Geld nebenbei verdienen dem Arbeitgeber melden?

vom 19.05.2007, 23:57 Uhr

Ich habe einen ganz normalen Job, aber möchte mir zusätzlich etwas Geld nebenher verdienen. Muss ich das in jedem Fall meinem aktuellen Arbeitgeber melden, dass ich einen Nebenjob habe, oder geht ihm das im Grunde nichts an, was ich quasi in meiner Freizeit mache?

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» webfan » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Ich denke mal deinen Arbeitgeber interessiert es recht wenig, doch das Finanzamt wird es interessieren

- ob du es melden musst, kommt drauf an was genau du machst...
- wie lange du es machst...
- wie hoch dein verdienst ist.
- ob du festes Gehalt bekommst

Auf jeden Fall vorher informieren, weil man schnell zum Schwarzarbeiter gelten kann.

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» Lumpy » Beiträge: 492 » Talkpoints: -0,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei meinem bisherigen Arbeitgebern war es so, das es sogar im Vertrag stand, das man, wenn man einen Nebenjob hat, diesen auf alle fälle melden muss. schau mal bei dir nach, vielleicht hast du diesen abschnitt auch bei dir im Arbeitsvertrag.

aber auch sonst, wenn es nicht drin steht, würde ich es melden, denn je nachdem wie viel du in deinem Nebenjob verdienst, muss evtl. dein erster Arbeitgeber weniger Sozialabgaben leisten.

vor allem ist es auch so, das dein Vollzeit Job immer Vorrang hat, somit kann dir dein Arbeitgeber auch verbieten einen Nebenjob zu haben, zum Beispiel, wenn du grundsätzlich dann müde auf der Arbeit erscheinst, da du dich überarbeitest. also lieber abklären und vor allem neue Lohnsteuerkarte für den zweiten Arbeitgeber beantragen. ;)

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe auch so ein Part in meinen Arbeitsvertrag und es wurde mir auch ausdrücklich untersagt, einen Nebenjob anzufangen, ohne dass ich den Betrieb nicht vorher Bescheid gebe. Dies habe ich nun auch getan und eine Genehmigung gefordert. Heute hatte ich dann das Glück, dass ich die Bestätigung dem Briefkasten entnehmen konnte. Ich darf eine Nebentätigkeit aufnehmen, solange es meine Ausbildung nicht gefährdet. Solange wird auch der Nebentätigkeit nicht widersprochen.

Viele Arbeitgeber möchten deswegen wissen, welchen Nebenjob man aufnimmt und besonders wann der Nebenjob ausgeführt wird. In den Arbeitsverträgen wird auch klar gestellt, dass man nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf. Ich würde auf jeden Fall jeden Arbeitgeber über die Nebentätigkeit unterweisen. Man kann sogar gegen ein Ablehnen eines Nebenjobs durch den Arbeitgeber klagen, wenn er einen zu Unrecht den Nebenjob nicht ausführen lässt. Da vieles zu beachten ist, sollte man sich dann aber darüber auskennen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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