wissenschaftlich Naevus occipitalis, ist angeboren und hat mit Druckstellen gar nichts zu tun. Abgesehen davon verschwinden Storchenbisse gewöhnlich im ersten Lebensjahr oder spätestens nach einigen wenigen Lebensjahren.
Was Du hast, ist vermutlich eher ein dauerhaftes Feuermal, ein Naevus flammeus. Das sieht etwa genauso aus und bleibt aber gewöhnlich ein Leben lang. Ich habe übrigens auch eines, am Arm. Und ja, diese Feuermale würden im Pass auch zu den unveränderlichen oder besonderen Kennzeichen zählen.
Ich habe solch ein unveränderliches Kennzeichen nicht und bin auch froh darüber. Also ist in meinem Pass auch nichts darüber vermerkt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, so ein Kennzeichen zu haben, was auch eingetragen werden muss, da dies sicherlich für die betreffende Person nicht gerade einfach ist. Es muss ja jedes mal nachgeprüft werden, ob diese Kennzeichnung noch vorhanden ist und wird dann sicherlich auch kontrolliert.
Ich glaube nicht, dass diese Kennzeichen wirklich immer auf Aktualität überprüft worden sind. Wie soll das in der Praxis aussehen? Muss sich der betroffene Mensch dann auf dem Amt ausziehen, damit man nachsehen kann, ob er nun immernoch eine Narbe auf dem Po hat, oder nicht? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Wobei sich mir zu dem Thema einige weitere Fragen stellen. Beispielsweise, ob diese Kennzeichen denn vom Amt selbst erfasst werden, oder ob man sie selbst angeben kann oder muss. Wenn man sie selbst nennt, werden sie überhaupt irgendwann geprüft?
Und zählen eigentlich nur Merkmale, die man im Alltag sieht, die sich also im Gesicht oder an den Händen oder Armen befinden? Wo zieht man die Grenze? Je nach Gegend, beispielsweise in Gebieten, in denen es sehr heiß ist, können ja beispielsweise auch die Beine oft einsehbar sein, weil die Menschen viel mit kurzen Hosen oder Röcken herumlaufen. Da muss es doch irgendwelche Richtlinien gegeben haben, an welchen Körperteilen sich die zu erfassenden Merkmale befinden können, und an welchen Körperteilen Narben oder Leberflecke nicht beachtet und notiert werden sollen. Kennt hier jemand die genauen Anweisungen? Das muss doch mal irgendwo amtlich niedergeschrieben worden sein.
Ein wirkliches Kennzeichen habe ich an meinem Körper jetzt nicht wirklich. Natürlich gibt es einige kleine Narben, aber diese fallen wohl eher nicht so ins Gewicht, sodass diese Reisepass-tauglich wären. Wie solle man sich das auch vorstellen? Muss man sich zur Untersuchung dann beim Amt ausziehen, damit die wirklich wissen, dass ich die Person auf dem Reisepass bin? Dies wäre, wie Wawa666 schon sagte, völliger Schwachsinn und kann sich wirklich niemand vorstellen.
Was jedoch im Reisepass eventuell aufgeschrieben werden könnte ist, ob die Person Brillenträger ist oder nicht. Ich kenne es von vielen Personen, auch von mir selbst, dass diese das Bild für den Reisepass beziehungsweise Personalausweis ohne Brille machen, weil diese sich ohne Brille hübscher vorkommen. Man könnte somit beim Personalausweis ein Kennzeichen machen, ob die Person Brillenträger ist. Eventuell so wie auf dem Führerschein, wo eine "01" bedeutet, dass man eine Brille oder Kontaktlinsen beim Fahren tragen muss. Denn eine Brille ist schon ein Kennzeichen einer Person.
Mir ist schon oft aufgefallen, dass wenn ich eine Brille auf hatte, man meinen Personalausweis dreimal anschaute, bevor man mich in eine Discothek ließ. Einmal wurde ich auch tatsächlich gefragt, ob ich dies wirklich wäre und ich mal kurz meine Brille abnehmen sollte. Dies könnte man also im Ausweis ruhig aufschreiben, kann sicherlich nicht schaden.
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