Prinzip der Blutsverwandtschaft beim Erben fair?

vom 27.07.2013, 22:35 Uhr

Beim Erben geht es ja prinzipiell um die Blutsverwandschaft. Die einzige Ausnahme sind Ehepartner und adoptierte Kinder, die wie leibliche Kinder behandelt werden. In modernen Patchworkfamilien können dann Situationen auftreten, die man als unfair ansehen könnte. Wenn der Vater stirbt und ein Vermögen hinterlässt und ein Stiefkind und ein leibliches Kind da sind, bekommt nur das leibliche Kind seinen gesetzlichen Anteil, der andere bekommt nichts.

Aber eine andere Regelung wäre auch ungerecht. Wenn nämlich das Stiefkind auch erben würde, dann hätte es
ja sozusagen zwei Erbschaften in Aussicht, nämlich die vom Stiefvater und die vom leiblichen Vater. Andere Ungerechtigkeiten können auftreten, wenn jemand stirbt und sein Vermögen der leibliche Vater bekommt, der sich vielleicht nie um ihn gekümmert hat, während der Stiefvater, der vielleicht die ganze Ausbildung bezahlt hat, leer ausgeht.

Findet ihr das Prinzip der Blutsverwandtschaft beim Erben fair? Aber wie könnte man es anders regeln? Sollte man den Pflichtteil vielleicht abschaffen und jeden dazu zwingen, ein Testament zu machen, in dem er sein komplettes Vermögen so verteilen kann, wie er möchte?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 27.07.2013, 23:10, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich finde, es wäre sogar viel gerechter, wenn man mit seinem Vermögen machen könnte, was man will, also denjenigen erben lassen, der sich auch im Leben wahrhaft gut um den Erblasser gekümmert hat. Der eigene Sohn hat vielleicht keinen Finger gekrümmt, um dem Vater mal zu helfen oder etwas für ihn zu tun. Während der Stiefsohn sich rührend um seinen Stiefvater gekümmert hat.

Dass es Pflichtteile gibt, ist nicht richtig. Soviel Ungerechtigkeiten sind dadurch schon entstanden. Muss man immer auf das Erbe hoffen können? Ich meine, derjenige, der das Geld angehäuft hat, sollte auch die Möglichkeit haben, es später nach seinem Wunsch verteilen zu können. Ich fände das gerecht. Natürlich kann das nur ein Mensch machen, der noch im Vollbesitz seiner Kräfte und geistigen Fähigkeiten ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich habe mir dazu auch schon Gedanken gemacht, weil ich mit meiner Verwandtschaft relativ wenig zu tun habe. Wahrscheinlich würden mich Großcousins und -cousinen beerben, die ich ehrlich gesagt auf der Straße nicht erkennen würde. Daher sehe ich beim Prinzip der Blutsverwandtschaft keinen großen Sinn. Ich werde mich also über kurz oder lang hinsetzen und ein Testament schreiben müssen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es steht doch jedem Erblasser frei ein Testament zu machen. Dort können eben auch Stiefkinder entsprechend berücksichtigt werden ohne dass vorher eine offizielle Adoption durchgeführt werden muss. Aber insgesamt ist es schon richtig, dass eben die Blutsverwandtschaft bei der gesetzlichen Erbfolge herangezogen wird. Wer wollte denn sonst ein Erbe aufteilen?

Selbst wenn dann ein leiblicher Sohn, der seit Jahren keinen Kontakt zum Vater hat, klagen würde. Mit welchem Recht wollte ein Gericht ihm zumindest den Pflichtteil aberkennen, wenn der Sohn nicht gerade versucht hat den Vater zu töten? Denn nur das wäre einer der sehr wenigen Gründe, um jemanden komplett zu enterben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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