Was ist mit Strafantrag gemeint?

vom 04.07.2013, 20:26 Uhr

Es gibt Straftaten, bei denen der Geschädigte einen Antrag stellen muss, damit die Strafverfolgung beginnt. Sowas ist z.B. bei Beleidigung oder Hausfriedensbruch der Fall. Solche Straftaten werden meines Wissens nach auch "Antragsdelikte" genannt.

Aber was ist mit so einem Antrag gemeint? Ist das eine ganz normale Strafanzeige bei der Polizei oder etwas anderes?

» FloFlo » Beiträge: 51 » Talkpoints: 26,08 »



Eine Strafanzeige und ein Strafantrag sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Strafantrag wird, wie du schon richtig erkannt hast, nur bei bestimmten Delikten fällig, eine Strafanzeige wird immer geschrieben. Bei Delikten, bei denen kein Strafantrag gestellt werden muss, wird die Strafanzeige irgendwann an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die dann entscheidet, was mit dieser Strafanzeige passiert. Die Staatsanwaltschaft kann Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.

Bei den sogenannten Antragsdelikten muss zusätzlich ein Strafantrag vorliegen. Nur dann kann auch Anklage erhoben werden. Liegt der Strafantrag nicht vor, wird das Verfahren eingestellt.

Den Strafantrag kannst du dir einfach als zusätzliches Formular vorstellen, das der Antragsteller unterschreiben muss. Es kann auch explizit angegeben werden, dass kein Strafantrag gestellt wird. Eine Strafanzeige wird trotzdem gefertigt, denn die Stellung des Strafantrages ist noch bis zu drei Monaten möglich. Genauso lange kann man auch einen bereits gestellten Strafantrage zurückziehen.

Es gibt aber auch wieder Ausnahmefälle, in denen die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bekunden kann. Dann kann es auch zur Eröffnung des Verfahrens kommen, obwohl kein Strafantrag gestellt wurde.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^