Ist Prozesskostenhilfe nur ein Kredit mit weniger Zinsen?
Frau A liegt in Scheidung mit Herrn A und beide haben nicht viel Geld. So haben sich die beiden dann an einen Rechtsanwalt gewandt, der gesagt hat, dass sie Prozesskostenhilfe bekommen könnten. Dies wäre aber nur ein zinsverbilligter Kredit und eine Hilfe, die sie auf jeden Fall auch zurückzahlen müssen. Eine Bekannte von A, nennen wir sie B, meint, dass das nicht richtig ist. Sie hätte bei ihrer Scheidung auch Prozesskostenhilfe bekommen und musste nichts zurück bezahlen.
Wie ist das mit der Prozesskostenhilfe geregelt? Muss man diese in jedem Fall zurückzahlen? Welche Bedingungen werden bei Prozesskostenhilfe denn gestellt und wie muss das zurück gezahlt werden?
Wenn jemand nachweislich kein Geld hat, um die anfallenden Prozesskosten direkt zu bezahlen, kann er Prozesskostenhilfe erhalten. Das bedeutet aber doch auf keinen Fall, dass er damit direkt für alle Zeiten von den Kosten befreit ist. Soweit ich informiert bin, werden die Personen, die Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen haben, in den folgenden Jahren angeschrieben und nach ihrem Einkommen befragt. Wenn sich die finanzielle Situation inzwischen gebessert hat, muss zumindest ein zumutbarer Anteil gezahlt werden. Wenn die Person immer noch kein Geld hat, muss sie auch weiterhin nichts zahlen.
Wenn jemand grundsätzlich schon zahlungsfähig ist, kann man die Prozesskostenhilfe sicher als eine Art Kredit auffassen. Bei manchen trifft es aber eben auch zu, dass sie gar nichts oder nur einen geringen Teil bezahlen müssen. Das hängt einfach von der Einkommenssituation ab.
Ich bin der gleichen Meinung wie die anderen, wenn die Prozesskostenhilfe akzeptiert wurde, wird ein Teil der Prozesskosten vom Staat übernommen und muss nur wenn sich die finanzielle Situation gebessert hat teilweise bis komplett zurückgezahlt werden. Anderenfalls bleiben die entstandenen Kosten beim Steuerzahler.
Wenn man Prozesskostenhilfe bekommt, hat man ein zinsloses Darlehen vom Staat bekommen. Innerhalb der nächsten vier Jahre kann es passieren, dass man sein aktuelles Einkommen beim zuständigen Amtsgericht offen legen muss. Dabei wird eben geprüft, ob sich das Einkommen erhöht hat. Ist das der Fall, dann kann es passieren, dass man zumindest einen Teil des vorgestreckten Geldes zurück zahlen muss.
Allerdings kann man nie wissen, ob man innerhalb der ersten vier Jahre überprüft wird. Ich kenne Leute, die wurden jedes Jahr angeschrieben. Ich selbst dagegen habe bisher noch keine Überprüfung gehabt.
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