Arbeitsamt will Fragebogen vom letzten Arbeitgeber - nötig?

vom 01.07.2013, 10:37 Uhr

X hat letztens seinen bisherigen Job gekündigt, da es diverse Differenzen gab, die zuletzt so für X nicht mehr tragbar waren. Jetzt hat er sich als arbeitssuchend gemeldet, da er zwar davor auch schon Bewerbungen geschrieben hat sich aber Unterstützung bei der Suche erhofft.

Nun soll er unter anderem einen Fragebogen von seinem letzten Arbeitgeber ausfüllen lassen - aber das geht aufgrund des Verhältnisses dort einfach nicht. X würde die dreimonatige Sperrfrist zur Not als unumgänglich in Kauf nehmen, fragt sich aber nun ob er ohne ausgefüllten Fragebogen Hilfe bei der Arbeitssuche bekommen wird.

» bellevine » Beiträge: 579 » Talkpoints: 5,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ist es nicht ohnehin so, dass man zunächst einmal eine Sperrzeit erhält, wenn man selbst das Arbeitsverhältnis beendet? Was genau muss denn in diesem Fragebogen alles beantwortet werden? Mir ist es völlig neu, dass das Arbeitsamt einen solchen Fragebogen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber sendet. Wäre es denn möglich, wenn man das Arbeitsamt darum bittet, dass sie diesen Fragebogen selber an den ehemaligen Arbeitgeber von X senden? Hier sollte es doch dann keine Probleme mehr geben.

All zu sehr sollte X sich aber nicht auf das Arbeitsamt verlassen, was die Unterstützung bei der Suche betrifft. Er wird vielleicht ein paar Stellenangebote bekommen, aber die gleichen bekommen auch sehr viele andere Leute, was das ganze nicht unbedingt leichter macht. Klar, eine kleine Chance ist es trotzdem und man sollte sie auch nutzen, aber man muss hier in erster Linie selber arbeiten. Das Arbeitsamt kann einem auch nicht mal eben so eine neue Arbeit zustecken.

Wenn es wirklich so weit kommt und er die Sperrfrist über 3 Monate erhält, wird er zunächst einmal für diese 3 Monate keine finanzielle Unterstützung erhalten. Ich glaube aber, dass man ihm dennoch Stellenangebote zuschickt und auch vorsetzt, auf die er sich bewerben muss. Aber wie schon gesagt, würde ich mich lieber komplett selber hinter die Suche nach einem neuen Arbeitgeber klemmen.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Wenn man selbst kündigt, wird man an der Sperrfrist nicht vorbei kommen. Dabei ist es recht egal, ob der Fragebogen vom Arbeitgeber ausgefüllt wird oder nicht. Aber er ist verpflichtet alle nötigen Unterlegen dem ehemaligen Mitarbeiter auszuhändigen. Wenn X. aber nun keinen direkten Kontakt mehr mit seinem ehemaligen Arbeitgeber haben will, dann kann er dies ja schriftlich machen.

Dabei sollte man auch einen Termin angeben bis wann man die Unterlagen ausgefüllt haben will. Meist sollten da 14 Tage reichen. Wenn der Arbeitgeber dem nicht nachkommt, wird sich die Agentur für Arbeit darum kümmern. So jedenfalls sind meine Erfahrungen, wenn Arbeitgeber da recht unwillig sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Bundesagentur für Arbeit muss grundsätzlich bei Ende einer Arbeit prüfen, ob das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitnehmers geendet hat. Das heißt man erhält nicht automatisch eine Sperrzeit, wenn man selbst kündigt. Jedoch muss man natürlich einen nachvollziebaren Grund dafür angeben. Es werden dann beide Seiten gehört, deshalb erhält der Arbeitgeber dann den Fragebogen.

Grundsätzlich ist er auch verpflichtet diesen auszufüllen. Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, den entsprechenden Fragebogen auszufüllen, ist zu empfehlen diesen per Einschreiben an den Arbeitgeber zu schicken, dadurch kann man, wenn dieser nicht reagiert gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass man versucht hat eine Rückmeldung zu erhalten. Bis zur Klärung des Sachverhaltes bleibt in der Regel die Sperrzeit erhalten, auch wenn sich bei der Prüfung dann im Nachhinein herausstellt, dass der Arbeitnehmer berechtigte Gründe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses hatte.

Dann wird die Sperrzeit rückwirkend aufgehoben. Die Sperrzeit bezieht sich auf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I, nicht auf die Arbeitssuche, dass heißt man wird trotzdem beraten und erhält gegebenenfalls auch Stellenvorschläge und hat auch einen Anspruch auf Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Arbeitssuche.

» wb » Beiträge: 120 » Talkpoints: 2,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin auch der Meinung, dass es bei der Agentur für Arbeit genau so läuft, wenn man seinen Job selber kündigt, bekommt man die ersten drei Monate keine finanzielle Unterstützung. Zu dem frage ich mich, was für ein Fragebogen der ehemalige Arbeitgeber denn ausfüllen soll und, welche Fragen der ehemalige Arbeitgeber denn beantworten soll. Immer hin habe ich über solch einen Fragebogen noch nichts gehört oder gesehen, die der ehemalige Arbeitgeber ausfüllen muss.

Zu dem muss die Agentur für Arbeit einer arbeitslosen Person trotzdem dabei helfen eine Arbeit zu finden, auch, wenn der Fragebogen nicht vom ehemaligen Arbeitgeber ausgefüllt wurde. Immer hin will die Agentur für Arbeit doch, dass diese Person wieder Arbeit findet und nicht ein lebenslang arbeitslos bleibt und ein ­Lebenlang von Staatsgeldern lebt. Zu dem bekommt die Person auch nur Jobangebote von der Agentur für Arbeit zugeschickt, die andere Arbeitslose auch zugeschickt bekommen, sodass auch die Eigenbemühung stimmen muss, um eine neue Arbeitsstelle zu finden.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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