Kindergeldanspruch bei fehlender Ausbildung

vom 25.07.2013, 20:44 Uhr

Der Arbeitnehmer Herr A ist seit Anfang Juli in einem Arbeitsverhältnis eingestellt worden. Er besitzt über keine abgeschlossene Ausbildung. Wenn er nun sich ausbildungssuchend melden würde, würde er ein Anrecht auf Kindergeld bekommen? Muss er sich dann auch automatisch zu jedem Termin melden und diese Zeiten einhalten? Telefonisch wurden ihn nämlich die Auskunft darüber erteilt, dass wenn er nur einen Termin absagt, der Kindergeldanspruch laut Arbeitsamt erlischt. Wie soll A sich nun verhalten?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Vorerst wäre es für die Frage ganz interessant zu wissen, wie als A in dem Beispiel wäre. Dann wäre es noch interessant zu wissen, ob A das Kindergeld für sich oder für seine eigenen Kinder beantragen würde. Das ist nämlich eine ganz interessante Frage.

Wenn A schon Kinder hat, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass deren Kindergeldanspruch erlischt, wenn Herr A einen Termin verschiebt. Beantragt Herr A für sich selbst Kindergeld, dann hängt das unter andere, davon ab, wie viel er im derzeitigen Job verdient. Als ungelernter wohl nicht viel. Möglicherweise hat Herr A dann derzeit schon arbeitend einen Anspruch.

Was ist denn nun anzunehmen, dass Herr A beim Arbeitsamt gemacht haben könnte? Er hat sich Ausbildunssuchend gemeldet. Heißt das, dass er seinen Job als ungelernte Arbeitskraft weiter führt oder heißt das, dass man davon ausgehen kann, dass A den Aushilfsjob verloren hat? Welche anderen Leistungen hat Herr A denn in diesem Beispiel sonst noch beantragt und bewilligt bekommen? Warum soll A Termine beim Arbeitsamt wahrnehmen?

Zudem wage ich zu bezweifeln, dass man mit einer vorher angekündigten Terminankündigung irgendwelche Ansprüche verwirkt, was das Kindergeld angeht. Diese Sanktionen kenne ich ähnlich bislang nur von Hartz 4. Bei Kindergeld besteht ein Anspruch oder nicht und wenn ja, dann in festgelegter Höhe. Zudem gibt es ja immer auch triftige Gründe, einen Termin beim Amt abzusagen, wie beispielsweise Krankheit, die eigentlich nicht dazu führen dürften, bei entschuldigter Terminänderung Ansprüche zu streichen, oder?

Das Bundes-Kindergeldgesetz steht nebst Info-Broschüre im Internet. Dort könntest du sehen, ob es mittlerweile solche Vorschriften gibt. Zudem gibt es im Internet auch Kindergeldrechner, mit denen man auch fiktive Szenarien durchrechnen kann und sehen kann, welche Ansprüche wann gegeben sind.

Angenommen, dass A real existent wäre, dann hätte er auch die Möglichkeit, bei einer bundesweiten Service-Hotline anzurufen und seine Fragen zu stellen. Auch die jeweiligen Kindergeldstellen haben teilweise solche Hotlines, wo man sich erkundigen kann, ob das tatsächlich so ist. Für fiktive Fallbeispiele sollte man solche Hotlines aber denke ich nicht unbedingt benutzen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn er unter 21 Jahre ist, bekommt man noch Kindergeld. Man muss ich dann als Ausbildungsuchend melden und bekommt Kindergeld. Man würde sogar Arbeitslosengeld II bekommen, muss das aber wieder zurück zahlen, würde ich also nur machen, wenn man sonst nicht um die Runden kommt.

» Lullus » Beiträge: 25 » Talkpoints: 9,45 »



Herr A ist 23 Jahre alt und der Kindergeldanspruch besteht bis zu 25 Jahren. Aber er müsste sich dafür eben Ausbildungsuchend melden. Das hat er bisher nicht, weil bei seinen letzten Telefonat die Frau des Arbeitsamtes meinte, dass jeder Termin in Anspruch genommen werden muss, damit er den Bezug auch gerechtfertigt bekommen würde. Darauf hat er natürlich keine Lust. Meine Frage bezog sich nun darauf, ob dies der Wahrheit betrifft. Oder kann er auch mal ein Termin mit wichtigen Grund absagen?

@trüffelsucher: Dies ist kein fiktiver Fall. Ich habe ihn nur als solchen benannt. Die Kindergeldstelle habe ich nicht konfrontiert, da es auch nicht die meinige Person betrifft. Mich ärgert es nur, dass Herr A diese Chance nicht in Anspruch nimmt. Es bleibt ja dennoch nichts anderes übrig, als seine Entscheidung zu akzeptieren, aber irgendwie möchte ich das so gar nicht, denn es würde ihn ja zustehen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



A kann nur Kindergeld erhalten, wenn er als Ausbildungssuchender gemeldet ist und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn er ein Vollzeitarbeitsverhältnis hat, hat er keinen Anspruch und da kommt mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit eine Rückforderung.

Und wenn er Ausbildungssuchend gemeldet ist, dann sollte er auch jeden Termin zur Vermittlung beim Arbeitsamt wahrnehmen. Natürlich kann man den Termin aus wichtigem Grund verschieben, allerdings ist "keine Lust" kein wichtiger Termin. A muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er sich um die Aufnahme einer Ausbildung bemüht, sonst kann ihm das ganz schnell als Sozialbetrug ausgelegt werden. Denn wenn A nicht tatsächlich noch nach einer Ausbildungsstelle sucht, dann hat er keinen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er unter 25 ist.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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