Reicht bei mündlichem Arbeitsvertrag mündliche Kündigung?
A arbeitet seit 4 Jahren in einem Betrieb. Er hat nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen. Für A war es auch nicht schlimm. Denn keiner der Arbeiter hat in diesem Betrieb einen schriftlichen Arbeitsvertrag und er hat geglaubt, dass er das nicht braucht. Heute ist A bei der Arbeit erschienen und musste zum Chef. Der Chef hat ihm eine Kündigung ausgesprochen. Er meint, dass betriebsbedingt 2 Leute den Betrieb verlassen müssen. Er kann diese Woche noch arbeiten kommen und dann muss er gehen. A ist fertig mit sich und der Welt und fragt sich, ob eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtens ist.
Der Arbeitgeber meint, dass er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat und dann auch keine schriftliche Kündigung bekommt. Dass er noch eine Woche im Betrieb bleiben kann ist reine Kulanz. Dadurch, dass er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, muss er auch keine Kündigungsfrist einhalten. Ist das wirklich richtig so oder kann A gegen diese Kündigung vor gehen? Lohnt sich es gegen die Kündigung vor zu gehen oder hat das wirklich alles seine Richtigkeit?
Kündigungsfristen können zu Gunsten der Arbeitnehmers in Arbeitsverträgen geregelt werden. Zu Ungunsten der Arbeitnehmers sind solcher Regelungen - egal ob mündlich oder schriftlich - unwirksam! Daher ist es lächerlich anzunehmen, auf Kündigungsfristen verzichten zu können. Und "Kulanz" gibt es in solchen Fällen schon gar nicht. Denn dafür wurde das Arbeitsrecht geschaffen.
Unabhängig davon, wie ein (gültiger) Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, bedarf eine Kündigung immer der Schriftform. Und in Abhängigkeit der Betriebsgröße sind weitere Bedingungen an eine Kündigung geknüpft, so dass eine Klage auf Wiedereinstellung in aller Regel Erfolg haben dürfte. Ob das aber sinnvoll ist, müsste der Betroffene oder die Betroffene selbst abschätzen.
Zwar kostet ein Vorgehen gegen solche Maßnahmen Geld - aber in so einem Fall ist dieses Geld gut angelegt und ein jeder Arbeitsrichter würde den Arbeitgeber in so einem Fall vermutlich auslachen. Da ist also anzunehmen, dass es nicht mal zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen würde.
Von einem mündlichen Arbeitsvertrag habe ich zwar schon oft gehört, aber meist ging das in eine Richtung, in der es schon um Schwarzarbeit ging. Ich weiß aber von einem Kollegen, dass dieser auch früher mal eine Arbeitsstelle hatte, bei der er nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hatte. Ich finde diese Art von Verträgen ehrlich gesagt ein bisschen merkwürdig, da es auch keinen größeren Aufwand darstellt einen Arbeitsvertrag auszuformulieren, den man dann ganz im übrigen auch für mehrere Mitarbeiter benutzen kann.
Es fördert nicht gerade das Vertrauen in den Arbeitgeber, denn immerhin hat der Arbeitnehmer durch einen solchen Vertrag nur Nachteile und keinen Vorteil. Hauptproblem ist schließlich einfach die Beweisbarkeit, wenn kein fixer Lohn schriftlich festgehalten ist, kann es dort immer Unstimmigkeiten geben. Den Fakt, dass man dort gearbeitet hat kann man logischerweise über ehemalige Kollegen in der Theorie einfacher beweisen.
Ob diese jedoch für einen gekündigten Arbeitnehmer und gegen ihren eigenen Arbeitgeber aussagen ist für mich jedoch in der Praxis doch eher fragwürdig. Zum Thema Kündigung bin ich der Meinung, dass eine mündliche Kündigung nicht möglich und rechtswirksam ist, anders als ein mündlicher Arbeitsvertrag.
Laut Gesetz bedarf die Kündigung der Schriftform, jedoch habe ich auch schon von einer Ausnahme gehört, bei der eine Kündigung jedoch durch den Arbeitnehmer per Telefon für wirksam erklärt wurde, da dieser im weiteren ein sehr widersprüchliches Verhalten an den Tag legte. Durch den Arbeitgeber kann es aber in der Regel nur auf dem schriftlichen Wege geschehen, da dieser ja auch begründen muss, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
Schließlich hätte man ansonsten auch eine Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten müsste. Zudem müsste eigentlich nach mündlicher Vereinbarung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber schriftlich fixiert werden, was die wichtigsten Vertragsbestandteile sind. Dies umfasst auch die Kündigungsfrist und muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden und auch von diesem unterschrieben werden.
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