Wann ein Geldsegen in der Ehe mit Partner teilen müssen?
Es gibt ja schon Möglichkeiten an Geld zu kommen und da in der Verwandtschaft meines Freundes ein Fall ist, wo der Mann eine Erbschaft gemacht hat, kamen ich und mein Freund auf ein Gespräch. Wir fragten uns, wann ein Geldsegen in der Ehe mit dem Partner geteilt werden muss und wann dieser Geldsegen auf jeden Fall nur für den ist, der ihn bekommen hat, wenn es zu einer Trennung kommen sollte. Vorausgesetzt, dass es keine Vereinbarungen gab und kein Ehevertrag da ist.
Ich bin der Meinung, dass ein Erbe immer dem gehört, der es geerbt hat und dass dem Partner davon nichts gesetzlich zusteht. Anders bei eine, Lottogewinn, weil dann ja das Geld genommen wird, was beiden zusteht für den Einsatz und dann ist der Gewinn meines Erachtens als eine Art Zugewinn zu sehen. Aber was ist, wenn jemand was geschenkt bekommt oder sonst wie an Geld kommt? Wann muss ein Geldsegen, den man in der Ehe bekommen hat geteilt werden?
Grundsätzlich muss man sich bei einer Partnerschaft entscheiden, wie weit man sein Vermögen zusammenlegen möchte und inwiefern gemeinsam darüber verfügt wird. Ist diese Frage beantwortet, sollte es prinzipiell keinen Unterschied geben zwischen den verschiedenen Möglichkeiten Geld zu erlangen, die von dir aufgezählt wurden. Erbstücke verkörpern natürlich einen besonderen Wert, der oftmals weit über den reinen materiellen Wert hinausgeht. Bei Geld macht es meines Erachtens aber keinen Unterschied, ob es durch einen Lottogewinn erhalten wurde, oder durch eine Erbschaft. Vor allem verstehe ich nicht, wieso bei einem Lottogewinn per se fest steht, dass das Geld beiden gehört? Wenn nur einer von beiden am Gewinnspiel teilgenommen hat, gehört auch nur ihm das Geld.
@pk8: Wie kann man denn beweisen, dass nur einer den Schein abgegeben hat. Denn es steht ja kein Name drauf. Mein Vater hat erzählt, dass vor vielen Jahren mal ein Name auf dem Schein stand. Aber so kann man doch überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wer den Schein abgegeben hat und da man nur eine Spielquittung gibt, kann es ja nicht sein, dass der, der die Quittung hat dann den Gewinn einkassiert. Denn es ist ja so, dass man diese Spielequittung nicht teilen kann.
Bei einem Erbe ist es eher so, dass ja der Name des Begünstigten darauf steht und dass man auch nachvollziehen kann, wer geerbt hat. Da sollte es also klar sein, wem das Geld gehört.
Die Erbschaft soll vom Sinn und Zweck immer nur bestimmte Personen (=die Erben) begünstigen. Wenn der Erbe aber in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, ist es oft zwangsläufig so, dass das Geld womöglich auch der gesamten Familie zugute kommt. Man könnte vielleicht darüber nachdenken, dass man dem erbenden Ehepartner den gesamten oder größten Teil zur freien Verfügung überlasst; immerhin ist der Ehepartner der Erbe und nicht die Familie.
Im Falle einer Scheidung ist es gesetzlich vorgesehen - sofern kein Ehevertrag besteht und man in der Zugewinngemeinschaft lebt -, dass beim Zugewinn die Erbschaft nur dem Erben zugerechnet wird und für die in der Ehe angefallene Erbschaft kein Zugewinnausgleich zu zahlen ist. Insofern hat auch der Gesetzgeber eine Wertung dahingehend vorgenommen, dass die Erbschaft in erster Linie nur dem Erben zufällt.
MissMarple hat geschrieben:@pk8: Wie kann man denn beweisen, dass nur einer den Schein abgegeben hat. Denn es steht ja kein Name drauf. Mein Vater hat erzählt, dass vor vielen Jahren mal ein Name auf dem Schein stand. Aber so kann man doch überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wer den Schein abgegeben hat und da man nur eine Spielquittung gibt, kann es ja nicht sein, dass der, der die Quittung hat dann den Gewinn einkassiert. Denn es ist ja so, dass man diese Spielequittung nicht teilen kann.
In Deutschland besitzen rund 40% der Lottospieler eine Kundenkarte. Diese Spieler spielen also nicht mehr anonym sondern personalisiert und somit kann es auch keinen Zweifel darüber geben, wem der Gewinn zusteht. Anders verhält es sich bei den restlichen 60%, die anonym Spielen. Doch auch diese Spieler erhalten eine Quittung über den abgegebenen Spielschein. Bei einer solchen Quittung verhält es sich ähnlich wie mit Bargeld. Derjenige, der es entgegennimmt, nimmt dadurch an den möglichen Gewinn in Anspruch. Wenn man beispielsweise mit seinem Partner einkaufen geht, kann an der Kasse auch nur eine Person das Wechselgeld entgegennehmen und es ist geklärt, wem dieses Geld zusteht.
MissMarple hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass ein Erbe immer dem gehört, der es geerbt hat und dass dem Partner davon nichts gesetzlich zusteht. Anders bei eine, Lottogewinn, weil dann ja das Geld genommen wird, was beiden zusteht für den Einsatz und dann ist der Gewinn meines Erachtens als eine Art Zugewinn zu sehen. Aber was ist, wenn jemand was geschenkt bekommt oder sonst wie an Geld kommt? Wann muss ein Geldsegen, den man in der Ehe bekommen hat geteilt werden?
Ich glaube, wenn man etwas erbt und man selber eine Familie hat, dann wird man es auch gemeinsam irgendwie durchbringen, wenn es sich zum Beispiel um Bargeld handelt. Es steht zwar dem Erben zu, aber ich selber könnte mir nicht vorstellen, das ich das Geld, wenn ich etwas erbe, so beiseite lege, das meine Kinder oder mein Mann, nichts davon hätten. Bei mir steht in nächster Zeit nämlich auch eine größere Summe aus dem Todesfall meines Vaters ins Haus und ich bin mir ziemlich sicher, das es meiner ganzen Familie, also meinem Mann, mir und den Kids zugute kommen wird und wir uns gemeinsam etwas davon anschaffen werden. Alles andere fände ich auch sehr egoistisch.
Rein rechtlich gesehen gehört ein Lottogewinn beiden, weil das Geld, von dem der Lottoschein bezahlt wurde, in der Ehe bei Zugewinngemeinschaft ja auch beiden gehörte. Bei einer Erbschaft ist es anders. Das ist kein Zugewinn, sondern eben eine Erbschaft. Diese gehört nur dem Erben.
Wenn ich einiges Geld und Grundbesitz erben würde und ich wäre verheiratet, wäre es für mich selbstverständlich, alles in den großen Gemeinschaftstopf zu tun. Etwas anderes käme für mich nicht infrage. Einen Lottogewinn würde ich ebenfalls nicht alleine verbraten, sondern jeden beteiligen. Ich finde, wenn man schon zusammen ist und alles zusammenwirft, sollte man auch den Partner beteiligen. Der würde es bestimmt ganz genau so machen.
Cid hat geschrieben:Ich finde, wenn man schon zusammen ist und alles zusammenwirft, sollte man auch den Partner beteiligen. Der würde es bestimmt ganz genau so machen.
Der Meinung bin ich auch, denn alles andere wäre für mich ein reines egoistisches Verhalten. Wenn mein Mann so handeln würde, dann würde ich sogar an unserer Ehe zweifeln, denn es kann ja nicht sein, das eine Erbschaft oder ein Geldregen alles verändern soll. Ich könnte es nicht, ohne meine Familie zu beteiligen, eine Erbschaft oder eben einen Geldregen alleine verprassen. Man ist eine Familie und das ist man auch wenn man mehr oder weniger finanzielle Möglichkeiten hat.
Hier geht ja jeder davon aus, wie das ist, wenn man zusammen bleibt und in einer intakten Ehe das Geld bekommt. Dann ist es auch richtig, wenn das Geld zusammen "verprasst" wird. Wenn ich aber die Threaderstellerin richtig verstanden habe, dann geht es ihr hier mehr darum, wie es wohl ist, wenn sich die Ehepartner trennen.
MissMarple hat geschrieben: Wir fragten uns, wann ein Geldsegen in der Ehe mit dem Partner geteilt werden muss und wann dieser Geldsegen auf jeden Fall nur für den ist, der ihn bekommen hat, wenn es zu einer Trennung kommen sollte. Vorausgesetzt, dass es keine Vereinbarungen gab und kein Ehevertrag da ist.
In dem Fall ist es so, dass ein Lottogewinn geteilt werden muss, weil das Los vom gemeinsamen Geld gekauft wurde und damit zum Zugewinn gehört. Bei einer Erbschaft ist es aber anders. Da bekommt derjenige die Erbschaft, der geerbt hat. Wenn das Geld aber angelegt wurde, dann bin ich mir nicht sicher, ob die Zinsen dann wieder ein Zugewinn ist. Aber ich denke eher nicht. Es sei denn, dass der Ehepartner, der geerbt hat das Geld auf "Eheleute" angelegt hat.
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