Hitlergruß als Kunstaktion - strafbar oder nur provokant?
Der Künstler Jonathan Meese musste sich im Juli diesen Jahres vor dem Amtsgericht Kassel wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Es handelt sich bei ihm um einen international unter anderem für seine Performances, Bilder, Skulpturen und Videoarbeiten bekannten Künstler - 2016 soll er bei den Wagner-Festspielen in Bayreuth "Parsival" inszenieren.
Er hatte im Rahmen einer vom Spiegel organisierten Gesprächsrunde an der Universität Kassel zum Thema "Größenwahn in der Kunst" den Hitlergruß gezeigt, eingeleitet mit den Worten "Ich kann sehr gerne mal vor geilen Sachen strammstehen, dann mach' ich auch gern mal den hier!" Die Staatsanwaltschaft sah daraufhin die Grenzen der Kunstfreiheit als überschritten an und erhob Anklage. Messe jedoch meint, es habe sich beim Zeigen des Hitlergrußes um eine absichtlich provokative Kunstaktion und nicht um eine Meinungsäußerung gehandelt. Wenn er den Hitlergruß zeige, gehe es nicht um ihn als Person oder um seine persönliche Meinung, sondern "um die Sache" (was immer das heißen mag).
Findet ihr diese Begründung nachvollziehbar und findet ihr es in diesem Zusammenhang in Ordnung, den Hitlergruß zu zeigen? Sicher, die Kunstfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 3 GG ist vorbehaltlos gewährleistet, kann also ihrerseits nur durch sogenannte verfassungsimmanente Schranken, dass heißt entgegenstehendes Verfassungsrecht (insbesondere Grundrechte Dritter) eingeschränkt werden. Daran kann man ja schon die Wichtigkeit erkennen, die unsere Rechtsordnung der Kunstfreiheit beimisst. Allerdings ist mir nicht nachvollziehbar, warum es sich beim Verhalten des Herrn Meese um eine Kunstaktion gehandelt haben soll.
Wenn er im Rahmen einer offensichtlich als Performance zu erkennenden Aktion oder im Rahmen eines Theaterstücks den Hitlergruß zeigen würde, könnte ich seine Argumentation viel eher nachvollziehen. So erscheint es mir persönlich doch eher als Schutzbehauptung von jemandem, der einfach gerne provoziert (sich dann aber wohl auch den strafrechtlichen Konsequenzen stellen muss). Was denkt ihr zu diesem Thema beziehungsweise diesem speziellen Fall? Hättet ihr ihn im Sinne der Anklage verurteilt? Detailinfos
Eine Kunstaktion ist im Normalfall als eine solche erkennbar. In einer Gesprächsrunde laufen keine Kunstaktionen ab, außer wenn sie als Darbietung des Schaffens eines Künstlers angekündigt werden. Das war hier wohl nicht der Fall. Daher ist hier eine Verurteilung nach Gesetzeslage meiner Meinung nach richtig. Sonst könnte ja jeder sein Hakenkreuz-Tattoo, das er öffentlich zeigt, als Kunst definieren.
Kunst ist Kunst, aber das ist in meinen Augen weit vorbei an Kunst. Man kann gerne seine Meinung sagen und diese auch provokant äußern, aber der Hitlergruß ist eine Sache, die einfach mal gar nicht geht. Immerhin weiß jedes Kind, dass diese Geste verboten ist und da kann er mir nicht sagen, dass er das aus künstlerischen Zwecken gemacht hat und nicht darüber nachgedacht hat. Kunst hat auch ihre Grenzen und man muss sich auch als Künstler in einem Land wie Deutschland benehmen. Wir haben Regeln und Gesetze und alles darf man sich als Künstler eben auch nicht erlauben. Es ist verboten und er muss mit der Strafe leben.
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