Ablauf und Kosten einer Zwangsräumung

vom 29.07.2013, 20:55 Uhr

Ich habe das noch nie so hautnah mitbekommen. Ich habe meine Bekannte heute besucht und da war diese Zwangsräumung, die ich hier schon angesprochen habe, was mir für die Familie und den Kindern unheimlich leid tat.

Natürlich habe ich mich auch mit meiner Bekannten darüber unterhalten, wie es eben so ist, wenn man sowas hautnah mitbekommt. Ich habe zwar schon oft im Fernsehen von irgendwelchen Zwangsräumungen gehört, aber wie läuft denn eigentlich so eine Zwangsräumung genau ab? Ich bin dazu gekommen, als der Möbelwagen vor fuhr und die Familie von der Polizei aus der Wohnung geholt wurde. Sie hatten nichts dabei, kein Gepäck, kleine Kleidung usw. Wie geht das eigentlich vonstatten?

Was kostet eigentlich so eine Zwangsräumung und wer muss die Kosten zahlen? Die Familie hat wohl kaum Geld um so etwas zu zahlen. Wie ist das mit denn Kosten geregelt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich persönlich musste auch noch keine Zwangsräumung durchleben und ich war auch bei niemanden persönlich dabei, der eine Zwangsräumung mit erleben musste. Aber ich kenne jemanden aus dem Bekanntenkreis, die eine Zwangsräumung mitmachen mussten, aber ich war nicht mit dabei, ich weiß das alles nur aus Erzählungen.

Dort ist es dann auch so abgelaufen, dass ein Möbelwagen vor der Tür stand und die Polizei und ein Gerichtsvollzieher dort vor der Tür stand. Zu dem ganzen Pech stand dann letztendlich auch noch das Jugendamt vor der Tür. Die Familie wurde durch die Polizei aus der Wohnung geholt, der Gerichtsvollzieher hat die ganzen Sachen und Möbel pfänden lassen, weshalb weiß ich natürlich nicht genau. Der Möbelwagen war da, um die Sachen zu transportieren, wenn eine neue Wohnung verfügbar gewesen wäre, aber es war leider keine neue Wohnung verfügbar. Das Jugendamt hat darauf hin die beiden kleinsten Kinder in eine Pflegefamilie oder desgleichen gesteckt, da die Eltern oder die gesamte Familie obdachlos gewesen wäre und Kinder nicht auf die Straße gehören­.

Die Eltern wurden in Unterkünfte von der Stadt untergebracht. Ich weiß, dass wir hier bei uns solche Sozialwohnungen haben für Familien, die obdachlos geworden sind, aufgrund der Zwangsräumungen. Ich denke, dass die Eltern in solchen Wohnungen untergekommen sind. Die Kosten der Zwangsräumung muss die Familie tragen, so wie die Schulden, weshalb die Zwangsräumung durchgeführt wurden, ist. Es kann natürlich auch sein, dass es von Fall zu Fall anders entschieden wird und die Zwangsräumungskosten, und was noch alles in dem Fall auf einen zukommt, einem anderen auferlegt werden, was ich mir aber nur schwer vorstellen kann. Immer hin hat man eine Zwangsräumungsklage nur am Hals, wenn man diverse Sachen, wie Miete und desgleichen nicht bezahlt, als ist es irgendwo die eigene Schuld, weshalb sollte man dann die Kosten auf andere abwälzen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mein Partner arbeitet als Immobilienkaufmann und hat schon die ein oder andere Zwangsräumung mitgemacht.
kai0409 hat den Ablauf ganz gut beschrieben. Der Tag für die Zwangsräumung wird vorher bekannt gegeben. Natürlich kann man auch schon vorher quasi freiwillig ausziehen oder sich um Helfer für den Zwangsräumungstag kümmern, dann muss man auch die Kosten für die Möbelfirma und die Polizei nicht tragen.

Als erstes klingelt also meistens der Gerichtsvollzieher und fragt, ob man sich schon gekümmert hat um Möbelpacker und Lagerung der Möbel. Wenn die Zwangsgeräumten unkooperativ sind, die Türe nicht öffnen, Drohungen aussprechen oder handgreiflich werden, kommt die Polizei noch hinzu. Und dann wird ausgeräumt. Wenn man schon eine neue Wohnung hat, werden die Möbel und Sachen dorthin gebracht, alternativ werden sie, je nach Wunsch den Geräumten, aus seine Kosten gelagert oder entsorgt. Hat man keine neue Wohnung, so kann man entweder in eine Sozialunterkunft oder ins Obdachlosenheim gehen.

Die gesamten Kosten muss der Eigentümer der Wohnung erst einmal aus eigener Tasche bezahlen, kann sich diese dann aber von seinem ehemaligen Mieter einklagen. Denn der Geräumte verursacht diese Kosten ja, da er nicht freiwillig ausgezogen ist, also hat er sie auch zu tragen. Natürlich muss man als Eigentümer auch einkalkulieren, dass man das Geld nie wieder bekommt.

Vor allem wenn man Mietnomaden in der Wohnung hat, ist es aber oft so, dass die Wohnung am Tag der Zwangsräumung verlassen und verwüstet ist und die Leute dann wieder ausfindig zu machen, ist extrem schwierig, so dass die Eigentümer dann meist auf den Kosten sitzenbleiben.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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