Berechnung und Weitergabe von Straßenreinigungsgebühren

vom 26.06.2013, 18:27 Uhr

Bald müsste bei uns die Nebenkostenabrechnung kommen. Eine Bekannte meinte, dass die Straßenreinigungskosten in diesem Jahr wieder gestiegen wären. Sie haben wohl ein eigenes Haus und da schlägt sich das sofort zu Buche. Wie ist das eigentlich in einer Mietwohnung mit den Straßenreinigungskosten? Wir haben eigentlich diesen Posten gar nicht auf der Nebenkostenabrechnung stehen. Zumindest steht da nicht "Straßenreinigungskosten". Wie wird das berechnet und wie wird das dann weitergegeben an den Mieter?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Straßenreinigung wird eigentlich auch als Straßenreinigung in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Zumindest kenne ich es so von der Nebenkostenabrechnung meiner Eltern. Eventuell sind diese Gebühren auch mal bei Kosten für den Hausmeister oder der Gartenpflege "versteckt". Nicht immer ist ja so viel Platz vorhanden, dass man alles extra aufführt. Dies kann aber der Vermieter aufklären.

Berechnet werden die Kosten von der Gemeinde, die die Straßenreinigung durchführt, bzw. durchführen lässt. Dabei kommt es auf die laufenden Meter Grundstücksgrenze an, an welcher die Reinigung durchgeführt wird. Dieser Betrag wird dann vom Vermieter auf alle Parteien umgelegt. Im Normalfall geht das dann nach Anteilen an der Gesamtwohnfläche, also nach m². Diesen Posten könnte man aber auch nach Anzahl der Parteien aufteilen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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