Welche finanziellen Möglichkeiten haben Betreuer?

vom 14.08.2013, 07:20 Uhr

Wie schon in meinem anderen Thema beschrieben Hier, geht es um einen gesundheitlich sehr angeschlagenen Mann, der nun in eine geschlossene Dauereinrichtung kommt. Sein Sohn wurde nun zum vorläufigen Betreuer ernannt und ist selbst noch Student. Er hat hierbei festgestellt, dass er so oft zu irgendwelchen Ämtern, Banken, Einrichtungen, der Einrichtung des Papas fährt, dass dies nicht nur ordentlich Zeit in der Woche frisst, sondern auch Geld. Natürlich liegen die Behörden wo man hin muss immer schön weit auseinander und es ist nicht selten, dass er drei ganze Tage die Woche momentan nur mit diesen Angelegenheiten beschäftigt ist.

Da bisher Niemand in unserem Umfeld diese Situation hatte, oder Ähnliches kennt, stellten wir uns die Frage, ob es nicht vielleicht auch eine Möglichkeit gibt irgendwo finanzielle Hilfen zu bekommen? So etwas wie 50€ für das Spritgeld im Monat, oder dergleichen. Das würde zwar nicht reichen, wäre aber immerhin mal etwas. Welche Möglichkeiten hat man denn, wenn man sich selbst zum Betreuer machen ließ und kein vom Gericht gestellter ist?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Gib mal bei Wikipedia die Stichworte Betreuer und Ehrenamt ein. Der Artikel dort könnte interessant für den Sohn sein. Dort in dem Artikel wird gesagt, dass man da wohl schon ein Anrecht auf finanzielle Entschädigung hat.

Auch wenn das Gericht den Sohn nicht als Betreuer gestellt hat, würde ich mich an Stelle des Sohnes einfach doch an das zuständige Gericht wenden. Dort würde ich erstens nachfragen, ob das rechtlich so in Ordnung ist, dass man selbst zum Betreuer machen ließ oder ob das Gericht das noch irgendwie absegnen muss. Dann würde ich dort auch darlegen, dass man als Student finanziell nicht so üppig gebettet ist und dass auch noch die Einkünfte durch den Unterhalt des Vaters weg gefallen sind, wie du ja in dem anderen Thread schreibst. Dort wird man sicher Verständnis dafür haben und die Lage klären.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


trüffelsucher hat geschrieben:Auch wenn das Gericht den Sohn nicht als Betreuer gestellt hat, würde ich mich an Stelle des Sohnes einfach doch an das zuständige Gericht wenden. Dort würde ich erstens nachfragen, ob das rechtlich so in Ordnung ist, dass man selbst zum Betreuer machen ließ oder ob das Gericht das noch irgendwie absegnen muss. Dann würde ich dort auch darlegen, dass man als Student finanziell nicht so üppig gebettet ist und dass auch noch die Einkünfte durch den Unterhalt des Vaters weg gefallen sind, wie du ja in dem anderen Thread schreibst. Dort wird man sicher Verständnis dafür haben und die Lage klären.

Danke. Der Sohn wurde durch die Sozialarbeiterin vorgeschlagen und nun vom Amtsgericht als Betreuer eingesetzt. Von daher ist die rechtliche Handhabe definitiv gegeben. Er hat sich nicht selbst zum Betreuer ernannt. Vielen Dank nochmal, hab meinem Schatz gleich gesagt, dass er sich beim zuständigen Amtsgericht melden soll. Die Sozialarbeiterin scheint darüber angeblich auch immer nichts zu wissen. Was ich dann doch seltsam finde, aber egal.

Jetzt müssen wir dann nur noch ausrechnen, was sich mehr lohnt, wenn man alle Posten einzeln aufrechnet, oder die Pauschale nutzt, aber da man dies laut Wikipedia auch noch rückwirkend tun kann, könnte man dies dann ja auch später noch entscheiden. Welche Posten anrechenbar sind, sollte Das Gericht dann ja genauer herausgeben können.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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