Verkehrskontrolle: Muss ich sagen wohin ich fahre?
Mir ist heute etwas komisches passiert. Ich bin in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Führerschein, Fahrzeugschein und ich musste zeigen, ob ich Verbandskasten, Warndreieck usw. im Kofferraum habe. Aber bevor ich weiter fahren durfte, fragte mich der Polizist woher ich komme. Ok, das konnte ich ja noch verstehen, weil hier in der Umgebung gerade viele Schützenfeste sind und da wollten sie vielleicht wissen, ob ich etwas getrunken habe. Aber danach haben sie nicht gefragt. Stattdessen fragten sie mich, wo ich denn jetzt hin will.
Da ich nach hause wollte sagte ich das auch. Aber bin ich eigentlich wirklich verpflichtet der Polizei zu sagen wohin ich fahre? Geht die Polizei das im Rahmen einer Verkehrskontrolle was an? Was ist, wenn ich dabei die Aussage verweigere? Ich fand das sehr kurios. Ich konnte dann auch weiter fahren. Denn ich war nicht zu schnell, war angeschnallt, hatte nichts getrunken und sonst war auch nichts zu beanstanden. Hättet ihr gesagt, wohin ihr fahrt oder woher ihr kommt?
Man kann ja auch lügen, oder? Der Polizist wird dir kaum hinterherfahren, um deine Angaben zu überprüfen. Solange du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, geht in das tatsächlich nichts an. Ich würde mich aber nicht auf eine Diskussion darüber einlassen, ob ich ihm nun Auskunft geben muss oder nicht. Ich würde vermutlich auch einfach sagen, dass ich nach Hause fahre, egal ob es stimmt, oder nicht. Wäre ich im Urlaub oder so, würde ich vermutlich sagen, ich fahre jetzt wieder in mein Hotel.
Sicherlich wird da keiner deine Antwort überprüfen und deswegen hättest du ja alles sagen können. Verpflichtet wird man zu der Antwort sicherlich nicht sein, weil es ja keinen Einfluss auf das jetzige Geschehen hat. Hättest du nun gesagt, dass du zu einer Feier willst, hätten sie dir vielleicht gesagt, dass du das Auto lieber stehen lässt, aber sonst können sie ja auch nichts machen. Ich denke auch, dass die Frage danach ziemlich sinnlos ist, weil du ja sagen kannst, was du willst.
Ich denke nicht, dass man das sagen muss. Es geht niemanden etwas an, wohin du willst. Das bin ich bei einer Verkehrskontrolle, in die ich erst einmal geraten bin, nicht gefragt worden. Vielleicht hattest du einen sehr neugierigen Polizisten erwischt.
Du musst nicht sagen, wo du hinfährst und auch nicht, wo du herkommst. Aber ich persönlich hätte kein Problem damit. Vielleicht wollte dich der Polizist nur vor einem Stau warnen oder war einfach neugierig, was die Leute so treiben, während er arbeiten muss. Ich würde mich mit Polizisten nicht unbedingt anlegen, sonst halten sie dich nur auf.
Die Frage kam bei mir bei eigentlich jeder Verkehrskontrolle vor. Warum genau es gefragt wird weiß ich auch nicht, vermutlich wollen die Polizisten tatsächlich nur wissen, ob man vielleicht etwas getrunken hat (oder noch tun wird) oder fragen einfach nur aus Neugierde. Mich persönlich hat es auch auch noch nie gestört, weil es immer etwas absolut unverfängliches war. Selbst wenn ich von einer Feier kam, hatte ich kein Problem, das anzugeben. Schließlich trinke ich dann auch nichts und habe damit ein reines Gewissen.
Wenn es etwas absolut persönliches wäre, würde ich aber wohl auch etwas flunkern und mir etwas plausibles einfallen lassen. Zur Not kann man immer sagen, dass man irgendwo Freunde besucht hat. Ich glaube nicht, dass sie dann weiter nach haken, wenn nicht irgendein konkreter Verdacht besteht.
Was ist so schlimm daran? Ich wurde auch mal von der Polizei angehalten und da wurde ich ebenfalls gefragt wo ich herkomme. Danach wurde noch gefragt, ob es jetzt nach Hause geht, was ich dann nur noch bestätigen konnte. Mir war das doch völlig egal. Manch einer fühlt sich hier vielleicht hinsichtlich seiner Privatsphäre bedroht, aber man kann es auch übertreiben. Es ist ja nicht so, dass sie einem nun folgen und alles überprüfen. Sie werden auch kaum bei Facebook posten, dass Person X jetzt zu Ort Y fährt, oder?
Die Antwort hier wurde ja schon diverse Male gegeben. Ich kenne es Anhand von Polizeikontrollen auch nur, dass man immer mal wieder gefragt wird, wo man denn her komme. Rein rechtlich hast du auch auf diese Frage keinerlei verpflichtende Antworten zu geben, es geht den Polizeibeamten nämlich schlicht und einfach nichts an. Dies ist sogar im Gesetz so festgehalten. Eigentlich musst du mit dem Polizisten kein Wort wechseln, du bist lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen.
Eigentlich reicht es also, wenn du alles angibst, was auch auf deinem Personalausweis steht, der Rest ist deine Sache. Zur Not hält man einfach immer die Klappe und besteht im Zweifelsfall auch auf seinen Anwalt. Wenn es so ist, wie in deiner Situation - nämlich, dass bei euch grade viele Schützenfeste sind, liegt der Verdacht ja sofort nahe, dass man vielleicht unter Alkoholeinfluss Auto fährt. Selbst wenn man hier etwas getrunken haben sollte, sagt man dazu am besten gar nichts oder man legt sich eine "Lüge" zurecht, um einem Alkoholtest auf jeden Fall zu entgehen, etc. Wenn man hier aber vielleicht nicht grade ein Meister der Rhetorik ist, würde ich auf die Notlüge zurück greifen, sonst wird man schnell als unfreundlich empfunden und weckt vielleicht noch mehr Interesse gegenüber dem Polizeibeamten und wird noch länger aufgehalten.
Ich habe irgendwann einmal gehört oder gelesen, dass man das deswegen gefragt wird, weil man nicht "unnötig" durch die Gegend fahren darf. Eine Freundin von mir hatte zu Studienzeiten zum Beispiel die seltsame Angewohnheit, dass sie eine Dammstraße oft stundenlang hin und hergefahren ist. Sie hat diese rumplige Straße geliebt und zum "Nachdenken" genutzt. Spritverbrauch und Abnutzung des Autos waren ihr damals glaube ich vollkommen egal.
Wie auch immer. Jedenfalls wurde ihr auch einmal gesagt, dass sie das genau genommen eigentlich gar nicht machen dürfte, weil es ein "unnötiges" Fahren ist. Wie hier aber schon mehrfach geschrieben ist, wird es in der Regel nicht nachverfolgt, ob es stimmt was man sagt. Also im Zweifelsfall sagt man eben irgendwas und gut ist die Sache.
Niemand ist hier in so einer Situation verpflichtet, dem Polizisten eine Auskunft zu geben. Aber der wäre auch nicht verpflichtet, die Verkehrskontrolle so kurz wie möglich zu halten. Jetzt kann man natürlich auf sein Recht beharren und klar ansagen, die "Aussage zu verweigern". Dann kann aber der Polizist durchaus auch eine sehr genaue Prüfung des Erste-Hilfe-Kastens durchführen oder aber die Profiltiefe aller Reifen prüfen.
Es ist hier definitiv zu empfehlen, ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit zu pflegen. Will man seinen Unmut ausdrücken, kann man ja zunächst mit einem "Ich will jetzt nur weiter fahren" anbieten. Was ja auch nicht gelogen ist. Aber - wie so oft - wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück. Auch wenn man später Recht bekommen sollte und man letztlich feststellen lassen kann, dass eine Maßnahme eines Polizisten in Folge einer falschen Antwort als Überzogen gilt, hat man keine persönlichen Vorteile daraus. Der Nachteil einer längeren Überprüfung hingegen bleibt.
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