Wer ist für Bürgersteige bei Grundstücken zuständig?

vom 05.05.2013, 13:35 Uhr

Wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft und nun haben wir ein kleines Problem. Das Grundstück, wo unsere Garage drauf steht, gehört der Kirche und nicht uns, also müssen wir die Garage dort abreißen und sie auf unser Grundstück stellen. Bislang hat es niemanden gestört, das die Garage auf dem anderen Stück stand, weil es wirklich nur eine Fläche von vier Meter breit mal 20 Meter lang ist und daneben gleich das Nachbarhaus steht. Da aber viele Jahre auf unserem Grundstück nichts gemacht wurde, von den Vormietern, stellt sich die Kirche da etwas quer und möchte uns das Stück nicht verpachten.

Zur Zeit pachtet der Vorbesitzer es noch, aber auch dem sein Pachtvertrag wird nicht verlängert, weil er das Haus ja an uns verkauft hat. Für alles hier im Ort ist das Verhalten unverständlich und reine Schikane, aber ändern wird man wohl nichts daran. Nun ist unser Problem aber, das der Bürgersteig ja auch auf der Höhe der Garage abgesenkt wurde und das wäre dann ja auch hinfällig. Wir müssten den Bürgersteig natürlich auch runtergesetzt haben, damit wir auch aufs Grundstück fahren können, ohne uns den Wagen kaputt zu fahren, aber wo muss man sich da melden?

Macht die Gemeinde so etwas oder ist so etwas nachträglich gar nicht mehr machbar? Es nutzt uns ja nichts, wenn wir uns eine neue Hofeinfahrt herrichten, aber der Bürgersteig noch hoch ist. Da würde man sich ja ständig das Auto drauf aufsetzen.

Benutzeravatar

» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich nicht verstehe, warum ihr die Garage auf dem anderen Grundstück denn nun abreißen lassen müsst. Immerhin ist das Grundstück doch von der Kirche und der Vorbesitzer eures Hauses hat es gepachtet. Von daher habt ihr doch überhaupt nichts mit diesem Grundstück zu tun. Nur weil der Vorbesitzer eures Hauses diese Garage genutzt hat, heißt dies ja nicht automatisch, dass ihr diese jetzt abreißen müsst. Da würde ich mich vorher nochmal genau rechtlich beraten lassen!

Weiterhin würde ich dir empfehlen, dass du dich mal an eure Gemeindeverwaltung wendest und dieser den Fall schilderst. Meiner Meinung nach sind die nämlich für die Bürgersteige verantwortlich. Es könnte eventuell sein, dass du hierfür einen Antrag stellen musst und dann auch die Kosten übernehmen musst, aber Ausführen lassen wird die Gemeinde die Arbeiten. Vermutlich würdest du sogar großen Ärger bekommen, wenn du einfach selbst beginnst, an dem Bürgersteig zu bauen. Das geht nicht und das sollten schon öffentliche Stellen machen. Ich schätze, dass dies aber in jeder Gemeinde anders gehandhabt wird und daher solltest du mit dieser Rücksprache halten.

Benutzeravatar

» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Prinzessin_Erika hat geschrieben:Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich nicht verstehe, warum ihr die Garage auf dem anderen Grundstück denn nun abreißen lassen müsst. Immerhin ist das Grundstück doch von der Kirche und der Vorbesitzer eures Hauses hat es gepachtet. Von daher habt ihr doch überhaupt nichts mit diesem Grundstück zu tun. Nur weil der Vorbesitzer eures Hauses diese Garage genutzt hat, heißt dies ja nicht automatisch, dass ihr diese jetzt abreißen müsst. Da würde ich mich vorher nochmal genau rechtlich beraten lassen!

Die Kirche möchte uns das Grundstück nicht weiter verpachten und wir wollen das Haus ja kaufen. Somit hätte der jetzige Pächter ja auch kein Interesse mehr an der Garage, aber für uns würde er sie sogar weiterhin pachten, damit die Garage eben nicht abgerissen werden muss. Wir haben das Haus ja mit Garage im Auge und da die Kirche sich so doof anstellt ist es ja auch so problematisch. Obwohl alle mitkriegen, das wir was am Haus machen und die Kirche auch sehen müsste, das es nun sauber gehalten wird, stellen die sich quer.

Benutzeravatar

» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Falls du zufällig Mitglied dieser Kirche bist, würde ich versuchen, sie unter Druck zu setzen. Du könntest mit deiner ganzen Familie aus der Kirche austreten, falls sie einem Mitglied der Gemeinde in so mieser Art begegnen und das ankündigen, in eine bekannte Zeitung zu schreiben. Vielleicht kannst du erfahren, welch ranghöherer Verwaltungsmensch der Kirche da mitzusprechen hat und den gezielt ansprechen, dass das keine Art ist, Mitglieder zu halten.

Für mich sieht das nach Mutwilligkeit aus und die sollte man nicht der Kirche vermuten. Denn die Kirche will mit dem Stückchen Land ja nichts machen, dafür ist es zu klein. Und wenn sie es verpachten, bringt es immerhin etwas Geld. So schnell würde ich nicht aufgeben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Es handelt sich um eine katholische Kirche und auch wenn ich der Kirche angehöre, würde es die Kirche glaube ich nicht großartig interessieren würde, wenn ich, mit meiner Familie, dort austreten würde. Sie sind generell eher gegen Familien, die nicht so alt sind. Ich muss dazu sagen, das in unserem Haus vorher viele Chaoten gewohnt haben und die haben das Haus auch sehr runterkommen lassen. Also einerseits kann ich den Ärger verstehen, aber andererseits sehen sie ja auch, das wir viel an dem Haus und dem Garten machen. Also müssten sie ja bemerken, das wir da anders als unsere Vorgänger sind.

Wenn der jetzige Pächter, also der, der uns das Haus verkaufen will, die Pacht nicht verlängern möchte, dann möchte die Kirche das auch nicht weiter verpachten, sondern einfach sinnlos da stehen lassen. Sie bestehen aber darauf, das wir die Garage entfernen und somit müssen wir auch unsere gesamte Hofeinfahrt erneuern. Also wirklich reine -Schikane und das von der Kirche.

Benutzeravatar

» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^