Schutzverträge: moralisch sinnvoll aber rechtlich sinnlos

vom 14.03.2009, 22:32 Uhr

Ich wollte hier mal das Thema Schutzverträge für Notfalltiere oder zu vermittelnde Tiere ansprechen. Wie viele hier schon wissen, liegt mir der Tierschutz wirklich nah am Herzen und ich kenne auch viele Leute und auch Tierheime, die die Tiere nur mit Schutzvertrag vermitteln. Das ist meiner Meinung auch sehr sinnvoll, wenn ich nicht auch schon Erfahrungen gemacht hätte, die ich sehr traurig finde.

Ich gebe hier mal ein paar Beispiele, die zeigen, wie sinnlos doch ein Schutzvertrag sein kann oder ist.

- Person A ist lange Zeit in der Vermittlung von Ratten tätig und vermittelt ihre Ratten, die sie als Notfallratten aufnimmt nur mit Schutzvertrag. In diesem Schutzvertrag steht unter anderem auch drin, dass Vorkontrollen und auch Nachkontrollen stattfinden. Diese Nachkontrollen können mit vorheriger Ankündigung stattfinden, aber sie werden in der Regel angekündigt. Person A vermittelt zwei Ratten an Person B. Die Vorkontrolle zeigte viel Platz für die 2 Ratten , ein ausreichend und guter Käfig und auch potentielle Besitzer, die einen guten Eindruck machten. Sie vermittelte die Ratten und beide Parteien unterschrieben den Schutzvertrag. Nachkontrollen werden von Person B ständig abgewimmelt. Entweder keine Zeit oder Person B legt einfach den Telefonhörer auf. Das eingeschaltete Veterinäramt gibt sich nicht mit 2 Ratten ab. Person A sind die Hände gebunden. Sie kann sich nicht mit Gewalt Zutritt zur Wohnung schaffen um zu sehen, ob es den Ratten gut geht.

- Person C vermittelt 5 Mäuse an eine vermeintliche Mäuseliebhaberin. Käfig und alles drumherum war zufriedenstellend. Im Schutzvertrag stand unter anderem, dass Person D, die die Mäuse aufgenommen hat die Tiere nicht weitervermitteln oder verkaufen darf, ohne Zustimmung von Person C. Allerdings hat Person D die Mäuse an eine Person E weitergegeben ohne die Zustimmung der Vermittlerein. Als Strafe für Zuwiderhandlung des Vertrages war im Schutzvertrag eine Gebühr von 1000 Euro eingetragen, die beide durch die Unterschrift auch zugestimmt haben. Die Vermittlerin hat versucht durch eine Klage gegen das Zuwiderhandeln anzugehen. Die Klage wurde wegen Geringfügigkeit abgewiesen und weil die 1000 Euro nicht den Wert der Mäuse hatten. Sie stand mit den Rechtsanwaltskosten alleine da.

- Person F vermittelt Kaninchen. Sie vermittelt ein Weibchen an Person G, die einen kastrierten Rammler hatte., Im Schutzvertrag stand unter anderem , dass mit dem Tier nicht gezüchtet bzw. vermehrt werden darf. Person G hat sich nicht daran gehalten und hat mit der Vermehrung das Leben des Kaninchens aufs Spiel gesetzt. Es starb bei der Geburt ihrer Jungtiere und das hat Person F herausbekommen. Sie versuchte auch dagegen zu klagen. auch das wurde wegen Geringfügigkeit abgewiesen.


Welchen Sinn hat überhaupt der Schutzvertrag? Rechtlich gesehen kann man nicht dagegen angehen. Kein Rechtsanwalt und kein Gericht gibt sich mit dieser "Geringfügigkeit" ab. Ich könnte 100 Beispiele nennen, die ich aus dem Tierschutz kenne und es kommt immer zum gleichen Ergebnis. Ein Rechtsanwalt hat einer Tierschützerin, die ich kenne sogar gesagt, dass diese Schutzverträge nicht das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben sind. Wenn ein Schutzvertrag wirklich gelten soll, dann muss er notariell beglaubigt sein und das übersteigt wieder so sehr die Finanzen, dass keiner diese Tiere aufnehmen würde, wenn er das bezahlen müsste und sich das auch kein Tierschutzverein oder eine Privatperson leisten kann, immer den Notar zu zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zum einen soll es nur zur Abschreckung dienen, denn wie du schon gesagt hast, es kann in den meisten Fällen nicht durchgesetzt werden (und gerade bei einer Kleintiervermittlung ist so was alles andere als sinnvoll). Häufig reicht dieses Stück Papier aus, um die gewünsche Wirkung vor allem bei größeren Tieren (Katze und Hund) zu erzielen.

Wenn man das ganze juristisch einwandfrei aufsetzen würde und das ganze dann von einem Notar beglaubigen lassen würde, hätten diese Schutzverträge auch eine rechtliche Wirksamkeit, nur aufgrund der Kosten, der kaum vorhandenen Zeit und sonstigen Aufwendungen, wird das ganze eben nicht gemacht und man hofft, sich stattdessen auf seine Menschenkenntniss verlassen zu können, die mit dem (wertlosen) Schriftstück die beste (und kostengünstigste) Möglichkeit darstellt, Tiere in ein passendes und liebevolles Zuhause überführen zu können.

Nicht mehr, nicht weniger, leider.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich fand Schutzverträge bisher auch immer sehr sinnvoll. Ich denke auch, dass sie größten Teils der Abschreckung dienen. Man muss sich auch leider darauf verlassen, dass sich die Interessenten auch daran halten. Daher gibt man die Tiere ja auch eigentlich nur zu Leuten, die einem sympathisch und vertrauenswürdig erscheinen. Aber leider kann man den Menschen auch nur vor den Kopf gucken.

Ich finde es schon erschreckend, wie viele Fälle es zu geben scheint, in denen trotz Schutzvertrag etwas schief gegangen ist. Ich verstehe die Leute nicht, die sich erst auf einen Vertrag einlassen und diesen auch unterschreiben, um dann später die Bedingungen nicht erfüllen. Ich finde, dass es Gesetzte geben sollte, damit man eben auch gerichtlich gegen so etwas vorgehen kann. Es handelt sich doch dabei auch, um eine Vertragspflicht, die eben nicht erfüllt wurde.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ja, ich habe nun wieder von einem Fall gehört. Ein Mädchen hat ihre 4 Rennmäuse in gute Hände vermitteln wollen und hat sogar in einem Tierforum nach neuen Besitzern gesucht. Ein Schutzvertrag wurde ihr auch ans Herz gelegt, der auch vom neuen Besitzer unterschrieben wurde. Sie hat sich auch das neue zu hause angesehen und hat die Rennmäuse samt Selbstbau hingebracht. Als sie 2 Wochen später an dem Haus vorbeigegangen ist, stand der leere Selbstbau in der offenen Garage. Sie schellte dort und der Besitzer meinte dann nur, dass er Schlangenfutter brauchte und die Rennmäuse verfüttert wurden.

Im Schutzvertrag stand eine Klausel, dass die Tiere nicht als Futter benutzt werden dürfen und dass sie eben nur durch einen Tierarzt getötet werden dürfen, wenn eine medizinische Indikation vorhanden ist. Das Mädchen hat auch die Schlangen nicht gesehen, als sie die Rennmäuse dort hin gebracht hat. Denn die waren wohl in anderen Räumen.

Auch dieses Mädchen kann nichts gegen den Menschen unternehmen, der die Rennmäuse gegen eine geringe Gebühr bekommen hat. Er hat sie einfach verfüttert, obwohl es gegen den Vertrag verstoßen hat. Ich kann nicht begreifen, warum man nichts dagegen unternehmen kann. Wenn ich ein Auto verkaufe und einen Vertrag mache, muss sich der neue Besitzer doch auch daran halten, das Auto so schnell wie möglich umzumelden usw. Man kann also dagegen angehen, wenn er es nicht macht. Aber bei einem Schutzvertrag für Tiere geht es nicht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Schutzverträge haben rechtlich zwar fast gar keine Chance, aber sag niemals nie. Es handelt sich noch immer um einen Vertrag, und wenn die Summe einen Aufwand lohnt, dann kann man sehr wohl was tun. Dies ist aber wie du selbst oben erwähnst auch viel an der Summe abhängig. Für Mäuse, Hamster oder oftmals auch gewöhnliche Katzen wird gar nicht erst gehandelt. Wenn die Summe jedoch schon über 500€ geht, dann kann auch ein Anwalt reagieren. Rechtlich sind die Schutzverträge schwierig einzustufen, denn es handelt sich nur bedingt um einen "Vertrag" in dem Sinne. Man kann zwar versuchen, wenn jemand sich nicht an die Dinge im Schutzvertrag hält, diesen zu verklagen, aber die Chancen sind leider gering. Ich weiß jedoch nicht, woran das liegt, denn wenn ich einen anderen schriftlichen Vertrag für Nichtigkeiten mache wird, auch reagiert, weil man sagt, Vertrag ist Vertrag.

Dennoch schützt hier oftmals die Unwissenheit die Tiere vor schlechten Haltern. Ein Schutzvertrag dient zur Abschreckung, dass man etwas gegen die Person in der Hand haben könnte, wenn sie das gekaufte Tier nicht ordnungsgemäß behandelt. Des Weiteren dient der Schutzvertrag auch dazu, dass nicht jeder der sich eigentlich nicht Mal ein Tier leisten, kann sich eines zu schafft. Meistens wird eine Summe von 100€ - 300€ gefordert, sodass man davon ausgehen kann, dass die Menschen die das Tier hier kaufen auch schon Geld besitzen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vor allem meine damaligen zwei Kumpels sich immer Mal wieder Tiere angeschafft haben und wieder weitergereicht haben, wenn das Interesse verschwand oder das Tier nicht "funktionierte". Als dann so nach und nach die Schutzverträge ankamen, klappte es schon kaum noch, weil viele Privatleute auch Schutzverträge verlangen. Daher fand ich das besonders gut. Gerade für Kampfhunde ist ein Schutzvertrag auch sehr wichtig, damit keine "falschen" Halter auf den Teppich erscheinen werden.

» paddelfisch » Beiträge: 655 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert, der Jura studiert. Er meint, sobald man Geld nimmt, sei es durch eine Kaufsumme oder durch eine Schutzgebühr handelt es sich um einen Kaufvertrag. Da ist es egal, ob Schutzvertrag darüber steht oder nicht. Wenn man für das Tier Geld gibt um es zu bekommen, ist es ein Kauf. Mit einer gekauften und bezahlten "Sache", was ein Tier nun mal ist, kann man machen was man will und demnach ist so ein Schutzvertrag in Verbindung mit Geld auf jeden Fall immer nichtig.

Wenn man das Tier verschenkt und einen Schutzvertrag macht, ist es aber ähnlich. Den dann ist es eine Schenkung, wo auch der Besitz in den Beschenkten über geht. Man sollte sich mit einem Rechtsanwalt zusammen setzen und eine Art Pflegevertrag machen. Das Tier bleibt dann noch im Besitz desjenigen, der das Tier abgeben will. In dem Vertrag muss dann aber auch festgehalten werden, was der Pfleger und was derjenige, der das Tier in Pflege gibt bezahlt. Tierarztkosten, Futter usw. sollten dann vom Pfleger bezahlt werden. Die Versicherungskosten sind dann aber meist Sache desjenigen, der das Tier in Pflege ab gibt. Aber das kann man schriftlich festhalten und sollte dann auch notariell gemacht werden.

Bei einem Pflegevertrag bleibt das Tier im Besitz desjenigen, der es abgeben will. Er hat Mitspracherecht in allem, aber muss auch weiterhin mit Kosten rechnen. Es kann auch darauf bestanden werden, dass man dem Pfleger Geld bezahlen muss. Aber das ist dann zusammen mit einem Notar auszuklügeln. Dann könnte auch so ein Schutzvertrag, der als Pflegevertrag getarnt ist rechtskräftig sein.

Mein Bekannter oder besser gesagt der Sohn einer Bekannten meinte, dass er das so genau noch nicht weiß. Aber er weiß auf jeden Fall, dass so ein Schutzvertrag nichts wert ist und dass man den auch wegschmeißen kann. so einen Fall hatten sie auch schon in der Praxis, wo er arbeitet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Aber mit diesem Pflegevertrag geht man auch das Risiko ein, dass man die Tiere immer wieder zurück bekommen kann. Das ist bei einem Besitzerwechsel recht unwahrscheinlich. Ich wusste zwar nun nicht, dass ein solcher Schutzvertrag vor Gericht keine wirkliche Chance hat. Aber mir da Strafen angedroht werden, die um ein vielfaches höher sind, als der Wert des Tieres, würde ich es mir genau überlegen, ob ich das unterschreibe.

Vor allem, wenn man das Beispiel ansieht, wo die Tiere dann doch noch weiter gegeben wurden. Es wird kein Grund genannt, warum das geschehen ist. Denn es können ja doch wichtige Ursachen vorhanden sein, die eine Abgabe der Tiere nötig machen. Beispiele sind zwar gut und schön. Aber bei manchen muss man eben mehr sehen, als die eigentliche Tatsache.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert, der Jura studiert. Er meint, sobald man Geld nimmt, sei es durch eine Kaufsumme oder durch eine Schutzgebühr handelt es sich um einen Kaufvertrag. Da ist es egal, ob Schutzvertrag darüber steht oder nicht.

Sobald die Schutzgebühr in dem Vertrag notiert ist, handelt es sich automatisch um einen Kaufvertrag. Die Schutzgebühr kann aber als Entschädigung für die nötigen Ausgaben, wie Impfungen und sonstige Kosten der Welpen notiert werden und somit ist es kein Kaufpreis mehr.

Diamante hat geschrieben:Mein Bekannter oder besser gesagt der Sohn einer Bekannten meinte, dass er das so genau noch nicht weiß. Aber er weiß auf jeden Fall, dass so ein Schutzvertrag nichts wert ist und dass man den auch wegschmeißen kann. so einen Fall hatten sie auch schon in der Praxis, wo er arbeitet.

Ein Schutzvertrag dient in erster Linie zum Schutz des Tieres und im privaten Bereich kann man so einen Schutzvertrag durchaus machen. Worauf man so einem Vertrag achten sollte, steht hier unter Schutzvertrag sehr gut beschrieben. Ich finde das mit dem Schutzvertrag eine gute Sache und ich stehe dazu, das jeder, der etwas zu verbergen hat, so einen Vertrag nicht unterzeichnen wird. Es wirkt mit Sicherheit abschreckend für gewissen Personen und wenn dann, wie in unserem Fall auch noch eine Bescheinigung vom Vermieter verlangt wird, wohl umso mehr.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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