Zeugengeld - was bedeutet genau kostengünstigste Variante?

vom 07.06.2013, 17:22 Uhr

Da ich nächsten Monat als Zeuge vor Gericht aussagen muss, werde ich mit dem Zug eine Strecke von gut 500 km fahren müssen. Nun lese ich immer wieder sehr widersprüchliche Angaben. Mal heißt es, man soll die kostengünstigste Variante wählen. Das würde bedeuten, dass ich mit Regionalzügen fahren müsste, die zweieinhalb Stunden länger brauchen als der ICE. An anderen Stellen lese ich aber sogar etwas von 1. Klasse.

Was stimmt denn nun? In welcher Höhe werden Fahrtkosten erstattet?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich hab vorher nochmal angerufen. Bei der Vorladung war ein Informationsblatt über die Zeugenberatungsstelle dabei. Da wurden zwar vor allem Zeugen angesprochen, die irgendwie Angst vor ihrer Aussage oder vor Bedrohungen durch den Angeklagten haben und solche Sachen. Aber die sind auch für genau das zuständig: Fahrtkosten. Ich durfte mit dem ICE fahren. Absolut problemlose Rückerstattung.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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