Ist es Diebstahl, wenn man Gestohlenes zurück klaut?

vom 04.08.2013, 13:12 Uhr

Ich erinnere mich an eine Begebenheit in einem Hallenbad. Vor dem Duschen habe ich meine Duschutensilien in die entsprechenden Ablagefächer gelegt und bin noch einmal fix auf Toilette gegangen. Als ich wieder kam, war mein Duschbad weg. Natürlich kein großer Verlust, aber trotzdem ärgerlich, zumal ein Geschenk mit Signatur von meiner damaligen Freundin. Da ich auf solche "Elstern" vorbereitet bin, habe ich immer noch eine zweite Flasche dabei.

Eine Woche später bin ich wieder in besagtem Bad, will gerade duschen gehen, als ich mein Duschbad rumstehen sehe. Eben auch mit der persönlichen Widmung meiner Freundin. Natürlich habe ich nicht lange gefackelt und es an mich gerissen. Jedenfalls hat das der "Eigentümer" mitbekommen und verlangte die Herausgabe, was ich natürlich verweigerte. Er wollte mit mir schon zum Bademeister gehen und drohte mir mit Anzeige, als ich ihn nett auf die Widmung aufmerksam machte und erwähnte, dass mir eben dieses vor einer Woche "verloren" gegangen sei. Daraufhin sagte er nichts mehr und zog von dannen.

Nehmen wir einmal folgendes an. Ist es Diebstahl, wenn ich jemandem etwas wegnehmen, was dieser mir vorher vermutlich weggenommen hat? Natürlich kann es ja sein, dass der neue Besitzer es nicht geklaut hat, sondern ein Verwandter oder ähnliche Person und es dann einfach weiter verschenkt hat. Wie verhält sich das? Dürfte ich mir in diesem fiktiven Fall mein Eigentum einfach wieder zurück nehmen? Hättet ihr genauso oder anders reagiert?

» Darkness » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,60 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn es aufgrund solch einer Widmung erwiesen ist, das es sich tatsächlich um dein Duschbad handelt, darfst du es dir natürlich zurück holen. Die Widmung ist ja Beweis genug, dass das Produkt dir gehört und somit hast du ja auch deinen Anspruch darauf. Ich hätte es an deiner Stelle auch zurück geklaut. Schwieriger wäre es nur, hätte sich auf der Tube keine Widmung gefunden. Dasselbe Produkt gibt es ja hunderte Male. Da kannst du beweisen, dass es deine Duschcreme ist, aber so ist es eindeutig.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


In dem Falle konntest du den Gegenstand ja anhand der Widmung wiedererkennen. Wäre dieses nicht vorhanden gewesen, dann hättest du schlechte Karten gehabt. Es ist ja durchaus möglich, dass noch mehr Leute das gleiche Duschbad haben und auch verwenden. Ich denke aber auch, dass du es in diesem Falle auch nicht gemacht hättest. An deiner Stelle hätte ich wohl ähnlich gehandelt, aber auch wirklich nur dann, wenn man sich der Sache auch sicher ist. Es kann jedoch auch sein, dass er es von jemand anderen zugesteckt bekommen hat und er selbst es am Ende gar nicht geklaut hat, aber das hätte er dann wohl erwähnt.

So rein rechtlich wird hier wohl gar nichts passieren, weil es sich eben nur um ein Duschbad gehandelt hat. Nehmen wir mal an es handelt sich um etwas hochwertigeres, was ebenfalls mit der Widmung deiner Freundin versehen ist. Nun wird es wohl daran sein, dass du beweisen musst, dass diese Widmung auch von deiner Freundin ist. Das gleiche würde dann auch für den Verdächtigen gelten. Ich würde es von deiner Seite aus nicht unbedingt als Diebstahl bezeichnen, weil es eben dir gehört.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht genau sagen, aber ich denke, dass es schon eine Art von Diebstahl wäre, wenn du dir das Teil einfach nimmst. Wenn es richtig wäre, würde ich die betreffende Person, die ich mit meinem Eigentum sehen würde, einfach anzeigen, weil es ja scheinbar entweder von dieser Person gestohlen wurde, oder von dem Dieb an die Person weiter gegeben wurde. Wenn man aber beweisen kann, dass die gestohlene Sache das eigene Eigentum ist, dann sollte man mit der Anzeige auch durchkommen und die gestohlene Sache zurück erhalten.

Das ist aber alles nur Theorie und für ein Duschgel würde ich natürlich auch sicher keine Anzeige erstatten. Wenn ich in deiner Situation gewesen wäre und das Duschgel bei dem anderen Badegast gesehen hätte, hätte ich sicher auch direkt zugeschlagen und das Duschgel an mich genommen. Dein Vorteil war natürlich, dass du das Duschgel durch die Widmung zweifelsfrei erkennen konntest, sonst wäre es nicht möglich gewesen, dein Duschgel wieder zu finden.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Mir ist vor wenigen Jahren mal meine Geldbörse geklaut worden. Ich trug einen Rucksack, der unwissentlich aufgegangen ist und daraus hatte sich der Dieb dann bedient. Eine Passantin sprach mich an, dass mein Rucksack auf sei. Daraufhin zog ich den Rucksack ab und der ganze Inhalt verteilte sich auf dem Bürgersteig. Im Eifer des Gefechtes hatte ich keinen wirklichen Überblick und die Frau meinte dann, da vorne lief ein Mann, der aus dem Rucksack auch was raus genommen hat.

Ich bin dem Mann dann hinter her gerannt. Er lief ganz gemütlich. An der nächsten Kreuzung holte ich ihn ein. Da fummelte er gerade an der Innentasche seiner Jacke rum, hielt meine Geldbörse in der Hand und zählte die zwei Scheine darin. Ich packte meine Geldbörse und meinte nur: Die ist mir!. Habe mich umgedreht und bin zu den Resten meines Rucksacks zurück, die immer noch verteilt auf dem Bürgersteig lagen.

Ich hatte meine Geldbörse wieder. Die erste Zeit danach war ich ein wenig übervorsichtig. Trotzdem wurde mir geraten, den Vorfall zu Anzeige zu bringen, was ich dann auch tat. Der Polizeibeamtin erzählte ich auch die ganze Geschichte. Unter anderem eben auch, dass ich mir meine Geldbörse wieder geholt habe. Das ich quasi meinen Besitz wieder geholt habe, war eigentlich in Ordnung. Die Polizeibeamtin hatte eher damit ein Problem, dass ich gegen jemand, der wahrscheinlich stärker als ich gewesen wäre, so direkt war und einfach meine Geldbörse gegriffen habe. Irgendwie war das wohl auch Überraschung auf beiden Seiten. Sie meinte halt, es hätte eben mehr passieren können.

Somit denke ich an sich nicht, dass es wirklich strafbar ist, wenn man sein Eigentum zurück holt. So lange man halt dazu keine Straftat begeht. Wie zum Beispiel in ein Haus einbrechen oder den Täter mit Waffengewalt um die Rausgabe des Diebesgut zu "bitten".

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Die frage kann man sich doch eigentlich mit logischem Menschenverstand beantworten, oder? Wenn du selbst schon in deiner Fragestellung anmerkst, dass es sein könnte, dass der neue Besitzer des vermeintlich gestohlenen Gegenstandes, diesen auch von jemand anderes geschenkt bekommen haben könnte, oder es sich gar selbst gekauft hat, dann darf man es sich natürlich nicht einfach zurück stehlen. Wenn man einen wirklich berechtigten Verdacht hat, dass ein Gegenstand von jemandem gestohlen worden sein könnte, dann sollte man so handeln, wie es rein rechtlich auch vorgeschrieben ist, bzw. so, dass man keinen Ärger bekommt.

Wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der nicht von besonders hohem, finanziellen Wert ist, dann sollte man die "beschuldigte" Person einfach direkt ansprechen und fragen, was es damit auf sich hat. Man muss ja auch nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, und sofort den Verdacht äußern, dass es sich um Diebesgut handelt. Einfach mal ganz ruhig darauf anspielen, fragen zum Gegenstand stellen und gucken, wie die in Verdacht stehende Person handelt/reagiert. Wenn der Gegenstand einen größeren finanziellen Wert hätte, wäre man ja schon beim bemerken des Verschwindens zur Polizei gegangen und hat eine Anzeige aufgegeben. In dem Fall würde ich dann auch gleich wieder die Polizei anrufen und darauf bestehen, dass jemand vorbei kommt und die Sach untersucht. Einfach den Gegenstand zurück stehlen, darf man auf keinen Fall, schon gar nicht, wenn man dazu auch noch irgendwo einbrechen muss.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich denke auch, dass es auf die Situation ankommt. Prinzipiell ist es kein Diebstahl, wenn man sein Eigentum wieder zurück erobert. Allerdings muss man sich eben schon auch sehr sicher sein, dass es wirklich sein eigenes Eigentum ist.

Ich war zum Beispiel heute wieder mit meinem Sohn im Schwimmbad. Leider haben wir heute dort sein Schwimmbrett "verloren". Genau genommen wurde es wohl gestohlen, als wir es beim Platz ließen und ohne Brett ins Wasser gingen. Ich habe mich dann noch eine Weile im Bad umgesehen, aber leider habe ich es nicht mehr gefunden. Auch beim Bademeister habe ich nachgefragt, ob es zufällig dort abgegeben wurde, aber leider wie bereits im Vorhinein vermutet ohne Erfolg.

Ich bin in diesem Schwimmbad in den nächsten Tagen auch noch. Sollte ich es da irgendwann einmal sehen, werde ich es definitiv wieder nehmen und ich sehe das dann nicht als Diebstahl an. So, nun würde ich es in diesem Fall schwierig sehen, wenn mein Sohn ein Brett hätte, welches mehrfach im Bad zu finden wäre, da gleiches Motiv, Modell oder wie auch immer. Eigentlich ist das Brett von meinem Sohn auch sehr schlicht und das gibt es durchaus öfters. Es ist aus so einem Schaumgummi und ganz in blau.

Allerdings hat es die "Besonderheit", dass ich dieses Brett schon längere Zeit habe und es mein Sohn mit zwei Jahren einmal im wahrsten Sinne des Wortes zwischen die Zähne bekommen hat. Es ist also sehr deutlich sichtbar sein Gebissabdruck an einer Rundung zu sehen. :D Somit ist es sehr leicht zu "identifizieren". Wenn es diese Besonderheit nicht hätte, hätte ich ehrlich gesagt ein wenig Bedenken einfach ein anderes blaues Brett zu nehmen, weil ich ja nicht wissen kann, ob es wirklich meines ist oder einfach nur eines welches genauso aussieht.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich hätte vermutlich genauso reagiert und hätte mir mein Eigentum wieder zurück genommen. Ich denke, dass das auch der einzig richtige Weg ist. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich gewesen, dass du dich beim Bademeister über diese Person beschwert hättest. Das hätte ich sicherlich auch in Betracht gezogen. Natürlich ist es so, dass der neue "Besitzer" nicht unbedingt auch das Eigentum an einer bestimmten Sache erworben hat.

Hierbei ist es eigentlich egal, wie die Person an die jeweilige Sache gekommen ist. Wenn es sich um Diebesgut handelt, kann niemand daran das Eigentum erwerben. Das ist übrigens genauso, wenn man etwas kauft, was mal gestohlen wurde. Hieran erlangt man niemals das Eigentum. Findet der richtige Eigentümer die Sache dann bei einem, kann sie einem unentgeltlich wegnehmen und man selbst hat keine Rechte an dieser Sache.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also aus juristischer Sicht sind zwei Sachverhalte zu differenzieren:

1. Man erwischt den Dieb auf frischer Tat - entweder, indem man den Diebstahl selbst mitansieht (ein Diebstahl muss nicht immer „heimlich“ oder unbeobachtet vor sich gehen) oder aber, indem man wie Little Sister kurz nach der Tat darauf aufmerksam wird. In dem Fall ist man zunächst nach § 127 Strafprozessordnung befugt, den Täter (notfalls auch mit Gewalt) festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Gemäß § 859 BGB hat man als Besitzer (also als die Person, die die Sache bis zum Diebstahl in Gewahrsam hatte – auf das Eigentum an der Sache kommt es gerade nicht an) das Recht sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren. Verbotene Eigenmacht ist in diesem Fall der Diebstahl. Aber: Dem Täter die Sache einfach selbst (wiederum notfalls mit Gewalt) wieder abnehmen darf man nur, wenn man ihn auf frischer Tat betroffen oder (nach frischer Tat) verfolgt hat.

2. Der von Darkness geschilderte Ausgangsfall: Man entdeckt die gestohlene Sache erst einige Zeit nach der Tat wieder. Wenn man sie nun einfach an sich nimmt, ist das rechtlich gesehen wiederum Diebstahl! Ausnahme (wie gesagt): Die „frische“ Tat. Handelt es sich nicht um eine solche, dann kommt die eigenmächtige Wegnahme ohne Einschalten der Polizei Selbstjustiz gleich. Wie hier im Thread auch schon angesprochen: Es ist ja durchaus möglich, dass der Dieb die Sache etwa weiterverkauft oder –verschenkt hat, mit anderen Worten, dass zivilrechtlich eine andere Person Eigentum erworben hat. Und diese Person würde man dann seinerseits bestehlen! Das würde sogar dann gelten, wenn man etwa den Dieb bei der Tat beobachtet hat, zunächst nichts unternimmt und ihm die Sache einen Tag später wieder wegnimmt – dann ist es Diebstahl, obwohl man weiß, dass der Dieb keinesfalls Eigentum an der Sache erworben haben kann. Man hätte nur gleich nach der Tat handeln können, um in den Genuss des Selbsthilferechtes des Besitzers aus § 859 BGB gelangen zu können.

Soweit also die rein juristische Sichtweise. Dass ich in diesem Fall („Widmung“ auf der Duschbadflasche) wahrscheinlich genauso gehandelt hätte wie Darkness, steht auf einem anderen Blatt. Die Lebenserfahrung sagt einem, dass der Dieb selbst höchstwahrscheinlich keine Anzeige stellen wird, bei der er sich notgedrungen selbst belasten würde, so, wie es hier ja auch war…

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Darkness hat geschrieben:Dürfte ich mir in diesem fiktiven Fall mein Eigentum einfach wieder zurück nehmen?

Auch wenn du deine Sachen nicht klauen kannst (ist ja deines), ist es nicht so einfach, nach der Zeit geklaute Gegenstände einfach an dich zu reisen. Ich als Laie würde den Fall dann unter der "verbotenen Eigenmacht" einordnen. Denn du weißt ja nicht, wie der "aktuelle Besitzer" an das Gut gekommen ist. Wenn der deine Handlung sieht, ist er u.U. berechtigt, dich daran zu hindern. Ebenso hättest du beim Diebstahl gegen den Dieb vorgehen können (wenn du es bemerkt hättest).

Jetzt bleibt dir nur die Möglichkeit, den neuen Besitzer auf die Herausgabe deines Gutes zu verklagen. Und die Aussichten auf Erfolg sind natürlich relativ hoch, weil du mit der Widmung beweisen kannst, dass es deins ist und der neue Besitzer schwerlich den Nachweis führen kann, dass du den Besitz aufgegeben hast. Wenn hier aber Dritte im Spiel sind (der eigentliche Dieb verkauf es dem neuen Besitzer), dann kann es komplizierter werden. In dem Fall aber dürfte es nicht dazu kommen und der neue Besitzer muss es dir geben und kann dann seinerseits gegen denjenigen vorgehen, der es ihm "verkauft" hat. Sofern eine solche Kette existiert.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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