Verbindlichkeit von mündlichen Kostenvoranschlägen

vom 23.06.2013, 13:02 Uhr

Kostenvoranschläge sind ja durchaus üblich ehe man eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Aber sind eigentlich auch mündliche Kostenvoranschläge wirklich bindend? Gelten sie genauso viel wie ein schriftlicher Kostenvoranschlag? Dass auch schriftliche Kostenvoranschläge ein wenig abweichen können ist mir schon klar. Aber was ist, wenn ein Dienstleister einen mündlichen Kostenvoranschlag vor Zeugen ab gibt. Ist dieser verbindlich oder eher nicht?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Theoretisch ist ein mündlicher Kostenvoranschlag, ob vor Zeugen oder nicht, verbindlich, genauso wie mündliche Kaufverträge und mündliche Angebote zum Kauf. Klüger wäre es trotzdem, sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Jede Firma sollte dies verstehen und auf Nachfrage sollten dies auch alle seriösen Firmen machen, es ist schließlich auch eine Sicherheit für die Firma und nicht nur für dich.

Du könntest schließlich später auch behaupten, dass der mündliche Kostenvoranschlag 500 Euro niedriger war, als tatsächlich gesagt. Sowas im nachhinein wirklich zu klären würde nur viel Stress, Zeit und vermutlich auch Anwalts- und Gerichtskosten bedeuten.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben für einen Kostenvoranschlag, aber bei einem rein mündlichen hast du immer im Zweifelsfall das Beweisproblem. Denn dem Dienstleister wird es nicht schwer fallen nachzuweisen was er genau für Leistungen erbracht hat, dir hingegen, dass dafür mündlich preis X veranschlagt war schon sehr.

» Thalion » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,47 »



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