Welche Strafe für das Aussetzen eines Tiere wird gegeben?

vom 01.08.2013, 18:24 Uhr

Hier ist das Tierheim wieder voll und vor einem Pferdestall wurde heute hier in praller Sonne ein Jagdhund angebunden. Er hatte einen Zettel am Halsband über seine Daten und dass er nicht mehr in die Familie passt und man sich doch um das Tier kümmern soll. Die Diskussion ist in einer Gruppe aus meinem Wohnort bei Facebook voll im Gange und einige meinen, dass es gar keine Strafe gibt, wenn dem Hund nichts passiert ist und er rechtzeitig gefunden wird. Andere meinen, dass die Strafen hoch ausfallen und wieder andere meinen, dass die Strafe nur gering ist, selbst wenn das Tier sterben sollte.

Welche Strafen sieht das Gesetz hier in Deutschland für das Aussetzen eines Tieres vor? Auf was kommt es an, welche Strafen dem Aussetzer erwarten? Was denkt ihr, welche Strafen es da geben müsste und sind die Strafen, die das Gesetz vor gibt auch gerecht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Aussetzen eines Tieres ist immer strafrechtlich sanktioniert, unabhängig davon, was mit dem Tier passiert. Das ist z.B. durch den Paragrafen 17 des Tierschutzgesetzes geregelt. Zusätzlich verstößt man gegen weitere Paragrafen hinsichtlich des Tierschutzgesetzes - aber das wäre nachrangig zu betrachten.

Was oft gar nicht bedacht wird, ist die Möglichkeit, dass hier ein Bußgelder von bis zu 50'000 Euro verhängt werden können! Das ist aber deshalb nicht im Bewusstsein der Leute, weil die Realität so ist, dass die Täterinnen und Täter - sofern überhaupt ermittelt - in aller Regel mit geringen Ordnungsgeldern als Strafe davon kommen. So kommt es eben, dass das Aussetzen eines Hundes immer noch nur als "Kavalierdelikt" begriffen wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe vor kurzem gelesen, dass das Aussetzen eines Tieres mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Das ist wirklich sehr viel und ich hätte nicht gedacht, dass unser Gesetz so eine hohe Strafe vorsieht. Aber es heißt ja „bis zu“, das heißt, in den meisten Fällen liegt die Summe deutlich darunter.

Ich habe jetzt schon öfters erlebt, das bei dem Thema Tierschutz unsere Gesetze einfach viel zu milde sind. Mein Hund wuchs bei einem Züchter auf, der alle Tiere, die auch nur das kleinste Schönheitsmakel hatten, in den Keller gesperrt hat. Unter den siebenundzwanzig Hunden im Keller war auch ein toter und zahlreiche Ratten, ebenso wie eine Schlange. Was hat er letztendlich für eine Strafe bekommen, als der Tierschutzbund ihn erwischt hat? Nicht einmal zweitausend Euro und fünf Jahre Hundehalteverbot, wobei er einen Hund sogar behalten durfte, unter dem Vorwand, dass seine Frau den Hund braucht, sonst würde sie psychisch krank werden. Als ich das in der Zeitung gelesen habe, konnte ich es wirklich nicht fassen. Dieser Mensch hat Hunde in seinem Keller verrotten lassen, er hat sie zuerst auf die Welt gebracht und sie dann sterben lassen, wieso darf dieser Mann je wieder einen Hund halten?

Leider ist das Aussetzen von Tieren gerade jetzt in der Ferienzeit ein Trend. Da fällt den Leuten dann plötzlich ein, dass sie es nicht mit in den Urlaub nehmen können und was ist einfacher, als es einfach auf die Straße zu setzen? Da hört mein Verständnis wirklich auf. Ich finde, es müsste eine höhere Strafe geben. Leider werden aber auch viele nicht erwischt, sondern es werden nur die ausgesetzten Tiere dann aufgefunden.

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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