Ausbildungsgehalt wann ausgezahlt

vom 26.08.2013, 16:25 Uhr

Ich bekomme da ich körperbehindert bin, mein Ausbildungsgehalt vom Arbeitsamt (104,00€) im Monat. Jetzt habe ich am 03.8.13 in einem Berufsbildungswerk ein Berufsvorbereitungsjahr angefangen. Meine Frage ist jetzt die, ich habe den ganzen Monat kein Ausbildungsgeld gesehen und musste somit mir Geld von meinen Eltern leihen. Denn ich lebe ca.200km von denen weg in einem Internat und muss da selbständig für sorgen wenn ich Wasser oder was anderes (z.B. Hygieneartikel) brauche.

Auf meine Nachfrage beim Amt, wann ich denn mein Geld bekomme, war die Antwort immer am ersten des Monats; also am 1.9.13. Jetzt habe ich hin und her überlegt, aber wenn ich dann Geld bekomme benötige ich es doch für den Monat September. Was ist denn dann mit dem Monat August 13? Ich kann doch nicht hergehen und die 104€ zurückzahlen am 01.09.13, dann habe ich ja wieder nichts für mich.

» wife1 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,91 »



Es ist normal (außer bei Beamten), dass man das Geld am Ende des Monats bekommt. Du bekommst also Ende August das Geld für den August. Es stimmt, dass man im ersten Monat nichts hat und irgendwie über die Runden kommen muss. Dafür bekommt man am Ende des Berufslebens nochmal Geld, obwohl man im darauf folgenden Monat nicht arbeitet. Wenn man in Rente geht, bedeutet das sozusagen einmal eine doppelte Zahlung. Manche Firmen zahlen auch in der Monatsmitte, aber das ist eher unüblich.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es ergeht dir doch nicht nur so. Ich musste auch da durch und jeder andere Arbeitnehmer auch. Man kann sich aber einen Vorschuss vom Arbeitsamt gewähren lassen, wenn man es wirklich nicht schafft, das Geld für den ersten Monat aufzubringen. Dies bedeutet aber auch, dass man dieses Geld dem Arbeitsamt in Laufe wieder zurück zahlen muss. Hierbei kann man sich aber für einen Ratenzahlungsplan entscheiden und muss dann das kommende Geld etwas minimieren.

Meine nächste Frage ist aber, ob es nicht möglich ist, dass du Hartz IV zuzüglich beziehst. Das Internat wird ja auch kosten. Du wirst bestimmt auch noch Kindergeld bekommen. Somit hast du ja wenigstens dieses Geld, wenn du es wirklich bekommst, zur Verfügung gestellt. Vielleicht sind aber auch deine Eltern Unterhaltspflichtig. Dann musst du dir das fehlende Geld durch diese holen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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