Wie schnell muss Arbeitgeber Arbeitsbescheinigung ausfüllen?
Eine Arbeitnehmerin (AN) muss sich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Daraufhin bekam sie mehrere Schreiben, die an ihre vorherigen Arbeitgeber (AG) gerichtet waren, mit der Bitte, diese doch durch den AG ausfüllen zu lassen, da diese Wohl die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeld I sind. Da sie natürlich schnellstmöglich das ihr zustehenden Arbeitslosengeld auch beziehen möchte, hat sie die entsprechenden Formulare direkt noch am gleichen Tag an ihre ehemaligen AG weitergeleitet und von einigen auch schon die ausgefüllten Blätter zurück bekommen. Ihr letzter AG lässt sich mit dem zurücksenden mittlerweile aber mehrere Wochen Zeit und das Ende vom Monat rückt ja immer näher. Natürlich möchte sie nicht am Monatsende ohne Geld dastehen. Als Alleinerziehende muss sie eben auch noch ihre Kinder versorgen.
Der AG hat die entsprechenden Formulare auch erhalten, da er immer wieder am Telefon sagt, dass er diese bald ausfüllen wird und zurück schickt. Passiert ist bisher natürlich nichts. Die AN hat ihm jetzt noch einmal einen Brief geschickt in welchem sie ihm noch 7 Werktage Zeit lässt, die Papiere fertig zu machen.
Wer weiß denn, ob es eine Frist gibt, in welcher der Arbeitgeber diese Arbeitsbescheinigungen ausfüllen muss? An wen kann man sich noch wenden, wenn von seiner Seite aus gar nichts mehr passiert? Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus, wenn der Arbeitgeber sich weigert die Bescheinigungen auszufüllen oder sich damit ewig Zeit lässt?
Nach SGB müsste der Arbeitgeber die Bescheinigung spätestens am letzten Arbeitstag erstellen und dem Arbeitnehmer übergeben. Mittlerweile ist das eigentlich auch kein Aufwand mehr, weil Lohnprogramme die Formulare automatisch ausspucken. Ansonsten bekommt man in der Regel die Formulare vom ehemaligen Arbeitnehmer und sollte diese dann auch umgehend ausfüllen.
Mehrere Wochen sind auf jeden Fall zu lang. Ich würde dem Arbeitsamt schreiben, dass sich der Arbeitgeber weigert, die Formulare auszufüllen (denn mehrere Wochen sind eine Weigerung). Das Arbeitsamt wird dann aktiv. Bevor die ausgefüllten Formulare dem Arbeitsamt nicht vorlegen, gibt es kein Geld. Wenn das Geld für den Lebensunterhalt nicht reicht, weist das Arbeitsamt auf den Formularen, die man bekommt, darauf hin, dass man für die Zwischenzeit Hartz 4 beantragen soll.
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