Müssen Briefkästen eine Normgröße haben?
A wohnt in einem Dreiparteienhaus. Dort wurden vor einiger Zeit neue Briefkästen angebracht. Allerdings sind die neuen Briefkästen so klein, dass ein DinA 4 Blatt nicht vollständig hinein passt. Genauer gesagt handelt es sich um diesen Briefkasten hier klick Die Größe von 33,5 cm ist richtig und da muss man noch das Zeitungsrohr abziehen. So passt weder quer, weil der Schlitz zu schmal ist noch längs ein großer Brief hinein. Seitdem dieser Briefkasten dort angebaut ist, ist schon mehrfach Post weg gekommen und das nicht nur bei A.
Denn diese Briefkästen hängen so, dass jeder, der daran vorbei geht einfach nur greifen braucht. Was kann A unternehmen? Kann er sich beim Vermieter beschweren? Müssen Briefkästen nicht eine Normgröße haben, damit Post wirklich komplett darin verschwinden kann? Diese Umschläge, wo beispielsweise Bewerbungen rein kommen passen nur ganz knapp durch den Schlitz. Sie gehen meist an den Seiten kaputt und oben hängen sie dann ein paar Zentimeter raus. Das ist vor allem bei Büchersendungen in diesem Format ärgerlich, wenn diese abhanden kommen.
Mit dieser Frage hatte ich mich selbst vor einiger Zeit schon einmal beschäftigt und mich schlau gemacht. Wenn ich mich recht erinnere, war es so, dass es gerade in der Schwebe ist, ob sich ein Recht auf einen großen Briefkasten durchsetzt. Manche Gerichte entscheiden so, manche anders. Auf jeden Fall ist es aber so, dass normalerweise keine Verschlechterung zum ursprünglichen Briefkasten angebaut werden darf. Denn auch der Briefkasten gehört mit zum gemieteten Objekt. Wenn ursprünglich ein großer Briefkasten da war, darf der Vermieter also nicht einfach schlechtere anbringen. Dann besteht ein Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands - aber auch nicht mehr.
Da es Normen für die Größe von Briefumschlägen gibt und da die Post zusätzlich auch noch mal eigene Richtlinien hat, die die Größe von Postsendungen betreffen wäre es schon irgendwie sinnvoll, wenn es basierend darauf auch eine Norm für Briefkästen geben würde. Also eine Kennzeichnung, bei der man als Käufer gleich sehen könnte, ob der Briefkasten groß genug für die größten Umschläge ist oder nicht.
Allerdings ist mir noch nie so etwas begegnet und die Frage, die du hier stellst, ist ja auch eigentlich eine ganz andere. Du möchtest wissen, ob der Vermieter verpflichtet ist dem Mieter einen ausreichend großen Briefkasten zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls auch, ob er haftbar gemacht werden könnte, wenn er das nicht tut und wenn deshalb Post weg kommt. Da würde ich einfach mal schauen, ob ein ähnlicher Fall in der Vergangenheit schon mal verhandelt worden ist und wie das Urteil ausgefallen ist.
Also ob es nun ein explizites Recht auf große beziehungsweise entsprechend genormte Briefkästen gibt weiß ich leider nicht. Jedoch weiß ich, dass man hierbei, wie Cloudy24 schon sagte, darauf beharren kann, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Hierbei kann man natürlich auch den Weg über das Gericht gehen, wobei dies anscheinend eine 50:50-Situation ist, da nicht jeder Richter eine solche Situation, wie sie von dir beschrieben wurde, nachvollziehen kann.
Ob ich beziehungsweise du nun den gerichtlichen oder eben den menschlichen Weg gehst, sollte erst einmal keine unbeantwortete Frage sein, denn die Antwort hierbei sollte stets die des menschlichen Weges sein. Hast du beziehungsweise ihr schon einmal mit dem Vermieter darüber gesprochen? Je nachdem lässt sich hier schon eine Lösung beziehungsweise ein Kompromiss finden. Man könnte ja auch einfach Zettel an die Briefkästen anbringen, dass wichtige Formulare beziehungsweise allgemein größere, wertvollere Post beziehungsweise Briefumschläge persönlich abgegeben werden sollen und eben nicht mit roher Gewalt in den Briefkasten gequetscht werden sollten.
Ich bin mir sicher, dass ein Gang zum Anwalt zwar helfen könnte, jedoch auf längere Sicht, wenn man denn den rechtlichen Weg tatsächlich durchzieht, ein eher gestörtes Klima im Haus hervorrufen werden. Allein deshalb würde ich einfach einmal mit dem Vermieter persönlich die Lage besprechen beziehungsweise ihm dieser überhaupt einmal schildern.
Briefkästen sollten unbedingt diese DIN EN13724 Norm haben, damit die Briefe auch wirklich gut Platz haben. Genauer ist das wohl hier beschrieben klick. Dort steht auch ein Mieturteil diesbezüglich und man sollte doch mal mit dem Vermieter reden. Denn wenn man Problem bei der Zustellung hat, dann ist das schon ein Mangel an der Mietsache.
Genau den gleichen Briefkasten hat meine Mutter auch an ihrer Mietwohnung. Besonders glücklich ist sie mit diesem Briefkasten nicht, aber sie beugt sich dem ganzen, weil das Ding eben vom Mieter gestellt wurde. Ich kann aber auch bestätigen, dass dieser Briefkasten nicht besonders groß ist. Ein großer Umschlag, den man nicht knicken darf, sollte dort nicht ganz rein passen und das sollte irgendwo schon gegeben sein. Ich weiß nicht, ob es eine vorgeschriebene Mindestgröße gibt, aber es sollte zumindest so ein großer Umschlag komplett im Briefkasten verschwinden können.
Wenn regelmäßig Briefe oder Warensendungen kommen, die oben aus dem Schlitz hinaus ragen, ist das absolut nicht in Ordnung. Hier kann man ja mal ein nettes Gespräch mit dem Vermieter suchen. Vielleicht gibt es ja auch hier eine friedliche Lösung. Man muss ja nicht immer gleich mit Gericht und einer Klage drohen. So etwas sollte man auch so lösen können. Es mag ja sein, dass es einheitlich sein sollte, aber die anderen Mitbewohner sind vielleicht auch nicht ganz glücklich mit diesen Briefkasten und stehen womöglich hinter einem.
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