Unfall beim heimlichen Baden auf Fremdgrund - Was passiert?

vom 23.07.2013, 07:27 Uhr

Mal angenommen, man hat ein Grundstück zur Nutzung Verfügung, weil man es gekauft, gemietet oder aber gepachtet hat. Viele Leute stellen sich dann gerade im Sommer einen Pool auf. Da aber kaum jemand sein Grundstück drei Meter hoch mit Stacheldraht umzäunen möchte steht da in der Regel nur ein Zaun oder eine Hecke um so ein Grundstück. In manchen Regionen Deutschlands ist es sogar üblich, das Grundstück gar nicht einzugrenzen.

Es gibt ja immer wieder Leute, die denken, dass die allgemein anerkannten Regeln für alle, nur nicht für sie selbst gelten. Theoretisch wäre es denkbar, dass dann nachts irgend welche Leute das private Planschbecken als öffentliche Badeanstalt deklarieren und darin unentdeckt schwimmen.

Wenn man auf dem Grundstück lebt und nachts noch wach ist, kann man die Eindringlinge ja verscheuchen. Was ist aber, wenn man die Eindringlinge verschläft oder man nicht auf dem Gartengrundstück wohnt und einer der ungeladenen Badegäste verunfallt oder stirbt sogar beim Baden? Wer ist dann schuld? Trifft dann den Grundtückseigentümer auch eine Teilschuld, auch wenn das eigentlich dem gesunden Menschenverstand widerspricht? Kann man sich gegen eventuelle Schadensersatzforderungen von nächtlichen Besuchern versichern und ist so etwas über die Haftpflicht abgedeckt oder abdeckbar?

Oder ist ein deutlich als Privatgrundstück erkennbares Gelände schon Signal genug, dass man ab jetzt auf eigene Gefahr badet und niemand für Unfälle haftet außer der Eindringling selbst? Macht es einen Unterschied, ob man das Grundstück gemietet oder gekauft hat? Oder macht es ferner einen Unterschied, ob der Pool auch in Abwesenheit beispielsweise über eine Leiter leicht zu betreten ist? Habt ihr so einen Fall schon mal erlebt und wisst ihr, was man als Poolbesitzer vorbeugend machen kann, damit möglichst keine unangenehmen Folgen aus so einer Situation entstehen können?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Der ungebetene Badegast hat schon einmal schlechte Karten, denn er hat ja eigentlich Hausfriedensbruch begangen. Der Besitzer des Grundstücks kann somit eine Anzeige bei der örtlichen Polizei dazu stellen. Die andere Sache ist nun die eventuelle Verletzung der Person. Hier wird sogar unter Umständen die gesetzliche Krankenversicherung monieren, denn es liegt ja eine Straftat vor. Der sogenannte Badegast wird wohl die meisten Kosten davon selbst tragen müssen. Der Poolbesitzer wird an keinerlei Kosten beteiligt werden. Wie denn auch?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Naja, es gibt da so die Redewendung, dass Eigentum verpflichte. In dem Fall überlege ich mir eben schon, wie weit man verpflichtet ist, Unfälle zu vermeiden. Schließlich hat man ja die Gelegenheit zum Unfall geboten, wenn man den Pool nicht beaufsichtigt. Dass man nicht rund um die Uhr um den Pool stehen kann, das ist mir natürlich auch klar.

Ich frage mich eben, was da wäre. Klar ist der Fall nicht sonderlich wahrscheinlich. Aber ich bin da auf die absurde Idee gekommen, weil ich von einem Autounfall gehört, habe, der sich vor ein paar Jahren hier zugetragen haben soll, da ist jemand mit seinem PKW verunfallt und unglücklicherweise in einem Privatpool gelandet und darin ertrunken. In dem Fall ist klar, dass da niemand für haftbar zu machen sein sollte. Da habe ich mich eben gefragt, was das theoretisch für Folgen haben kann, wenn jemand auf eben andere Weise im Pool eines nicht ahnenden Fremden ertrinkt.

Möglicherweise reicht ja ein Zaun oder ein Schild, das das Baden ausdrücklich verbietet. Aber prinzipiell kann man eben nie wissen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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