Mündliches Schuldeingeständnis ohne weiteres widerrufbar?

vom 08.08.2013, 21:16 Uhr

Herr A beschädigt beim rückwärts ausparken dem Herrn B sein Auto ziemlich stark. A gibt seine Schuld unumwunden zu, entschuldigt sich und meint zu B, kein Problem, ich melde das meiner Versicherung und der Schaden wird dann beglichen. Jetzt, nach mittlerweile 6 Wochen, völlige Kehrtwende seitens des Herrn A und auch die gegnerische Versicherung lehnt eine Regulierung vorerst ab.

A macht jetzt einen auf Gedächtnisverlust und kann sich an keinerlei Unfallschaden mehr erinnern und solange die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt ist, mauert die Versicherung natürlich auch. Habt ihr so etwas in der Art auch schon erlebt, dass jemand sein mündliches Schuldeingeständnis einfach mal so widerruft? Wie würdet ihr euch denn an B´s Stelle verhalten?

» bregenz » Beiträge: 166 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde in einem solchen Fall immer die Polizei rufen. Sonst hat man keine Beweise. Ich habe so etwas Gott sei Dank noch nicht erlebt. Die Situation ist jetzt schwierig. Wahrscheinlich wird der Geschädigte seine Ansprüche nicht durchsetzen können. Wenn man auf die Polizei verzichtet, sollte man zumindest Zeugen samt deren Adressen haben, die bereit sind, bei späteren Unstimmigkeiten auszusagen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Tja, das ist ja mal ziemlich blöd gelaufen, weil man rechtlich gesehen zu nett war. Man muss, wenn man einen Unfall hat, den man dann auch einer Versicherung melden will, entweder die Polizei rufen oder schriftlich festhalten was passiert ist und beide unterschreiben, dass sie sich kümmern werden. Sonst steht man eben so blöd da und es können Behauptungen gemacht werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Auch gut sind Zeugen, wenn man die hat ist man auch sicher. Sollte man aber auch keine Zeugen haben muss man darauf setzen, dass die Gegenpartei irgendwann zur Vernunft kommt. Schwierige Lage, in der ich zum Glück noch nie war.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



In einem solchen Fall würde ich einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen. Falls der Unfall in einem Wohngebiet passiert ist, würde ich bei den Mietern schellen und fragen, ob sie zufällig durch das Fenster den Unfall beobachtet haben. Eventuell auch eine Notiz in die Zeitung setzen lassen mit der Frage, ob jemand am … den Unfall beobachtet hat. Dem A würde ich aber gehörig ins Gewissen reden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Das ist natürlich blöd gelaufen. Wahrscheinlich werden sowohl A als auch B bereits die Schäden an ihren Autos beseitigt haben lassen, so dass es noch schwieriger wird, das nachzuweisen. Gibt es wenigstens ein Schadengutachten oder sind die eventuell ausgewechselten Teile von Bs Auto noch da mit dem Schadensspuren? Hat B Fotos an der Unfallstelle gemacht?

Ich würde gerade bei einem ziemlich starken Schaden immer die Polizei rufen. Wenn das der Unfallgegner nicht will, sollte man nur noch mehr darauf bestehen. Ohne Polizei ist es besonders wichtig, dass der Schaden genau dokumentiert wird und war noch vor Ort. Also Fotos von beiden Autos machen, Zeugen ansprechen, sich die Kontaktdaten vom Unfallgegner UND dessen Versicherung geben lassen und so weiter.

Die einzige Möglichkeit die B wahrscheinlich jetzt noch bleibt, ist einen Anwalt einzuschalten. Denn B wird nachweisen müssen, dass A den Schaden tatsächlich verursacht hat und das wird schwer werden, wenn alle Unfallspuren bereits beseitigt wurden. Ebenso muss B nachweisen, dass A ihm gegenüber ein Schuldeingeständnis abgegeben hat und da steht ohne weitere Beweise Aussage gegen Aussage. Denn ich bezweifle, dass sich As plötzlicher Gedächtnisverlust so einfach in Luft auflösen wird.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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