Dürfen Hartz4 Bezieher wenigstens ein Sparbuch besitzen?
Nachbarn meiner Eltern sind seit einiger Zeit Hartz4 Empfänger und meine Mutter hat sich mit der Frau ein wenig unterhalten. Die Frau meinte, dass sie nicht mal mehr ein Sparbuch besitzen, weil sie alles erst einmal ausgeben mussten und es angerechnet wurde als sie vom Arbeitslosengeld in Hartz4 rutschten. Aber ist es denn wirklich richtig, dass man als Hartz4 Empfänger kein Sparbuch besitzen darf? Sieht es mit so einem Tagesgeldkonto genauso aus? Die Sachbearbeiterin muss wohl gesagt haben, dass man sonst ja auch Geld auf dem Sparbuch monatlich überweisen lassen kann, was dann wieder schwierig wäre nachzuvollziehen. Deswegen mussten die Bücher wohl aufgelöst werden.
War das eine übereifrige Sachbearbeiterin auf dem Amt? Oder stimmt es wirklich, dass man kein Sparbuch haben kann und darf? Gibt es ein Gesetz, was so was vorschreibt? Wenn man doch ein Sparbuch haben darf, wie viel darf denn dann darauf sein?
Ein Sparbuch ist grundsätzlich weder ein Hindernis für den Leistungsbezug noch kann verlangt werden es aufzulösen! Relevant ist ausschließlich ob der maßgebliche Vermögensschonbetrag überschritten wird (grundsätzlich 150 Euro pro Lebensjahr zuzüglich 750 Euro für einmalige Anschaffungen). Wird der Vermögensschonbetrag überschritten, wird die Leistung wegen Vermögen abgelehnt.
Also dass man kein Sparbuch besitzen darf, wenn man Hartz 4 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist mir jetzt neu. Zwar gibt es, wie wb bereits sagte, durchaus Grenzen, bei denen ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 abgelehnt wird, jedoch liegen diese eigentlich recht hoch, wie hoch genau, das weiß ich jetzt persönlich nicht. Solange ihr also kein großartiges Vermögen habt, dürfte dem Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise dem Hartz 4 nichts im Wege stehen.
Durchaus gibt es Sachbearbeiter beziehungsweise der Erfahrung nach zu urteilen größtenteils Sachbearbeiterinnen, die ihren Job ein wenig zu ernst nehmen, jedoch sollte man sich von solchen Leuten nicht beeindrucken lassen. Die halten auch ganz schnell einmal die Klappe, wenn man denen die Gesetzeslage aus dem ff runterrattert. Zur Not bekommt man auch vor Gericht ziemlich schnell Recht zugesprochen. Das Arbeitsamt ist meiner Meinung nach ein ziemlicher Saftladen, der anscheinend nicht in der Lage ist, sich an die deutschen Gesetze zu halten. Aber das ist ja nicht das Thema!
Auf dem Sparbuch dürfen mindestens 3.100 Euro Guthaben sein und höchsten 9.750,-- Euro. Hartz 4 Empfänger dürfen ein Sparbuch haben. Sie dürfen pro Lebensjahr 150,-. Euro haben darauf haben oder die genannten Beträge, wenn sie Hartz 4 beantragen. Wenn ein Sachbearbeiter das anders sieht, kann man dagegen angehen.
Natürlich dürfen auch Empfänger von Arbeitslosengeld II über Vermögen verfügen. Dafür gibt es festgesetzte Werte, die man auf dieser Seite nachlesen kann. Es kann also niemand verlangen, dass man Sparbücher auflöst. Nur wenn man über dem Freibetrag liegt, muss man eben diesen Überschuss erst mal verbrauchen.
Übrigens können auch durch die Agentur für Arbeit die Buchungen von Sparbüchern kontrolliert werden. Dass man eben Geldeingänge, vor allem, wenn sie regelmäßig kommen, nicht nachvollziehen kann, ist absoluter Blödsinn.
Ja auch Empfänger von H4 dürfen (ein kleines) Vermögen besitzen - also auch ein Sparbuch, auf dem das Geld eingezahlt wurde. Pro Lebensalter des Betroffenen dürfen 150 Euro vorhanden sein, die nicht bei der Leistungsberechnung des Amtes berücksichtigt werden. Hinzu kommt ein pauschaler Betrag von einmalig 750 Euro für unvorhersehbare nötige Anschaffungen. Es sind also schon ein paar Euro, die man haben darf - je nach genauem Alter.
Altersvorsorgeverträge werden übrigens extra betrachtet. Für die gibt es zusätzliche Freibeträge. Riesterverträge sind unbegrenzt möglich. Die werden gar nicht als Vermögen betrachtet.
Ich verstehe nicht, was daran schwierig ist, die Ein- und Ausgänge auf einem Sparbuch, Tagesgeldkonto oder ähnliches zu belegen. Als Leistungsbezieher muss man alle finanziellen Mittel angeben. Also alle Sparbücher und ähnliches vorlegen. In der Regel muss man ja eh für jede neue Bewilligung oder Verlängerung die Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen. Somit liegen ja alle Kontobewegungen klar vor. Und wenn Fragen auftauchen, kann die Sachbearbeiterin da ja noch was nachfordern. So lange das keine größeren Geldmengen oder regelmäßige Eingänge sind, fragt da aber an sich keiner nach.
Zu den genannten Freibeiträge. Die gelten nur, wenn man Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bezieht. Bezieht man Leistungen nach dem zwölftem Sozialgesetzbuch, sind die Freibeträge niedriger. Hier darf man nur 1600 Euro Vermögen haben. Das betrifft alle Leistungsbezieher, die keiner Arbeit nach gehen können. Zum Beispiel Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen und nur ergänzende Leistungen bekommen.
Diese konkrete Frage wird doch in der Regel schon bei der Antragstellung geklärt. Man ist nämlich verpflichtet sämtliche Konten, Sparbücher und Depots dem Amt offen zu legen. Als Hartz 4 Empfänger darf man sogar sparen, denn es ist nicht verboten. Nur muss man dann auch die entstehenden Zinsen dem Amt mitteilen. Hat man beispielsweise das Sparguthaben teilweise aufgebraucht, kann man es dem Amt doch auch direkt so mitteilen. Wo liegt hier denn das Problem?
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