Rückabwicklung eines Autokaufs nach 6 Wochen möglich?
Herr Sch. hat Herrn Sp. vor 5 Wochen ein Auto verkauft. Nun hat Herr Sp. seit 2 Wochen das Auto nur in der Werkstatt. Angeblich ist Herr Sp. die ersten Wochen kaum gefahren. Im Kaufvertrag steht, dass der "Verkauf ohne jegliche Gewährleistung" stattfindet. Herr Sp. meint aber, dass man innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine Rückabwicklung des Autokaufs machen kann, auch wenn es ein Privatverkauf ist. Ist das richtig?
Was würde eine Rückabwicklung des Kaufvertrages denn rechtfertigen? Gibt es sowas überhaupt oder hat Herr Sp. Pech gehabt? Muss Herr Sch. sich Sorgen machen und das Auto wieder zurücknehmen und das Geld zurückgeben? Herr Sch. fühlt sich wie eine Autovermietung. Denn schließlich hat Herr Sp. das Auto ja auch genutzt. Was kann auf Sch. zukommen und was kann Sp. erreichen?
Man kann bei privaten Kaufverträgen ja das Rücktrittsrecht einschränken oder ausschließen. Aber ich frage mich gerade, ob das durch die Klausel "Verkauf ohne Gewährleistung" geschieht. Denn der Verzicht auf Gewährleistung heißt ja nicht, dass man den Rücktritt ausschließt oder? Man bringt damit ja nur zum Ausdruck, dass man nicht für die Funktion des Wagens garantieren kann.
Aber selbst dann, wenn man den Rücktritt ausschließt, dann kann eine Rücknahme bei arglistiger Täuschung erzwungen werden. Das wäre etwa dann der Fall, wenn es wirklich gravierende Mängel gab, die der Verkäufer verschwiegen hat. Das ist aber genauso schwammig, denn der Verkäufer wird im Zweifelsfall behaupten, dass er die Mängel nicht kannte und der Käufer wird das Gegenteil behaupten und keine hat richtige Beweise – außer der Verkäufer könnte einen aktuellen und positiven Werkstatt- bzw. TÜV-Bericht vorlegen. Von einer Sechs-Wochen-Frist habe ich aber noch nicht gehört. Ich kenne nur eine Sechs-Monats-Frist, aber die bezieht sich auf gewerbliche Händler.
Ich kann gut verstehen, dass man sich ärgert, wenn man mit einem gerade erst gekauften Wagen ständig in die Werkstatt muss. Da fragt man sich vielleicht schon, ob das Auto so kaputt sein kann, ohne dass der Verkäufer das wusste. Manchmal ist es ja so. Mein Zweitwagen hatte nach dem Kauf auch einige Macken, einmal waren die Ventile kaputt, dann gab es einen Riss im Auspuff. Aber ich weiß, dass der Vorbesitzer das nicht ahnen konnte, denn die Ventile kündigen sich nicht an, die sind plötzlich und ohne Vorwarnung kaputt. Der Defekt am Auspuff war auch nur dadurch zu merken, dass bei sehr schnellen Autobahnfahrten die Motorkontrollleuchte anging und der Vorbesitzer fuhr damit keine so weiten Strecken, dass ihm das hätte auffallen können.
Bei anderen Problemen vermutet man aber vielleicht schon, dass derjenige, von dem man den Wagen gekauft hat, einem etwas nicht gesagt oder verschwiegen hat. Zudem ist es doch schade, wenn der, dem man gerade sein liebes Auto verkauft hat, dann nachher damit unzufrieden und unglücklich ist. Da würde ich vielleicht schon sehen, ob man sich nicht irgendwie einig werden kann.
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