Werbeanruf an andere Telefonnummer als erlaubt
Sogenannte "Cold Calls", d.h. Telefonwerbeanrufe auf "Gut Glück" sind verboten. Der Angerufene muss vorher einwilligen, dass er einverstanden ist angerufen zu werden.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt meiner Frage. Angenommen man hat einem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, das man angerufen wird und man hat dabei seine Mobilfunknummer angegeben. Darf dann das werbende Unternehmen einen auch unter einer anderen Telefonnummer, z.B. die Festnetznummer, anrufen.
Ich stelle fest, dass sich insbesondere der "Deutsche Leserservice" dieses Recht herausnimmt.
Ich denke mal, dass es einen Unterschied macht, ob man für seine Person zugestimmt hat oder nur für eine bestimmte Nummer. Sind aber mehrere Nummern angegeben ist es eigentlich auch so, dass das Unternehmen da auch anrufen kann. Ich würde also an deiner Stelle Bescheid geben, dass du unter der einen Nummer nicht kontaktiert werden möchtest.
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