Regelungen zu gesetzlichem Güterstand in der Ehe

vom 10.07.2013, 21:30 Uhr

Die wenigsten Menschen machen vor der Eheschließung einen Ehevertrag, wenn nicht von einer Seite richtig viel Geld vorhanden ist. Wie ist das dann eigentlich? Ist es dann so, dass man automatisch nach einer Trennung alles teilen muss, auch dass, was vor der Ehe da war? Oder bekommt dann jeder dass, was auf seinem Namen in der Ehe angeschafft wurde? Wie ist ohne Ehevertrag oder schriftlicher Abmachung diese Güterstandsregelung?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was man vorher hatte, darf man behalten. Man muss nur das teilen, das durch Arbeit oder Vermögen während der Ehe entstanden ist. Wenn beispielsweise der Frau ein Haus gehörte, gehört es ihr auch nach der Ehe. Wenn das Haus aber während der Ehe angebaut wurde, gehört der Anbau beiden zu gleichen Teilen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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