Nachbarschaftshilfen durch Minderjährige und Schadenersatz

vom 09.09.2012, 15:06 Uhr

L. ist 15 Jahre alt und jätet im Garten des Nachbarn N. regelmäßig Unkraut. Dazu wird ein Flammbrenner benutzt. Nun bittet Nachbarn N. den Jungen, doch bitte mit dem Flammbrenner unter der Zypressenhecke das Unkraut weg zu flammen. L. hält sich an die Anweisung. Dabei gerät die Hecke in Brand und die Feuerwehr muss anrücken.

Nun fordert Nachbar N. von den Eltern von L. Schadensersatz von mehreren tausend Euro. Aber müssen wirklich die Eltern von L. für den Schaden aufkommen? Der Junge hat ja nur die Anweisungen befolgt und ist noch dazu wahrscheinlich noch nicht so reif, dass er die Gefahren vorher hätte abschätzen können.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke schon, dass man mit 15 Jahren weiß, dass eine Hecke zu brennen beginnt, wenn man da mit einen Flammenwerfer dran geht. So naiv kann man in dem Alter ja eigentlich nicht mehr sein. Sollte das Kind aber wirklich unwissend gewesen sein, muss man hier nicht haften. Es macht sicherlich Sinn sich da mal von einem Anwalt beraten zu lassen, wenn der Mann den Jungen anzeigt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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