Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad wird nach Erben gesucht?

vom 27.07.2013, 21:36 Uhr

Ich erwarte eine Erbschaft eines entfernten Verwandten, der wohl in Amerika gestorben ist und keine Kinder hat. Die Linie vor ihm ist auch ausgestorben, sodass die Erbschaft bis zu meinen Urgroßeltern zurückgeht und von da aus auf meine Großmutter und deren Geschwister. Diese sind aber auch schon alle tot. Die nächste Generation ist mein Vater und dessen Cousinen und Cousins. Wenn einer von denen noch leben würde, bekäme er alles und das Erbe hätte sein Ziel erreicht. Aber offensichtlich sind die Blutsverwandten in dieser Generation auch schon alle gestorben, die Angeheirateten zählen nicht.

Nun ist also meine Generation dran. Eine Erbenermittlung hat uns ausfindig gemacht und nun wird geforscht, wie viele Verwandte es auf meiner Hierarchiestufe noch gibt, und zwar nur solche, die denselben Verwandschaftsgrad mit dem Erblasser haben. Unter diesen wird das Erbe dann geteilt. Es könnten viele sein, denn meine Oma hatte noch zehn Geschwister. Jedenfalls ist die Sache spannend.

Ich frage mich nur, wie weit bei einer Erbschaft zurückgegangen wird. Wenn aus meiner Generation keiner mehr leben würde und auch keine Nachkommen da wären, dann hätte man ja bis zu meinen Ururgroßeltern gehen müssen und deren Kinder ausfindig machen müssen. Weiß jemand von euch, wie weit man da zurück und wieder vor geht? Oder hört es beispielsweise bei den Ururgroßeltern auf und das Erbe fällt dann an den Staat, wenn man von dort keine Nachkommen findet?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das geht sehr weit zurück. mein Mann hat vor einigen Jahren einen Brief erhalten, dass er ermittelt wurde, weil er erben würde. Er hat dann eine Auflistung bekommen. Die Verstorbene war ihm völlig unbekannt und da ging man erst zu den Eltern der Verstorbenen. Auch da lebte keiner mehr. Dann ging es zu den Großeltern und da diese je nur ein Kind hatten welche kinderlos waren und auch schon tot waren ging es zu den Urgroßeltern. Von da gab es ein Kind, welches aber auch schon tot war. Die Ururgroßeltern hatten mehrere Kinder. Da wurden auch Nachfahren gefunden. Und einer dieser Nachfahren war dann in der weiß nicht wie vielten Generation der Vater von meinem Mann. Dieser war aber auch schon tot und so erbte mein Mann mit vielen anderen Erben einen Betrag von ca. 150 Euro.

Es wurden dadurch so viele Erben ermittelt, die einen Teil erbten. Die, die am nächsten verwandt mit der Toten waren bekamen mehr als die, die eben die Nachfahren waren. Wäre mein Mann nicht mehr am leben gewesen, hätten seine Kinder geerbt. Für diese Erbensuche war eine Frau zuständig, die auch noch von dem Erbe bezahlt wurde. obwohl die Tote sehr reich war, war nicht viel übrig. Es geht soweit zurück, bis jemand gefunden wird. Das kann wirklich lang sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben: Es wurden dadurch so viele Erben ermittelt, die einen Teil erbten. Die, die am nächsten verwandt mit der Toten waren bekamen mehr als die, die eben die Nachfahren waren. Wäre mein Mann nicht mehr am leben gewesen, hätten seine Kinder geerbt.

Mein Fall hört sich ähnlich an wie deiner. So ganz haben wir da noch nicht durchgeblickt. Ein Bekannter hat mir gesagt, dass jemand, der näher verwandt ist, dann alles bekommt, wenn es nicht in geraden Linien herauf und hinunter verläuft.

Als Beispiel: eine Oma stirbt und hinterlässt ihr Geld drei Söhnen, von denen auch schon zwei tot sind. Dann ist es doch so, dass der Überlebende ein Drittel bekommt und das Drittel der verstorbenen Söhne jeweils an deren Kinder verteilt wird. Wenn der eine verstorbene Sohn meinetwegen nur ein Kind hat, bekommt dieses ein Drittel, während sich die zehn Kinder des anderen verstorbenen Sohnes das Drittel teilen müssen. Das geht so bei einer direkten Linie.

Ich dachte aber, dass es anders ist, wenn die Oma nicht selber vererbt, sondern auch nur Erbin eines reichen, entfernten Verwandten ist. Dann gilt nicht mehr das Stammesprinzip, sondern in dem Fall würde der überlebende Sohn als nächster Verwandter alles bekommen. Falls keiner der Söhne mehr lebt, würde das Geld in dem Fall gleichmäßig auf die Enkel aufgeteilt und nicht je nach Geschwisterzahl. Aber so ganz sicher bin ich mir eben nicht. Aus den Beiträgen im Internet werde ich nicht ganz schlau.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 27.07.2013, 22:06, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wie weit man zurück geht, kann ich dir nicht sagen. Aber ich vermute mal, das man soweit forscht, wie es diverse Unterlagen zulassen. Wobei man dann meist nur noch auf alte Kirchenbücher zurück greifen kann, wo ja Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle eingetragen sind.

Allerdings sind die Aufteilungen der Erbansprüche recht unterschiedlich. Da kommt es dann wirklich darauf wie viele Generationen zwischen Erblasser und Erben liegen. Ich selbst habe vor mehr als zwei Jahren ein Schreiben bekommen, weil man die landwirtschaftlichen Flächen, die noch auf meinem Urgroßvater eingetragen sind, auf die aktuellen Erben umschreiben will.

In dieser Liste sind auch Leute aufgetaucht, die einen Anspruch von 1/32 haben. Da habe ich bei dem Amt erst mal nachgefragt von wem diese Personen überhaupt abstammen. Allerdings wird sich das bei uns noch ein paar Jahre hinziehen. Denn ein aktueller Erbe ist schon vor mehreren Jahren verstorben. Dort hatten Mutter und Geschwister das Erbe wegen Schulden ausgeschlagen. Dazu gibt es noch zwei Erben, die im Moment als verschollen gelten und da läuft wohl die Suche noch, ob es da Nachkommen gibt. Mein Erbteil kann also noch steigen, bis das wirklich mal beendet ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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