Anspruch und Voraussetzungen beim Zugewinnausgleich

vom 10.07.2013, 21:27 Uhr

Ein Kollege ist im Trennungsjahr und muss nun sämtliche Unterlagen einbringen. Seine Noch-Ehefrau muss wohl das Gleiche machen. Nun frage ich mich, wer Anspruch auf diesen Zugewinn hat und welche Voraussetzung man haben muss als Expartner einen Zugewinnanteil zu bekommen. Ich habe da wirklich keine Ahnung wie das dann nach der Scheidung sein wird. Wer bekommt da denn was bei raus? Ist es derjenige, der weniger verdient und beigesteuert hat in der Ehe oder derjenige, der mehr verdient und beigesteuert hat?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Jeder bekommt das halbe Vermögen, egal, wer es in der Ehe verdient hat. Abgezogen wird das Anfangsvermögen der beiden, also das, was vorher erarbeitet, geschenkt oder vererbt worden ist. Wenn man verheiratet ist und Gütergemeinschaft hat, ist es sinnlos zu sagen, dass der eine mehr verdient hat. Denn das, was der eine verdient, gehört dem anderen auch. Das kann man rechtlich gar nicht trennen. Vielen ist das vielleicht nicht bewusst. Daher muss auch der besser Verdienende nichts "abgeben". Es gehört ja beiden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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