Bis zu welcher Höhe ist das Ausbildungsgehalt steuerfrei?

vom 19.08.2013, 21:29 Uhr

Mein Neffe fängt jetzt an mit seiner Ausbildung zum Tischler und hat mich gefragt, ob seine Ausbildungsvergütung komplett steuerfrei ist oder ob sie ab einer gewissen Höhe versteuert werden muss. Es staffelt sich bei ihm so, dass er im dritten Ausbildungsjahr schon richtig gut verdient. Wo kann man einen Überblick darüber bekommen, ab wann ihm Steuern abgezogen werden oder muss man ein Ausbildungsgehalt von Beginn an versteuern? Bei mir ist es schon eine Weile her und ich kann wirklich nicht mehr sagen, wie das damals gewesen ist. Vielleicht kann man uns hier helfen. Wo finde ich eine Seite, die darüber Auskunft gibt oder vielleicht könnt ihr das ja genau erklären, wie das mit den Steuern ist.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Ausbildungsgehalt wird ganz normal versteuert. Unterhalb einer bestimmten Grenze, die auch für normale Arbeitnehmer gilt, muss man natürlich keine Steuern zahlen. Meist ist die Ausbildungsvergütung gerade am Anfang so niedrig, dass dies der Fall ist. Wie ganz normale Arbeitnehmer auch kann man natürlich Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen. Es herrscht diesbezüglich überhaupt kein Unterschied zu sonstigen Gehältern. Wenn man unterhalb der Steuergrenze ist, muss man keine Einkommenssteuererklärung machen, außer natürlich wenn man verheiratet ist oder sonstige Einkünfte hat oder für sein Gespartes Zinsen versteuert hat, weil man keinen Freistellungsauftrag gestellt hat und so weiter und so fort - ganz normal eben.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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