Mitversicherung des Partners bei eigenen Auto

vom 26.07.2013, 14:46 Uhr

Mein Freund will ja nun für einen Führerschein sparen. Dieser Führerschein würde ihn beruflich zu gute kommen. Und da eben der Führerschein unter Umständen nicht gerade billig ist (Wir rechnen mit 1400 Euro.), würde ich gerne gerne wissen, ob er bei Bestehen seines Führerscheins mit meinen Auto fahren dürfte oder ob ich meine Police umändern müsste, indem ich ihn mitversichere.

Dazu habe ich einmal in meine Police geschaut und dort steht, dass du Auto privat genutzt wird. Entweder durch mich und/oder durch den Ehe-/Lebenspartner. Was bedeutet das dann aber im Klaren? Müsste ich mich bei der Versicherung noch mal melden oder könnte er es einfach benutzen?

Ich weiß, es handelt sich dabei um eine Frage, die nicht zwingend zu beantworten ist, aber wenn ich mir über etwas Gedanken mache, bleibe ich daran hängen und bin erleichtert, wenn ich eine Antwort dazu finde. Leider konnte ich im Netz keine direkte Antwort dazu finden, wie es in meinen Fall wäre. Deswegen bin ich wieder für eure Hilfe dankbar.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich interpretiere das so, dass das Fahrzeug nur vom Halter und dessen Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner genutzt werden darf. An deiner Stelle würde ich bei der Versicherung anrufen und nachfragen, ob dein Freund mit deinem Fahrzeug fahren darf. Falls dein Freund nicht mit deinem Fahrzeug fahren darf, kannst du ihn bei der Versicherung als Fahrer eintragen lassen, was die Versicherung etwas teurer macht.

Das würde ich an deiner Stelle aber auf jeden Fall machen, falls er mit deinem Auto fahren will, aber die Versicherung das nicht zulässt, denn wenn etwas passiert, kann es teuer werden. Falls ein Unfall durch Verschulden deines Freundes passiert, zahlt die Haftpflichtversicherung zwar, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist, aber kann eine Regresszahlung fordern. Bei Schäden, die die Teil- oder Vollkasko zahlt, kann sich die Versicherung einfach weigern zu zahlen.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn die Police den Lebenspartner mit einschließt, wäre der Punkt schon geklärt. Aber ich würde mich darüber wundern, wenn die Police dies "generell" machen würde und nicht die genauen Daten eben des Lebenspartners abfragen würde. So ist es üblich, die "mitversicherte" Person konkret zu benennen: Name, Geburtstag und Anschrift. Schließlich soll bei einem Schadensfall nicht plötzlich die Person die gefahren ist zum Lebenspartner gemacht werden können. Dann kommt hinzu, dass es "spezielle" Bedingungen bei Fahrern unter einem bestimmten Alter gibt, was die Sache verteuern könnte. Wenn der Lebenspartner (auch) unter 25 (oder 23?) Jahre alt ist, sind andere Prämien fällig, als bei Fahrern über 25 Jahren (und unter 65!).

Sind die konkreten Daten des Lebenspartners nicht angegeben, würde ich sie der Versicherung melden. Es ist stark anzunehmen, dass sie noch nicht gemeldet wurden, weil das vorher nicht notwendig war. Schließlich hatte dein Freund da noch keinen Führerschein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Theoretisch ist es extrem selten, dass nur du allein dein Auto fahren dürftest und jeder andere potentielle Fahrer nicht versichert wäre. Wenn allerdings eine andere dir nahestehende Person regelmäßig dein Auto fährt, dann musst du das in den meisten Fällen der Versicherung melden. Besonders wenn du eine Altersklausel in deinem Vertrag hast.

Ruf doch am Montag einfach mal bei deiner Versicherung an und frage nach, was du beachten musst, sobald dein Freund seinen Führerschein hat. Meist sind die wirklich richtig nett und helfen dir schneller und kompetenter weiter, als jedes Forum das könnte. So eine Ferndiagnose ist schwer, ohne deine Versicherung und ohne deinen genauen Vertrag zu kennen. Und bevor du im Schadenfall keine Versicherung hast, würde ich lieber einfach vorher einmal nachfragen.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Solange ihr nicht verheiratet oder eben als eingetragene Lebenspartnerschaft geltet, musst du deinen Freund extra angeben. Je nach dem wie alt dein Freund, ändert sich am Vertrag nichts weiter. Bis Mitte 20, wobei jede Versicherungsgesellschaft, das Alter selbst genau bestimmt, wird der Beitrag sicherlich höher werden. Danach ist es halt nur so, dass dein Freund als weiterer Fahrer eingetragen wird und damit eben auch den vollen Versicherungsschutz besitzt.

Meinen Freund musste ich da auch extra eintragen lassen, obwohl wir im selben Haushalt leben. Aber sind eben nicht verheiratet und damit muss man ihn als weiteren Fahrer angeben. Steht er nicht in der Police und ist in einen Unfall verwickelt, wird die Versicherung zwar vor erst den Schaden begleichen, aber an ihn als Fahrer heran treten, um das Geld einzufordern.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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