Urlaubsklärung wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet

vom 23.07.2013, 20:58 Uhr

A arbeitet seit einem Jahr in einer Zeitarbeitsfirma und ist seit 3 Monaten in einem Betrieb eingesetzt. Vorher wurde er von einem Betrieb zum anderen geschickt und hatte nie richtig die Zeit auch Urlaub zu nehmen. A möchte aber nun in Urlaub gehen und weiß nun nicht, an wen er sich wenden muss. Soll er mit der Zeitarbeitsfirma seinen Urlaub abklären oder mit der Firma in der er zur Zeit eingesetzt ist? Logisch wäre ja die Firma in der er eingesetzt ist, damit sie auch planen können. Aber die Zeitarbeitsfirma ist ja der Arbeitgeber. An wen würdet ihr euch spontan wenden?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde mich erst mal an die Firma, in der ich arbeite wenden und dann würde ich bei der Bestätigung eines Datums noch mal die Zeitarbeitsfirma informieren, wenn das mein Chef nicht machen würde. Ob das nun der richtige Weg ist, kann ich nicht sagen, aber das ist sicherlich ein logischer Weg. Die Frage ist ja auch warum man der Zeitarbeitsfirma selber Bescheid geben sollte, das erscheint mir schon ein bisschen komisch und ich würde mich schon an den Chef der Firma wenden, wenn es um den Urlaub geht. Sollte man da falsch sein, wird er es einem ja auch sagen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass man mit der Zeitarbeitsfirma den Urlaub vereinbaren muss. Denn das ist ja der Arbeitgeber, mit dem man einen Arbeitsvertrag hat. Der Betrieb, bei dem man ausgeliehen ist, weiß gar nicht, wie viel Urlaub einem zusteht und wie viel man schon genommen hat.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



A sollte zuerst mit seinem direkten Arbeitgeber reden und das ist die Zeitarbeitsfirma. Wobei es oftmals so geregelt wird, dass man mit der Entleiherfirma den Urlaub regelt und beim Arbeitgeber halt dann nur noch Bescheid gibt, wann man nun Urlaub macht.

Aber in Sachen Urlaub ist ja der Entleiherbetrieb erst mal nicht befugt eine Entscheidung zu treffen. Und der Arbeitgeber ist nun mal die Zeitarbeitsfirma. Wobei ein ständiger Wechsel der Entleiherfirmen nicht gegen einen Urlaub spricht. Da ist es sogar besser planbar, als wenn man aktuell länger bei einer Firma im Einsatz ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Mein Freund ist auch bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Bei denen gibt es spezielle Formulare zur Beantragung des Urlaubs. Das aufgefüllte Formular muss zuerst bei der Einsatzfirma vorgelegt und von einem Verantwortlichen unterschrieben werden. Ist das erfolgt, gibt man das Formular an die Zeitarbeitsfirma weiter, die das ganze dann noch absegnet.

Natürlich kann diese Regelung bei anderen Firmen auch anders sein. Ich finde aber, dass es schon Sinn macht. Die Einsatzfirma muss schließlich entsprechend planen, damit sie noch genügend Arbeiter hat oder vielleicht weitere Leiharbeiter anfordern kann, für einen Zeitraum, wo mehrere im Urlaub sind. Jedenfalls sagt die Einsatzfirma der Zeitarbeitsfirma, wie viele Leute sie braucht und nicht umgekehrt, sodass es nur zusätzlichen Aufwand bedeuten würde, wenn die Zeitarbeitsfirma immer erstmal melden muss, wem sie wann Urlaub genehmigt hat, um dann wieder auf Rückmeldung von der Einsatzfirma zu warten. Außerdem beziehen manche Betriebe, zum Beispiel auch der, in dem mein Freund eingesetzt ist, Leiharbeiter von 2 oder 3 verschiedenen Zeitarbeitsfirmen. Da ist es schon wichtig, dass die Einsatzfirma bei der Urlaubsplanung die Fäden in der Hand hält, sonst ginge ja alles völlig durcheinander.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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