Gehören mündliche Nebenabreden mit in den Mietvertrag?

vom 26.06.2013, 18:34 Uhr

Bisher haben wir alles, was wir bei der Wohnungsbesichtigung besprochen haben auch versucht schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Aber bei der jetzigen Wohnung war das gar nicht so einfach und der Vermieter meinte, dass mündliche Absprachen auch gelten und das alles noch gemacht wird. Nun wohnen wir schon 5 Jahre hier und immer wieder ist was anderes und das klemmende Badfenster ist immer noch nicht gemacht, was wir bei der Wohnungsbesichtigung beanstandet haben. Der Vermieter meinte, dass Nebenabreden nicht in den Mietvertrag gehören, weil es mit der Vermietung an sich nichts zu tun hat.

Gehören eigentlich normalerweise solche Nebenabreden in den Mietvertrag? Wo, unter welchen Punkt schreibt man diese denn? Habt ihr alles im Mietvertrag stehen, was ihr bei der Unterzeichnung noch zu beanstanden hattet? Wie ist es, wenn man Tiere halten will, sollte man das im Mietvertrag mit aufnehmen oder ist auch eine mündliche Zusage da bindend?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zum Teil würde ich meinem Gefühl nach deinem Vermieter einfach mal Recht geben. Wenn an einem Haus wirklich noch viel zu machen sein sollte, kann man eigentlich nicht expliziert jedes Detail festhalten, das noch am Haus gemacht werden muss, oder? Auch würde der Mietvertrag dadurch sicherlich noch undurchschaubarer werden und vermutlich endlos lang. Ich denke schon, dass man sich im Mietvertrag an sich schon auf das wesentliche konzentrieren sollte.

Auf der anderen Seite ist es völliger Schwachsinn zu behaupten, dass mündliche Vereinbarungen genauso geltend sind. Natürlich kann man dies beanstanden, aber wenn hier Aussage gegen Aussage steht, hat im Zweifel immer der Angeklagte gewonnen, was in diesem Fall vermutlich dein Vermieter wäre. Ich finde es in deinem Fall schon ziemlich leichtsinnig, wenn man sich einfach so darauf verlässt. Ich hätte vermutlich schon damals versucht, einen zusätzlichen Vertrag oder eine Vereinbarung anzufertigen, in dem genau festgehalten wird, was die zusätzlichen Pflichten des Vermieters sind.

Abgesehen davon, gehören solche Aufgaben in einem Mietshaus/Mietwohnung doch so oder so zu den Pflichten des Vermieters, oder nicht? Wenn du irgendetwas im Haus weder vorsätzlich noch fahrlässig zerstört hast, dann muss dein Vermieter dies so oder so ersetzen. Das gleiche wird auch für Reparaturen gelten, die schon vorhanden waren, bevor ihr überhaupt eingezogen seid. Nur ob man es sich wegen Kleinigkeiten mit dem Vermieter verscherzen will ist deine Entscheidung.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Grundsätzlich kann man sagen, dass auch mündliche Vereinbarungen bindend sind. Man könnte beispielsweise auch mündlich einen ganzen Mietvertrag abschließen. Problematisch wird das alles nur, wenn man das Vereinbarte beweisen muss, denn der Beweis wird dann sehr schwierig.

Eigentlich würde ich schon sagen, dass mündliche Vereinbarungen auch schriftlich im Mietvertrag aufgenommen werden sollten. Allerdings muss man unterscheiden, ob es sich um wichtige oder eher unwichtige Dinge handelt. Auch Mängel würde ich nicht unbedingt im Mietvertrag aufführen. Hierfür gibt es meiner Meinung nach ein Übergabeprotokoll, welches man bei jeder Wohnungsübernahme machen sollte. Im Übrigen hat die Beseitigung eines Mangels ja nichts damit zu tun, ob dieser im Mietvertrag aufgenommen wurde. Auch wenn er dort nicht drin steht, muss der Vermieter diesen beseitigen.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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