ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für abgetönte Scheiben

vom 18.08.2013, 18:58 Uhr

Ich überlege ja derzeit, meinen neuen Lupo mit Abtönfolie zu verschönern. Nun bin ich ja auf der Suche nach der Folie und habe dort einmal gelesen, dass der Verkäufer für diese Folie keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) hat.

Braucht man bei abgetönten Scheiben eine allgemeine Betriebserlaubnis? Ist das vielleicht von Folie zu Folie unterschiedlich? Was ist denn, wenn ich diese Folie jetzt kaufe? Muss ich dann damit zum TÜV?

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» Teelicht55 » Beiträge: 688 » Talkpoints: 17,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du die Heckscheibe beziehungsweise die hinteren Scheiben tönen willst, dann brauchst du die ABE für die Folie. Es gibt teilweise auch Folien ohne ABE, die müssen aber ein deutlich sichtbares Zulassungszeichen direkt auf der Folie haben und dieses muss auf jeder einzelnen verklebten Folie zu erkennen sein. Ohne ABE und/oder Zulassungszeichen verlierst du sonst im schlimmsten Fall im Schadensfall deinen Versicherungsschutz. Es kann auch sein, dass du ohne beim nächsten TÜV Probleme bekommst, dass kommt dann auch ein bisschen auf den Prüfer an.

Du musst die Folie allerdings nicht in die Papiere eintragen lassen. Du solltest nur immer deine ABE mitführen. Wenn die Folie weder ABE noch Zulassungskennzeichen hat, würde ich aber die Finger davon lassen.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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