Käufer von Gutscheinen enttäuscht - Preis zurückerstatten?
Bei einem Gewinnspiel habe ich Gutscheine für eine Sache gewonnen, die mir nicht so sonderlich zusagten und daher habe ich die Gutscheine weiterverkauft. Nun ist es so, dass man diese Gutscheine nicht kombinieren kann, also man kann pro Einkauf nur einen einlösen, was ich aber nicht wusste, d.h. es stand zwar schon dabei, aber ich habe das nicht gelesen. Ich habe aber dem Käufer gegenüber auch nicht behauptet, dass man alle auf einmal einlösen kann, er hat nicht danach gefragt. Nun hat er aber versucht, genau das zu machen, nämlich alle Gutscheine mit einmal einzulösen und hat festgestellt, dass das nicht funktioniert und mir davon berichtet.
Nun frage ich mich, was ich machen soll. Ich kann verstehen, dass es für ihn sehr ärgerlich ist, aber wir haben da wohl einfach nur ein Missverständnis; ich wusste es nicht, dass man die nicht zusammen einlösen kann, wenn er gefragt hätte, hätte ich nochmal genau nachgeschaut, er hat aber nicht gefragt und ich habe nicht damit gerechnet, dass es dieses Problem überhaupt geben könnte. Das Geld, was er mir dafür gegeben hat, habe ich aber schon teilweise ausgegeben, also so einfach zurückgeben kann ich das nicht und möchte ich eigentlich auch nicht, weil ich ja nicht bewusst etwas falsch gemacht habe, sondern es ist halt ein Missverständnis entstanden. ich könnte ihm einen Teil zurückgeben oder noch irgendwelche Gutscheine für andere Dinge geben, die ich habe. Was würdet Ihr machen?
Ich finde, dass man so etwas schon angeben muss und man eben auch darauf achten sollte, wenn man solche Gutscheine verkauft. Das weiß man ja eigentlich auch und wenn man damit nicht auf die Nase fallen möchte sollte man das tun, damit es eben nicht zu einer solchen Lage kommt. Ich denke, dass hier der Käufer schon im Recht ist, wenn es beispielsweise über eBay gelaufen ist, weil dort ja alles angegeben werden muss. Dort würde er auch Recht bekommen und du müsstest zahlen.
Hat er denn nun sein Geld wiedergefordert? Wenn nicht würde ich ihn anschreiben und nachfragen, wie er verfahren möchte und mich eben dafür entschuldigen und auch einräumen, dass man es übersehen hat. Man hätte es eben hinschreiben müssen und da bin ich auch der Meinung, dass du zumindest einen Teilbetrag wieder zurückzahlen musst und eben nur einen Gutschein hingeben kannst. Im Prinzip musst du dir aber mit dem Käufer einig werden.
Ich kenne es von vielen Gutscheinen, dass diese nicht mit anderen kombinierbar ist, so wie ich das mitbekommen habe ist das auch mittlerweile die Regel, nahezu alle Onlineshops oder auch normale Geschäfte gehen auf diese Weise vor, damit die Flut an Gutscheinen nicht überhand nimmt. Ich weiß leider nicht wie der Weiterverkauf stattgefunden hat, aber wenn du es nicht angegeben hast, bist du denke ich nicht gezwungen, die Sachen zurück zu nehmen.
Um was für Gutscheine handelt es sich denn, wenn ich das fragen darf und hat der Käufer, bevor er die Gutscheine ersteigert oder auch gekauft hat, zu dir Kontakt aufgenommen? Gerade die Frage nach der Kombinierbarkeit stellt man ja schon beim Kauf von Gutscheinen meiner Meinung nach. Klar ist es ärgerlich und ich kann die Person auch verstehen, dass sie jetzt nicht ganz zufrieden ist aber ich denke rein rechtlich kann man dir da kaum etwas anlasten.
Schließlich handelt es sich hierbei um einen Irrtum und du hast schließlich nicht versucht zu täuschen, sondern warst schlicht weg selbst unwissend. Normalerweise informiere ich mich selbst über Sachen, die ich erwerben will, auch wenn dies auf irgendwelchen Online-Portalen statt findet. Gleiches gilt auch für einen Privatkauf und ich bin mir relativ sicher, dass wenn man die entsprechenden Stichwörter bei Google eingibt man auch aufgeklärt ist, ob man mehrere Gutscheine einlösen kann oder nicht.
Es kommt also auf deine Kulanz an, wenn du freundlich sein willst, dann nimm die Gutscheine zurück und verkaufe sie einzeln weiter, aber ich an deiner Stelle würde dies nicht tun, da der Fehler nicht unbedingt bei dir liegt, beziehungsweise nicht bei dir alleine liegt.
Der Verkauf lief nicht über eBay, sondern über Kleinanzeigen in der örtlichen Zeitung. D.h. da wurde nichts ersteigert, ich hab demjenigen meine Kontonummer geschickt, er hat das Geld überwiesen und dann habe ich ihm dann den Packen Gutscheine per Post gesendet, es gab – außer per Mail – keinen persönlichen Kontakt. Dir Gutscheine beziehen sich auf einen Anbieter von Tagesausflügen, also beispielsweise Stadtbesichtigung Berlin usw. Geld zurückgefordert hat er bisher nicht, mir nur geschrieben, dass er die Gutscheine nicht alle mit einmal einlösen kann, was er aber vorhatte.
Dann kann ich nur noch einmal sagen, dass ich dich im Recht sehe, er hatte per Email nochmals die Möglichkeit zu fragen ob bekannt ist ob dies möglich ist, wenn er es bereits vor hatte, dies hat er nicht getan also ist es wohl oder übel seine eigene Schuld. Solange du keine falschen Versprechungen gemacht hast oder falsche Auskünfte erteilt hast würde ich von einem Umtausch absehen. Besonders da die Verwendung meines Erachtens nach bereits so klingt, als wäre eine Kombination von Gutscheinen nicht möglich.
Schließlich könnte er die Gutscheine auch im einzelnen weiter verkaufen oder eben ein paar Freunde einladen wollen, man selbst kann ja nicht ahnen zu welchem Zweck der Käufer die Gutscheine kauft. Ich würde mich vielleicht noch einmal per Mail melden und sagen, dass das selbst nicht bekannt war aber auch gar nicht bedacht wurde.
Schließlich hat er seinen Verwendungszweck nicht erläutert, womit eindeutig ein Irrtum seinerseits vorliegt. Du kannst ihm auch versichern, dass du es bedauerst aber immerhin haben die Gutscheine ihren Wert nicht verloren und er hat weiterhin die Möglichkeit diese weiter zu verkaufen, wenn er diese nicht selbst verwenden möchte.
Zumindest wäre das meine Sicht der Dinge, auch wenn jetzt eventuell Leute argumentieren, dass es unfair wäre die Gutscheine nicht gegen den Kaufpreis zurück zu nehmen, doch wenn ich mir etwas kaufe und dies nicht so verwenden kann, wie ich mir selbst das vorgestellt habe dann komme ich in der Regel gar nicht auf die Idee es umzutauschen, beziehungsweise weiß ich dann, dass ich mich auf die Kulanz des jeweiligen Ladens verlassen muss.
Warum sollte dies also bei Privatverkäufen anders sein. ob du kulant bist oder nicht hängt somit ganz allein von dir ab und da man nicht immer ein Wohltäter sein muss, schadet es auch nicht auch an seinen eigenen Vorteil zu denken, schließlich hat der Käufer keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern lediglich jetzt die nervige Aufgabe die Gutscheine zu verkaufen, eine Aufgabe die du dir sonst wieder auferlegen würdest.
Stand das auf den Gutscheinen drauf, dass man diese nur einzeln einlösen kann, oder war das eine Information, die nur du als Gewinner hattest? Ich denke schon, dass das eine wichtige Information gewesen wäre, die auch im Vorfeld klar sein sollte und die auch hättest benennen müssen. Ich persönlich kenne auch viele Gutscheine, die explizit nur einzeln einlösbar sind, aber wenn dies vorher nicht so erklärt wurde, kann ich verstehen, dass der Käufer enttäuscht ist, wenn er genau das mit den Gutscheinen vorhatte. Ich denke schon, dass du das mit hättest erwähnen sollen.
Dabei ist ganz egal, dass du nicht behauptest hast, dass es ginge und auch nicht, dass der Käufer nicht gefragt hat. Bei den ebay Kleinanzeigen sparen sich zwar viele Verkäufer einige Details, aber dennoch gehört so etwas dazu. vor allem da du ja anscheinend die Gutscheine als Paket verkauft hast. In dem Fall hättest du die Information schon erwähnen sollen. Ich würde erst mal mit dem Käufer Kontakt aufnehmen, mich entschuldigen und versuchen hinten herum zu erfragen, was genau er nun als Entschädigung erwarten würde, beziehungsweise was er nun denkt, wie du ihm entgegen kommen kannst.
Wenn dir das alles total egal ist und du eh nicht bereit bist einen Teil des Geldes zurück zu erstatten, dann ignoriere seine Nachricht einfach. Wenn er es dir nur mitgeteilt hat ohne Entschädigung zu verlangen, stehst du theoretisch nicht in der Pflicht, dich da um irgend etwas zu kümmern.
Es ist natürlich sehr ärgerlich für den Käufer, dass dieser Gutscheine bei dir erworben hat, die er nicht alle zusammen in dem besagten Shop einlösen kann. Normalerweise weiß jeder, dass man Aktionsgutscheine nicht zusammen einlösen kann, bei einem Einkauf oder bei einer Bestellung. Meist sind es ja diese Aktionsgutscheine, die man bei den diversen Gewinnspielen und desgleichen gewinnen kann. Normalerweise hättest du den Käufer darauf hinweisen müssen, dass man die Gutscheine, die du verkauft hast, nicht zusammen bei einer Bestellung einlösen kann, aber da du ja selber nicht wusstest, dass es diese Regelung gibt, ist die Lösung des Falls nun doch schon ziemlich schwierig.
Wenn ich einen Gutschein oder mehrere Gutscheine kaufen würde und ich würde denken, dass man die Gutscheine alle zusammen bei einem Einkaufen oder bei einer Bestellung zusammen einlösen kann und ich bekomme dann letztendlich mit, dass das doch gar nicht so funktioniert. Dann würde ich mich auch an den Verkäufer wenden. Und ich würde erwarten, dass der Verkäufer kulant ist und mir eine Lösung vorschlägt. Eine Möglichkeit wäre wirklich, dass man ihm ein Teil seines Geldes zurück erstattet.
Immerhin hast du keinen Verlust, da du die Gutscheine gewonnen hast und weiter verkauft hast, ein bisschen Gewinn bleibt dir ja letztendlich trotzdem. Oder du bietest ihm tatsächlich an, dass du ihm andere Gutscheine zukommen lässt, die ihm vielleicht zugutekommen oder, die er dann letztendlich weiter verkaufen, kann oder desgleichen. Da muss man dann eine Lösung mit dem Käufer finden und schauen, womit er letztendlich zufrieden ist.
Ehrlich gesagt ist es doch bei den meisten Gutscheinen der beschriebenen Art so, dass man diese nicht untereinander kombinieren kann. Ich kenne das praktisch nur so. Lediglich richtige Einkaufsgutscheine wie die von Amazon und sonstigen Anbietern kann man in der Regel kombinieren. Bei solchen Gutscheinen, mit denen man einen Rabatt auf ein bestimmtes Angebot bekommen kann, kann man eigentlich immer nur einen einzigen Gutschein pro Kauf einlösen. Ich nehme mal an, dass es sich um Gutscheine dieser Art handelt.
Ehrlich gesagt sehe ich dich hier auch im Recht und ich hätte an deiner Stelle auch nicht das Gefühl, mich für irgendetwas entschuldigen zu müssen, sofern es sich wirklich um die beschriebene Art von Gutscheinen handelt. Da der Käufer selbst auch noch keine konkrete Forderung gestellt hat, würde ich zunächst auch davon ausgehen, dass er einfach seiner Enttäuschung Ausdruck verleihen und schauen wollte, ob du von dir aus etwas anbietest, um seine Enttäuschung zu mildern. Man kann so etwas als Käufer sicher einfach mal probieren.
Sofern es sich wirklich um Gutscheine handelt, bei denen es landläufig üblich ist, dass man nur einen Gutschein pro Einkauf einlösen kann, würde ich die Sache einfach abhaken. Ansonsten musst du dir vielleicht doch noch Gedanken um eine Erstattung machen. Dass du einen Teil des Geldes bereits ausgegeben hast, sollte da das geringste Problem darstellen. Solche Gutscheine haben doch meistens keinen immensen Wert und es sollte doch möglich sein, das Geld zu erstatten. Das würde ich aber wirklich nur dann in Betracht ziehen, wenn du dir selbst etwas vorzuwerfen hast.
Rechtlich gesehen musst du die Gutscheine natürlich nicht zurückgeben, aber vom menschlichen Standpunkt aus würde ich mich kulant zeigen und die Gutscheine wieder nehmen und das Geld zurückzahlen. Der Wert scheint ja hoch zu sein, wenn du das Geld nicht zurückzahlen kannst, weil du es schon ausgegeben hast. Gerade dann würde ich als Käufer einen Hinweis auf die Gutscheinbedingungen erwarten.
Du hast Gutscheine für ein bestimmtes Ereignis, einen bestimmten Veranstalter angeboten -nicht mehr und nicht weniger. Er hat diese ordnungsgemäß erhalten und du dein Geld, damit ist der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei abgelaufen. Für die AGBs des Veranstalters, seine Regelung zu Gutscheinen oder die Durchführung eines bestimmten Ereignisses bist du nicht verantwortlich. Das ist allein der Veranstalter, bei dem man die Gutscheine einlösen kann.
Dass sich der Käufer vor dem Kauf der Gutscheine nicht über nähere Regelungen der Gutscheineinlösung informiert hat ist nicht deine Schuld. Zwar mag das für den Käufer ärgerlich sein, aber du hast weder damit geworben, dass sie zusammen eingelöst werden können, noch dass du irgendwelchen Einfluss auf irgendwelche Regelungen oder die Durchführung des Ereignisses hast. Somit hast du im Grunde nichts falsch gemacht und kannst hier auch nicht in die Verantwortung genommen werden. Es ist nicht deine Aufgabe, alle kleinen Eventualitäten einzubeziehen und dafür zu haften. Da könnte man sich genauso bei dir beschweren, wenn die Veranstaltung wegen schlechtem Wetter ausfällt und der Kunde von dir nicht extra darauf hingewisen wurde.
Es ging bei dem Kaufvertrag nur um den Verkauf der Gutscheine, den hast du entsprechend abgewickelt. Mehr kann man von dir nicht verlangen. Und mehr würde ich an deiner Stelle auch nicht tun. Deine Aufgabe ist es, mangelfreie Ware zu liefern, was du getan hast. Für die Unachtsamkiet des Käufers kannst du nichts. Ich würde ihm erklären, dass du darauf keinen Einfluss hast und die Bedingungen vom Veranstalter festgelegt werden, welche sicherlich auch auf seiner Webseite bzw. den Informationen zur Veranstaltung eingesehen werden können. Selbst, wenn dem nicht so wäre, wäre es nicht deine Aufgabe, den Käufer für etwas zu entschädigen, was nicht in deinem Einflussbereich liegt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-219945.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2513mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1136mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1186mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1587mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1243mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur