Unberechtigte Inkassoforderung einfach ignorieren?
Grundsätzlich ist es so, dass nicht der in Anspruch genommene - also der Empfänger des Schreibens - beweisen muss, dass der Anspruch NICHT besteht; vielmehr gilt im Zivilprozess das Prinzip, dass immer derjenige, dem etwas günstig ist, dafür auch die Beweislast trägt. Sofern in dem Schreiben also noch nicht einmal spezifiziert ist, um was für eine Forderung aus welchem spezifischen Lebenssachverhalt es überhaupt geht, mit anderen Worten, auf welchen Tatsachen sich die Forderung angeblich stützt, würde ich mir keine Sorgen machen. Wer wirklich etwas in der Hand hat, wird dies doch auch dem Gegner genauestens darlegen (zum Beispiel: "Sie haben am xxx.yy.zzzz um 15:20 Uhr mit der IP-Adresse ... der von Internetseite blablabla den Titel soundso des Künstlers sowieso heruntergeladen.").
Ich persönlich würde erst tätig werden, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert (dann unbedingt Widerspruch einlegen) oder gar eine Klage. In der Klage müsste dann allerdings auch genau bezeichnet werden, was genau und vor allem aus welchem Grund gefordert wird (vergleiche § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Ist das nicht der Fall, wird also (auch bei Nachfrage durch das Gericht) nicht dargelegt, warum ein Anspruch angeblich besteht, wird die Klage auch keinen Erfolg haben.
Ich hatte auch schon einmal so einen Fall, wo ich mich angeblich bei einer dubiosen Gewinnspiel-Seite angemeldet haben sollte, mir aber sehr sicher war, dies nicht zu tun. Erst kamen drei Mahnungen (die geforderte Summe wurde immer höher, da nun auch Mahngebühren erhoben wurden) und schließlich ein Schreiben eines Inkassobüros. Ich habe einmal an die Gewinnspiel-Firma geschrieben, dass ich das nicht zahlen würde und warum und dann nichts mehr getan. Nach dem Inkasso-Schreiben kam gar nichts mehr. Im Internet las ich daraufhin, dass spätestens nach einem solchen Schreiben circa 80 % der Angeschriebenen "einknicken" und zahlen würden, selbst, wenn eine Forderung tatsächlich gar nicht besteht! Daher würde ich im Zweifel immer abwarten, ob außer Mahnungen und einschüchternden (Inkasso-) Schreiben wirklich etwas kommt. Bei einem Streitwert bis 300,- Euro betragen zum Beispiel die Gerichtskosten "nur" 75,- Euro - das wäre es mir wert, diese eventuell erhöhten Kosten zu tragen, falls ich tatsächlich verurteilt werden sollte, wenn ich mir doch sicher bin, dass der Gegner keinen Anspruch gegen mich hat. Dieses Risiko wird in solchen Fällen doch sehr gering sein.
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