Wenn man der Ankündigung eines Amoklaufes beschuldigt wird
Herr A. ist ein Mann Mitte 20, der keinerlei Vorstrafen hat, noch durch Gewalt, Aggressivität oder durch übermäßigen Alkoholgenuss auffällig geworden ist. Nun stand die Tage urplötzlich die Polizei vor seiner Tür. Die Polizisten sagten ihm, dass man bei ihnen gemeldet hätte, dass er vor ein paar Tagen einen Amoklauf angekündigt hätte und man nun seine Wohnung durchsuchen möchte. Auf Fragen von Herrn A. wurde dabei gar nicht eingegangen und die Landesbedienstete sagten zu ihm, dass er solche Äußerungen halt besser nicht machen sollte.
Die Polizei hat natürlich nichts bei Herrn A. gefunden, wurde dadurch aber auch nicht freundlicher und behandelte Herrn A. weiterhin wie einen Schwerverbrecher. Der Vorfall wäre nun auch erst mal aktenkundig. Sollte Herr A. noch mal solche Äußerungen machen, wäre er schon bekannt. Man verwies Herrn A. nochmals mehrfach darauf, dass er solche Äußerungen nicht zu machen hätte, auch nicht im Spaß. Herr A. würde aber nie eine solche Äußerung machen, noch nicht mal aus Spaß.
Herr A. würde nun natürlich gerne wissen, wer ihm das eingebrockt hat. Die Polizei gibt ihm aber keine Auskunft. Es ist klar, dass angekündigte Amokläufe mittlerweile kontrolliert werden müssen. Leider kann es auch den falschen Menschen treffen. Ich finde es zwar gut, dass solche Meldungen nachgegangen wird. Allerdings hat doch so jede die Möglichkeit jemand anderen zu verleumden, wenn man ein Problem mit dem anderen hat. Die Anzeige eines angekündigten Amoklaufes kann ja durchaus auch anonym gemacht werden. Ich finde es besorgniserregend, wie schnell man so einen anderen in die Pfanne hauen kann. Empfindet ihr auch so?
Wenn man wegen Ankündigung eines Amoklaufes beschuldigt wird, obwohl man in dieser Richtung nie etwas gesagt, gedacht oder gemacht hat, ist das schon hart. Aber, wenn die Polizei solche Hinweise bekommt, dann ist die Polizei verpflichtet diesen Hinweisen nachzugehen, bevor etwas passiert und es wieder heißt, dass die Polizei es wusste und ein Hinweis bekommen hat und dem Hinweis nicht nachgegangen ist. Da ist es im Endeffekt auch nicht relevant, ob die beschuldigte Person ein Vorstrafenregister besitzt, schon einmal aufgefallen ist oder aggressiv oder desgleichen ist. Immer hin konnte man schon des Öfteren in den Medien sehen und hören, dass die Amokläufer aus der Vergangenheit ziemlich ruhige Personen waren, die nie aufgefallen sind und immer lieb und nett waren und auch kein Vorstrafenregister besitzen, sodass man von den Personen nie gedacht hätten, dass sie mal Amoklaufen.
Schön ist es natürlich nicht, dass die Polizei nicht wirklich nett und freundlich war und die beschuldigte Person, wie ein Schwerverbrecher behandelt haben. Natürlich hätte die Polizei netter sein können, zumindest im Nachhinein, als man bei der beschuldigten Person nicht gefunden hatte und der Hinweis nicht bestätigt wurde. Aber dass die Polizei keinerlei Auskünfte darüber gibt, wer den Hinweis bei der Polizei abgegeben hatte, klingt für mich ein bisschen merkwürdig. Immer hin muss die Polizei sagen, wer den Verdacht geäußert hat und den Hinweis bei der Polizei abgegeben hatte, um eine eventuelle Gegenanzeige zu machen. Wenn die beschuldigte Person keine Auskünfte von der Polizei bekommt, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen, der dann Akteneinsicht beantragt, um letztendlich herauszufinden, wer die Aussage getätigt hatte und dann auch weitere Maßnahmen gegen diese Person einzuleiten.
Immer hin ist es nicht schön, wenn man wegen etwas beschuldigt wird, was man nicht getan hat und zu dem ist so eine Hausdurchsuchung sicherlich sehr unangenehm. Es ist auch nicht schön, dass man vorher kein Vorstrafenregister besaß und nun einen Vermerk bei der Polizei hat, dass man wegen Verdacht des Amoklaufes beschuldigt wurde. Wenn man ein Führungszeugnis benötigt, steht dies sicherlich auch dort drinnen und zu dem ist diese beschuldigte Person noch sehr jung, sodass diese Person sicherlich im Laufe der Jahre mal ein Führungszeugnis benötigt.
Ich muss sagen, dass ich diesen Fall schon sehr merkwürdig finde, vor allem das Verhalten der Polizisten. Wenn sich Herr A. noch nichts zu schulden kommen gelassen hatte und auch sonst nicht aufgefallen ist, verstehe ich nicht warum die Polizisten so zu ihm waren. Außerdem brauche man doch einen Bescheid für die Hausdurchsuchung und kann nicht einfach so eindringen oder?
Ich muss dir in diesem Fall zustimmen. Ich finde es ebenfalls sehr besorgniserregend, dass man auf diese Weise ganz schnell jemanden ankreiden darf. Allerdings kann es sein, dass die Drohung der Polizisten er sei registriert ja nur zur Abschreckung diene und für ihn selbst keine Auswirkungen haben. Jedoch würde ich mich an seiner Stelle noch einmal informieren, ob so etwas nicht in seinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen kann, weil man dieses oft auch seinem Arbeitgeber vorlegen muss und das würde ihm wohl definitiv Nachteile bringen. Alles in allem finde ich, dass man zwar den Tipps nachgehen, die Behandlung der Durchsuchten aber anders regeln muss.
Herr A. sollte sich mit einem Anwalt beraten, denn dieser kann dann Akteneinsicht beantragen. Wobei es nicht das erste Mal wäre, dass man schlichtweg in der falschen Wohnung gelandet ist. Spontan fällt mir da ein Fall aus Thüringen ein, wo mitten in der Nacht eine Spezialeinheit die Wohnung gestürmt hat. Die Adresse hat zwar gestimmt, aber man war in der falschen Etage.
Es muss also nicht unbedingt sein, dass direkt Herr A. gemeint war. Aber das kann eben nur ein Rechtsanwalt erfahren und dann kann man gemeinsam über entsprechende Schritte gegen die Beamten beraten. Ansonsten kann es auch durchaus sein, dass Herr A. eine Äußerung gemacht hat, die von einer anderen Person einfach nur falsch interpretiert wurde.
Dieses Problem kann leider nicht umgangen werden und ich hoffe weiter, dass Hinweise auf Amokläufe gegeben werden. Bei jedem stattgefunden Amoklauf gab es doch vorher Anzeichen, die einfach ignoriert wurden. Die Verleumdung ist meiner Meinung nach nicht so schwerwiegend wie der Tod von mehreren Menschen.
Wenn man in solch eine Situation gerät ist dies natürlich ziemlich heftig, besonders wenn die Beamten einen dann in der von dir beschriebenen Art und Weise behandeln und man sich im Prinzip wie ein Schwerverbrecher fühlt, obwohl man eigentlich gar nichts getan hat. Die Frage ist jedoch, wer tut so etwas, beziehungsweise hatte man vielleicht wirklich einen schlechten Tag und hat sich etwas ironisch bei jemandem ausgeweint, der dies zu Ernst genommen hat und es nur gut meinte.
Es ist schwer zu sagen, ob eine solche Anschuldigung nur zu dem Zweck getätigt wurde jemandem anders Ärger einzubrocken, oder ob man sich eben wirklich um einen anderen Menschen sorgte und sicher gehen wollte, dass dieser keinen Unfug vor hat. Wenn man sich absolut sicher ist, dass man eine solche Ankündigung nicht von sich gegeben hat, müsste es jedoch eine Lösung geben.
Auch wenn die Polizei einem keine Auskunft gibt müsste es doch möglich sein, eine Anzeige gegen Unbekannt oder eben diesen Hinweisgeber aufzugeben, mit der Begründung des Rufmords. Gerade in einem Dorf kann solch eine Hausdurchsuchung auch schnell von Teilen der Nachbarschaft wahr genommen werden, die dadurch ein schlechteres Bild von ihrem Nachbarn bekommen und eben diese Gerüchte weiter leiten.
Der Ruf wird somit teilweise schon geschädigt und auch dies ist eine Straftat, gegen die die Polizei vorgehen müsste, jedoch würde ich bevor ich solch eine Anzeige aufgebe ich noch einmal in mich gehen und darüber nachdenken, ob denn nicht doch irgendwo etwas in dieser Hinsicht rausgerutscht ist, da es sonst relativ peinlich werden könnte.
Ich hätte zudem auch nicht gedacht, dass ein Durchsuchungsbefehl mittlerweile so schnell erlassen wird und bin darüber ein wenig schockiert, denn so bietet man Menschen die Chance anderen recht schnell eine auszuwischen.
Für eine Hausdurchsuchung braucht man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Wenn der gegeben war und ich mir keiner Schuld bewusst bin, würde ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung stellen. Wenn ich aber eine solche Äußerung, auch wenn es nur Spaß war, gemacht habe, muss ich wohl die Konsequenzen tragen.
Wenn sich der Fall in der beschriebenen Weise zugetragen hat, finde ich das ebenfalls sehr grenzwertig. Auf diese Weise könnte tatsächlich ein unbescholtener Bürger ins Visier der Polizei geraten, nur weil jemand ihn vielleicht nicht besonders gut leiden kann und Dinge über ihn zur Anzeige gebracht hat, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es gibt durchaus Menschen, die nicht wissen, wann eine Grenze erreicht ist und die ganz bewusst Falschaussagen tätigen, um jemandem zu schaden. Das kann man nicht ganz von der Hand weisen. Vorstellen könnte ich mir so etwas durchaus auch im schulischen Umfeld, wo vielleicht ein recht unbeliebter Schüler von den anderen angeschwärzt wird.
Natürlich muss die Polizei solchen Meldungen nachgehen, was ja eigentlich auch richtig ist. Allerdings ist es schwierig, hier eine richtige Verhaltensweise für den Betroffenen zu empfehlen. An Stelle von A würde ich mich auch an einen Anwalt wenden. Vielleicht lässt sich sogar herausfinden, von wem diese Meldung stammt. Natürlich kann sie anonym aufgegeben worden sein, aber vielleicht hat A ja Glück. In dem Fall wäre eine Anzeige gegen diese Person obligatorisch und ich würde da auch so weit gehen wie es geht.
Falls A allerdings doch eine entsprechende Aussage getätigt haben sollte, ist es klar, dass er dafür auch geradestehen muss. Welche Konsequenzen so jemandem drohen, kann ich allerdings nicht beurteilen. Es ist nicht leicht, so eine Situation richtig zu beurteilen, wenn man nicht selbst dabei war. Es gibt Leute, die andere fälschlicherweise anschuldigen, aber es gibt eben auch Menschen, die solche Dinge ankündigen und sich anschließend ganz unschuldig geben.
Das muss der reinste Horror für Herrn A gewesen sein. Vielleicht hat er Feinde, die ihm etwas Böses wollen. Ich glaube auch nicht, dass die Polizei verpflichtet ist, Auskünfte über die Person zu geben, die Herrn A das eingebrockt hat. Diese Auskunft wird sicherlich nur ein Rechtsanwalt bekommen. Den würde ich auf jeden Fall einschalten. Es ist ja nun ganz klar eine Verleumdung, gegen die Herr A angehen kann mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Nur den ganzen Ärger hat er gehabt. Ich finde es sehr gemein, solche falsche Anschuldigungen zu machen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-220124.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2513mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1136mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1186mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1587mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1243mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur