Keinerlei Ansprüche auf Witwenrente bei Wiederheirat?

vom 03.05.2013, 21:07 Uhr

Meine Tante ist seit 5 Jahren Witwe. Sie bekommt selber keine große Rente und ist auch auf die Witwenrente angewiesen. Sie hat nun vor 2 Jahren einen Mann kennengelernt, den sie auch heiraten möchte. Allerdings hat sie gehört, dass dann ihre Witwenrente weg fällt.

Nun ist der neue Mann auch nicht gerade vermögend und hat eine kleine Rente, mit der er alleine gut klar kommt. Aber eine Frau kann er mit dieser Rente nicht versorgen. Für meine Tante würde das heißen, dass sie kaum einen Cent in der Tasche hat, wenn sie diesen Mann heiratet und für den Mann würde es heißen, wenn er meine Tante heiratet, würde er mit seinem Geld nicht mehr auskommen.

Würde man bei Wiederheirat wirklich die komplette Witwenrente einbüßen? Bleibt meiner Tante da nichts anderes übrig als in "wilder Ehe" mit dem Mann zu leben, damit sie mit dem Geld klar kommt? Hat man keinerlei Ansprüche mehr auf Witwenrente bei Wiederheirat?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn deine Tante erneut heiraten will, bekommt sie eine Rentenabfindung. Sie erhält den 24fachen Monatsbetrag ausbezahlt. Das wird nicht so viel sein und sich nicht lohnen. Lohnender ist es für sie, wenn sie mit ihrem neuen Bekannten einfach ohne Trauschein zusammen lebt. Die Rentenabfindung ist schnell ausgegeben und dann fehlt es an allen Enden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Generell würde ich die Frage sofort mit Ja beantworten. Die Witwenrente ist ein Ausgleich dafür, dass der Ehemann verstorben ist und sich nicht mehr um seine Frau kümmern kann. Sie ist also ein Sicherheitsnetz. Wenn die Frau wieder heiratet, ist sie ja auch eigentlich keine Witwe mehr. Klar bleiben die Erinnerungen und der Schmerz, aber auf Behördenformularen würde sie "verheiratet" ankreuzen. Und Ehepartner sind nun mal füreinander verantwortlich. Ich finde das also nicht weiter verwunderlich und ganz logisch. Auch wenn es natürlich, wenn man in der Situation steckt, doof ist.

Aber ich habe das mal eben kurz gegoogelt und bin hierauf gestoßen. Ich kann es selber noch nicht so ganz glauben, deshalb hab ich mal einen neuen Thread eröffnet. Aber das wäre doch die ideale Lösung.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Deine Tante hat die Witwenrente ja nicht umsonst, sondern als Ausgleich, weil es ihr nach dem Tod des Mannes nicht finanziell schlechter gehen soll. Es ist sozusagen eine Absicherung, damit man danach nicht pleite ist. Die Witwenrente würde dann also wegfallen, aber man kann eine Rentenabfindung beantragen. In welcher Höhe die ausfällt weiß ich nicht, aber sicherlich rechnet sich das für deine Tante nicht, weil der neue Partner ja auch wenig Geld hat. Man kann aber auch nur kirchlich heiraten und das hat dann keine Konsequenzen für die Rentenversicherung.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Witwenrente ist ja dafür da, dass der noch lebende Partner einen Ausgleich erhält. Immerhin basiert seit Jahrzehnten alles aus dem System, dass eben eine Ehepaar gemeinsam für den Lebensunterhalt aufkommt. Fällt nun ein Partner durch Todesfall weg, dann werden zwar die Ausgaben ein wenig geringer, aber die Einnahmen reduzieren sich enorm. Daher gibt es die Witwenrente als Ausgleich.

Gerade weil früher die Frauen wenig bis gar nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben, ist diese Absicherung sehr wichtig gewesen. Mittlerweile hat sich das ja doch sehr geändert und die heutigen Frauen sind finanziell nicht mehr so auf den Mann angewiesen, wie noch vor 50 Jahren.

Allerdings soll die Witwenrenten auch nur den Wegfall eines Einkommens etwas ausgleichen. Heiratet man wieder, so sind ja auch zwei Einkommen vorhanden und der neue Mann wäre eben verantwortlich dafür die Familie finanziell durchzubringen. Entsprechend wird dann keine Witwenrente mehr gezahlt.

Da aber deine Tante und ihr Freund auf dieses Geld scheinbar angewiesen sind, sollten sie eben auf eine neue Eheschließung verzichten. Es stört sich doch heute niemand daran, wenn selbst die älteren Leute nur so zusammen leben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Sache ist schlicht und ergreifend, dass deine Tante die Witwenrente als "Entschädigung" dafür erhält, dass ihr Ehemann, welcher sich ihr damals bei der Hochzeit verpflichtet hat, nun nicht mehr für sie finanziell sorgen kann. Wenn deine Tante nun aber irgendjemanden heiratet, so hat sie ja eben wieder jemanden, der sie finanziell versorgen kann, weshalb sie dann keine Witwenrente mehr nötig hat.

Wie Cid das schon ganz gut erklärt hat, ist es nun einmal so, dass deine Tante im Falle einer erneuten Hochzeit eine sogenannte Rentenabfindung bekommen würde. Wie das genau geregelt ist kann man denke ich nicht pauschal sagen, jedoch kann man, wie Cid schon sagte, davon ausgehen, dass sie eine Rentenabfindung in Höhe des 24fachen Monatsbetrags bekommt.

Ob sich das nun wirklich lohnt, wage ich doch zu bezweifeln. Man sollte sich in einer solchen Situation wirklich fragen, ob eine erneute Hochzeit noch Vorteile bringt. In dem Fall nein, da würde ich an ihrer Stelle nicht noch einmal heiraten, sondern "nur" mit dem Partner zusammenleben. Damit ist allen weitaus mehr geholfen.

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» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge


In solchen Verhältnissen ist es wirklich besser, bis zum Lebensende mit dem gewünschten Partner in einer Wohnung zusammenzuleben. Sie dürfen sogar eine Gemeinschaft bilden. Jedoch dürfen sie nicht heiraten, weil dann eben die Witwe ihren Status in Ehefrau wechselt und somit wohl die Witwe des Verstorbenen bleibt, aber die Zahlung erlischt. Deswegen ist es nun von der Witwe die Zeit abzuwägen, was ihr lieber ist. Lieber die Zahlung mit einer glücklichen Beziehung des neuen Partners oder eine Heirat mit der Sorge um das Geld?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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