Etwas kaufen, dann nicht mögen und den Verkäufer anlügen
Wir waren vor ein paar Tagen in einem Einkaufszentrum und da meine kleine Schwester eine Operation überstanden hat, wollte ich ihr ein Geschenk kaufen, dass sie sich selber aussuchen darf. Wir haben dann auch etwas gefunden und meine Schwester war am Anfang sehr begeistert. Allerdings konnte man das Spielzeug nicht testen. Als wir dann zu Hause waren, haben wir das Spielzeug ausgepackt und gemerkt, dass es gar nicht so besonders ist, wie wir anfangs gedacht haben. Meine Schwester war ziemlich enttäuscht und ich habe ihr versprochen, dass wir ein neues Spielzeug holen werde.
Wir sind also noch einmal zu dem Einkaufsladen gegangen und ich habe den Verkäufer gesucht, der mich beraten und das Spielzeug auch verkauft hatte. Habe ihn dann gefunden und ihm gesagt, dass wir das Spielzeug für einen Geburtstag gekauft haben, dass Geburtstagskind so ein Spielzeug aber schon hat. Ich habe auch die Rechnung vorgezeigt und die Verpackung war auch nicht beschädigt, da wir zum Glück langsam ausgepackt haben. Der Verkäufer hat dann seinen Chef gefragt und nach ein bisschen Rederei, haben wir einen Gutschein im Wert des Geschenks bekommen. Meine Schwester hat sich natürlich gefreut und jetzt haben wir auch das richtige Spielzeug gefunden, auch wenn ich dafür ein bisschen Lügen musste.
Diese ''Methode" habe ich von meinem Vater gelernt. Uns ist schon öfters so etwas passiert und mein Vater hat solche Situationen immer so gelöst. Es ist meistens so, dass man das Gekaufte nicht umtauschen kann, nur weil man es nicht mag. Genau aus diesem Grund musste ich zu einer Notlüge greifen. Macht ihr das auch öfters oder hört ihr es zum ersten Mal? Was sagt ihr zu dieser Methode?
Den Verkäufer persönlich interessiert das ja gar nicht. Also ihm gegenüber muss man kein schlechtes Gewissen haben. Ich hab noch nicht viel zurückgegeben, aber heißt es nicht immer, man kann ohne Angabe von Gründen zurückgeben? Sicher machen die das nicht gerne. Es ist ein Mehraufwand. Und ich weiß auch gar nicht, wie es dann mit dem Produkt weitergeht. Aber wenn ein Umtausch generell als Option angeboten wird, dann muss er auch ohne zu Murren durchgeführt werden.
Und dann ist der Grund, den der Kunde dafür hat nebensächlich. Der Hersteller ist doch auch selber Schuld, wenn er die Verpackung irreführend gestaltet. Also ich finde es in Ordnung, dass ihr es zurückgegeben habt. Die kleine Lüge hat es allen erleichtert. Der Verkäufer wäre vielleicht über den Mehraufwand wütend gewesen, wenn der nur sein musste, weil sich der Kunde verkauft. So hat man ihm erspart, schlechte Laune zu bekommen.
turkeyboii hat geschrieben:Was sagt ihr zu dieser Methode?
Was soll man zu einer "Methode" sagen, bei der man sich später als "überlegen" fühlt und sich sicher ist, einen "Idioten" gefunden zu haben, der einem jeden Mist auch noch abkauft. Man muss sich schlicht bewusst sein, dass das einfach eine Form des Betrugs ist, weil man verheimlicht, das Produkt ja ausgepackt zu haben. Und man muss auch sehen, die Gutmütigkeit Dritter schamlos auszunutzen. Das ist letztlich sicher alles vertretbar, wenn man skrupellos genug ist und seine moralischen Grundsätze sehr tief hängen lässt.
Schließlich schädigt man so entweder das Geschäft, welches den Artikel nicht mehr los bekommt, oder aber einen unschuldigen Dritten (nämlich den Käufer, der danach das Produkt als "neu" kauft). Hier reicht übrigens die ehrliche Befragung von sich selbst: wärst du (oder dein Lehrmeister) bereit, einen solchen Artikel ohne Nachlass als "Neu" zu kaufen?
Ja, was soll man dazu sagen? Das ist eine viel bewährte Methode, um ohne Ärger seinen Willen gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Meistens läuft es ja auch problemlos über die Bühne und das Teil wird umgetauscht. Wenn solche Sachen nicht ausprobiert werden können vor dem Kauf, was normalerweise möglich sein müsste, muss der Verkäufer damit rechnen, dass man ihm Lügen auftischt.
Ich finde es nur verwunderlich, dass du in deinem Alter schon zu solchen Methoden greifst. Da sieht man, wie das negative Verhalten der Eltern in manchen Situationen auf die Kinder abfärbt. Schlimm finde ich nur, dass deine kleine Schwester das alles mitbekommen hat und sie nun weiß, dass man lügen muss, um seinen Wunsch durchsetzen zu können. Das hättest du besser ohne dein Schwesterchen umgetauscht.
Mir fällt gerade kein Einkauf ein, wo ich mit dieser Behauptung etwas danach umgetauscht hätte. Ich habe bisher wohl immer Glück gehabt mit der Entscheidung im Geschäft. Wobei ich auch gern mal längere Umtauschfristen aushandle, wenn ich Geschenke kaufe. Immerhin kann man sich ja nie wirklich sicher sein, ob es dem Beschenkten auch gefällt oder ob andere Gäste auf die selbst Idee kommen.
Wenn wir bisher wegen Dopplung umtauschen wollten, dann war diese wirklich vorhanden. Ich musste also noch nie zu einer Notlüge greifen. Wobei ich gerade den Eindruck habe, als wenn du deswegen ein schlechtes Gewissen hast.
Cid hat geschrieben:dass man lügen muss, um seinen Wunsch durchsetzen zu können
Wenn Lug und Betrug aber zu Eigenschaften gezählt werden, die "wichtig im Leben" sind und von der Familie von Generation zu Generation getragen werden, ist es doch aus eben der Familiensicht nicht "schlimm" sondern wünschenswert. Ansonsten würde man doch hinsichtlich Vorbild eher was anderes vorleben. Ich halte das aber dann auch nicht für verwerflich, solange ehrlich und aufrichtig gesagt werden kann, dass man sich nur so verhält, wie man es sich selbst von den anderen wünscht. Glaubt man aber, dass die anderen die eigene "Masche" oder "Methode" tunlichst zu unterlassen haben, hätte ich ein "moralisches" Problem.
Für wen es kein Problem ist, selbst betrogen zu werden, der hat eben auch das moralische Recht selbst zu betrügen. Die Wert setzt sich der Mensch selbst. Grenzen kommen höchstens durch die Gesellschaft, welche im schlimmsten Fall zu Sanktionen greift.
Grundsätzlich hast du zumindest in Deutschland kein Recht, etwas persönlich vor Ort gekauftes umzutauschen und ich kann mir nicht vorstellen, dass man so ein Recht in der Türkei hat. Online ist das ein bisschen anders. Ob und wie dir ein Geschäft etwas umtauscht, ist immer nur Sache des jeweiligen Unternehmens. Die meisten Geschäfte tauschen fast alles aus Kulanz um, auch bei Nichtgefallen. Ich habe mir aber trotzdem gerade bei Kinderspielzeug, das ich verschenken möchte, angewöhnt, einfach zu fragen, ob und wie lange ich das umtauschen kann.
Du warst bestimmt nicht der erste Kunde, der dort mit dieser Geschichte aufgeschlagen ist, denn "das sollte ein Geschenk sein, das hatte das Kind aber schon" habe ich persönlich in meiner Zeit im Handel so oft gehört, das ist wirklich nicht sonderlich kreativ Und ich war nur Aushilfe, ich möchte gar nicht wissen, wie oft meine fest angestellten Kollegen das gehört haben. Deine "Methode" ist nicht so innovativ, wie du vielleicht denkst und die meisten Mitarbeiter erkennen, ob du das wirklich umtauscht, weil es eine Dopplung war oder weil es einfach nur nicht gefallen hat. Mir war es immer lieber, wenn die Leute einfach gesagt haben, dass es dem Kind nicht gefallen hat, dann hatte mein Geschäft die Politik, dass sich ein erfahrener Mitarbeiter das angesehen hat und wenn es offensichtlich in Ordnung war, dann wurde das gegen Gutschein umgetauscht.
Noch schlimmer fand ich aber die Leute, die Sachen, die ihnen nicht gefallen haben, einfach mutwillig kaputt gemacht haben und dann auf ihre Gewährleistung gepocht haben und unbedingt ihr Geld zurück wollten. Zumindest bist du nicht auf die Idee gekommen. Denn das ist wirklich ätzend, weil das Geschäft dadurch einen Schaden hat.
Und vielleicht sollte auch deine Schwester lernen, dass sie mit so etwas nicht immer durch kommt. Sonst will sie demnächst auch Ende Januar ihre Weihnachtsgeschenke umtauschen. Lasst euch doch nächstes Mal einfach genau im Geschäft zeigen, wie das Spielzeug funktioniert und wenn es ihr zu Hause dann doch nicht mehr gefällt, muss sie eben damit leben.
Bienenkönigin hat geschrieben:...aber heißt es nicht immer, man kann ohne Angabe von Gründen zurückgeben?
Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Generell gilt bei nicht fehlerhafter Ware: Gekauft ist gekauft! Der einfache Kassenzettel stellt in diesem Sinne einen Kaufvertrag dar. Ausgenommen von dieser Regel sind Geschäfte welche über das Fernabsatzgesetz gekauft bzw. bestellt werden. Unter diesen sogenannten Fernabsatzgeschäften sind in der Regel Bestellungen per Telefon oder Internet (z.B. bei Zalando, Otto oder Amazon) gemeint. Eine Rückgabe des gekauften Artikels ist hier ohne Angabe von Gründen möglich.
Käufer können sich auf das Widerrufsrecht des Verkäufers berufen. Meistens hat man 14 Tage Zeit, sich daheim von der Ware zu überzeugen. Sollte Sie nicht gefallen, kann man die Ware einfach an den Absender zurückschicken. Unter 40 Euro Warenwert muss der Käufer die Portokosten für den Rückversand übernehmen, bei mehr als 40 Euro übernimmt dies der Verkäufer. In der Regel verschickt der Verkäufer ein bereit vorfrankiertes Retourenlabel zum Aufkleben. Einkäufe im Ladengeschäft gehören nicht zur Kategorie der Fernabsatzgeschäfte.
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