Welche Arbeitsplatzgarantie hat man nach der Elternzeit?

vom 24.08.2013, 21:18 Uhr

A wird in einem halben Jahr zum ersten Mal Mutter. Sie wollte eigentlich noch kein Kind haben, weil sie erst vor einem Jahr ihr Studium beendet hat und nun in einem Betrieb arbeitet, wo sie schon ziemlich weit gekommen ist. Sie will auch nicht lange eine Pause machen, weil dann der Mann zu hause bleibt. Aber welche Arbeitsplatzgarantie hat man nach der Elternzeit eigentlich? Wenn sie nun ein Jahr zu hause bleibt, muss man ihr den Arbeitsplatz frei halten?

Was ist, wenn der Mann dann auch Elternzeit nimmt, muss er auch den Arbeitsplatz frei gehalten bekommen oder kann er auch anderweitig für weniger Geld beschäftigt werden? Wie sieht das mit der Arbeitsplatzgarantie aus oder gibt es keine Garantie?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Bestimmungen ändern sich von Zeit zu Zeit und sind auch unterschiedlich, je nachdem ob man Beamter ist oder nicht. Natürlich muss man ihr den Arbeitsplatz freihalten, ebenfalls dem Vater, wenn er Elternzeit nimmt. Die genauen Bedingungen findest du im Gesetz zum Elternschutz und zur Elternzeit beispielsweise hier .

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das ist in der Tat von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Bei manchen ist es üblich, dass genau diese Arbeitsstelle freigehalten wird und man in der Zeit eine Schwangerschaftsvertretung einstellt. Bei manchen ist es so, dass man ihnen zwar (und das ist ja gesetzlich vorgeschrieben) einen Arbeitsplatz garantiert, aber nicht zwangsläufig genau da. Da kommt es natürlich auf den Beruf an, ob man später wieder an genau dem Schreibtisch sitzt, wo man saß oder ob man als Krankenschwester zum Beispiel die Station wechselt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



anlupa hat geschrieben:Natürlich muss man ihr den Arbeitsplatz freihalten, ebenfalls dem Vater, wenn er Elternzeit nimmt.


Warum sollte man das denn müssen? Man ja einen gültigen Arbeitsvertrag mehr nicht. Entscheidend ist als was im Arbeitsvertrag drin steht. Durch die Elternzeit bekommt man nur eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Hat der Arbeitsvertrag über die Elternzeit hinaus Gültigkeit, dann geht es nach der Elternzeit so weiter, wie es im Vertrag drin steht.

Es kann natürlich auch sein, dass ein befristeter Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet, dann hat man halt Pech gehabt. Der Arbeitsvertrag verlängert sich ja auch nicht durch die Elternzeit, genauso wenig wie die Elternzeit sich auf mögliche Lohnerhöhungen auswirkt, die eine gewisse Betriebszugehörigkeit mit sich bringen können.

Ob man also die gleiche Arbeitsstelle wieder bekommt, hängt davon ab ob man überhaupt noch einen gültigen Arbeitsvertrag hat und was dann der Betrieb macht. Ich kenne es bei uns so, dass die Arbeitsstelle freigehalten wird und bei längerer Elternzeit eine Schwangerenvertretung eingestellt wird. Aber an sich kann man jemand nach der Elternzeit auch woanders hinsetzen, wenn es der Arbeitsvertrag zulässt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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