Kleber im Schloss - Wer zahlt und was sollte man machen?

vom 06.07.2013, 13:24 Uhr

Familie A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Familie A kam gestern aus dem Urlaub nach hause und die Schlüssel gingen nicht ins Schloss. Kein einziger der Schlüssel ging und sie sahen, dass das Schloss mit irgendwas verklebt war. Da es schon abends 22 Uhr war, war der Schlüsseldienst nicht gerade günstig. Dieser hatte auch mächtig Arbeit, weil die Etagentür abgeschlossen war. Er hat auch auf Sekundenkleber getippt, der nicht löslich ist. A hat auch sofort ein neues Schloss einsetzen lassen und die Rechnung war über 400 Euro. Die Nachbarin, die auf die Wohnung geschaut hat, war einen Tag vorher noch in der Wohnung und da war alles klar. Es muss also in den letzten 24 Stunden passiert sein.

Wie sollte A sich jetzt verhalten? Muss A eine Anzeige bei der Polizei machen wegen Sachbeschädigung? Zahlt das irgendeine Versicherung? A hat eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung, die auch Mieterschäden beinhaltet. Aber da A ja nicht selber den Schaden verursacht hat, ist das schon fraglich, ob diese Versicherung zuständig ist. Sollte A am Montag direkt bei der Versicherung Bescheid geben? Muss man dem Vermieter auch Bescheid geben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentlich könnte man ja sagen, dass die Wohnung gemietet ist und die Tür samt Schloss zur Mietsache gehört. Dann käme die private Haftpflicht dafür auf. Aber sollte es mit einem versuchten Einbruch zusammen hängen und der Einbrecher aus Wut, dass er nicht sofort in die Wohnung kam, dort Sekundenkleber ins Schloss gedrückt haben, wäre es eine Sache der Hausratversicherung. Und bei Einbruchversuch wäre die Polizei hinzuzuziehen, die auch eventuell vorhandene Spuren überprüfen würde. Wenn die Polizei nicht hinzu gezogen worden ist, könnte es Ärger mit der Versicherung geben.

Ich denke schon, dass der Vermieter Bescheid bekommen sollte, dass das Türschloss ausgewechselt werden musste. Eigentlich hätte die Polizei sofort gerufen werden müssen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Mir stellt sich dabei erst mal die Frage wer überhaupt Zugang zum Haus hat. Denn bei uns im Haus würden nur die anderen Mieter beziehungsweise deren Kinder für eine Sache in Frage kommen. Die Haustür selbst ist immer verschlossen. Wenn da niemand freiwillig zugibt, dass man sich hier einen recht kostenintensiven Scherz erlaubt hat, sollte man schon Anzeige erstatten. Immerhin kann eben auch ein Einbruchsversuch die Ursache sein und die Chance auf passende Fingerabdrücke sind ja vorhanden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Du solltest auf jeden Fall die Polizei einschalten und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die Hausratversicherung müsste meiner Meinung nach zahlen. Die Haftpflichtversicherung sehe ich da nicht in der Pflicht. Dazu müsste ja erst der Schuldige gefunden werden. Aber auch wenn er gefasst wird, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht bei Verbrechen, und um ein solches handelt es sich ja bei diesem teuren Schaden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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