Kann sich ein Scheidungsverfahren über Jahre hinziehen?

vom 26.06.2013, 20:58 Uhr

Ich dachte eigentlich immer, dass man nach einem Trennungsjahr geschieden wird und dass es da auch keine Schwierigkeiten macht. Aber bei meiner Freundin heißt es, da sie noch minderjährige Kinder hat, dass es sich durchaus auch hinziehen kann, wenn der Mann sich nicht scheiden lassen will. Bei meiner ersten Ehe hatte ich auch minderjährige Kinder, die von meinem Expartner waren und er wollte sich am Tag des Gerichtstermins auch nicht mehr scheiden lassen. Dennoch hat der Richter gesagt, dass er sieht, dass die Ehe zerrüttet ist und hat die Scheidung ausgesprochen.

Kann sich das denn heute wirklich so lange hinziehen? Kann man das unter Umständen irgendwie beschleunigen auch wenn der Expartner sich nicht mehr scheiden lassen will und es keine Versöhnung in dem Trennungsjahr gegeben hat? Wie lange kann sich das heutzutage hinziehen? Hier sind ja einige, sie auch schon geschieden wurden. Wie lange hat sich eure Scheidung hingezogen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich meine mich zu erinnern, dass es sich nicht hinzieht, wenn man nach dem Jahr sagt, dass man sich scheiden lassen möchte und sich beide einig sind. Ist das bei einer Partei nicht der Fall und es besteht noch Liebe oder man hat das Trennungsjahr nicht eingehalten muss man mit der Scheidung glaube ich noch mal ein Jahr warten. Dann kann man es glaube ich aber nicht mehr hinziehen und muss damit leben. Es ist ja auch eigentlich dazu gedacht, dass man sich die Sache noch mal überlegt und wenn man nach einem Jahr Trennung eben doch seine Gefühle wiedergefunden hat der anderen Partei auch noch mal die selbe Chance einräumt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn einer der beiden Partner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kann sich die Angelegenheit deutlich hinziehen. Er braucht ja nur darzulegen, dass das Trennungsjahr nicht korrekt vollzogen wurde oder dass er die Ehe für nicht zerrüttet hält und die Scheidung nicht wünscht. Dann muss der andere sich auf eine Trennungsfrist von drei Jahre gefasst machen. Infos

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn der nicht Scheidungswillige behauptet, dass das Trennungsjahr nicht durchgehalten wurde, beispielsweise durch ein gemeinsamen Kochen oder Ähnliches kann sich die Sache hinziehen. Es gibt auch so etwas wie unzumutbare Härten, glaube ich. Ich weiß aber nicht genau, wie diese aussehen könnten. Wenn einer der Partner krank ist, könnte so etwas in bestimmten Fällen vorliegen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Um das Trennungsjahr als nicht vollzogen zu erklären braucht es schon mehr, als nur mal gemeinsames Kochen. Mir hat mein Anwalt damals erklärt, dass sogar ein erneutes Zusammenwohnen das Trennungsjahr nicht gefährdet. Man gibt den Eheleuten damit die Möglichkeit es nochmal zu versuchen, wenn man einige Zeit nach der eigentlichen Trennung vergehen lässt.

Allerdings sind auch minderjährige Kinder kein Grund um ein Scheidungsverfahren zu verlängern. Es hängt nur von den Aussagen der beiden Eheleute ab. Stellt Partner A den Scheidungsantrag und Partner B stimmt diesem schon nicht zu, dann kommt es schon mal nicht zu einem Gerichtstermin wegen der Scheidung. Aber Partner B kann nicht ewig die Scheidung verhindern. Nach drei Jahren wird man dann schon geschieden, selbst wenn nicht beide Eheleute ihre Einwilligung geben.

Aber auch zwischen Scheidungsantrag, der ja erst nach dem Trennungsjahr gestellt werden kann, und Scheidungstermin vergeht einige Zeit. Bei mir war das auch fast ein Jahr, bis dann endlich die Scheidung ausgesprochen wurde. Das liegt aber auch daran, dass erst mit Stellung des Antrages die Rentenkassen aktiv werden und ein Versorgungsausgleich berechnet werden muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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