Versicherungen und deliktunfähige Kinder
In meinem weiteren Bekanntenkreis, habe spielende Kinder etwas kaputt gemacht. Es ist nicht wirklich sicher, welches Kind es nun war. Da man aber weiß, welches Kind zuletzt mit dem Gegenstand gespielt hat, der nun kaputt ist, hat die Mutter des Kindes gesagt, sie kümmert sich um die Regulierung des Schadens. Das Kind war zu dem Zeitpunkt unter sechs Jahre alt.
Frau A., die Mutter des Kindes, hat den Fall ihrer Versicherung gemeldet. Diese sagt aber nun, da das Kind noch so jung gewesen sei und deshalb deliktunfähig ist, braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Was halbwegs nachvollziehbar ist und an sich auch nicht meine Frage ist. Denn die Frage könnte man sicherlich erst beantworten, wenn man den Vertrag von Frau A. kennt.
Ich frage mich aber nun generell, man kann ja verschiedene Versicherungen abschließen, die an sich Schäden abdecken, die man selbst verursacht. Spontan fällt mir da eine Privathaftpflichtversicherung ein, aber auch eine Hausratsversicherung. Zahlen die aber nun generell nicht bei deliktunfähigen Kindern? Oder auf was muss man achten, wenn man Kinder hat, die mit im Haushalt leben? Denn für Schäden, die durch beaufsichtigte Kinder passieren, muss doch irgendwer aufkommen? Oder ist nur der haftbar zu machen, der gerade die Kinder beaufsichtigt?
Tja, das ist das große Problem, was leider vielen Menschen nicht bekannt ist. Denn meines Wissens nach tritt in einem solchen Fall keine Versicherung ein, weil das Kind einfach nicht haftbar zu machen ist, solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
So ist es beispielsweise auch so, dass wenn ein 6-jähriger vor ein Auto läuft, automatisch die Versicherung des Autofahrers einspringen muss bzw. der Autofahrer den Schaden trägt, da das Kind nicht haftet, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Wie gesagt, hiervon hat kaum jemand Kenntnis und viele Menschen dürften mit dem Wissen auch spielenden Kindern auf der Straße anders gegenüber stehen. Den Schaden, den ein deliktunfähiges Kind verursacht, bezahlt also niemand und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Es gibt Haftpflichtversicherungen, in denen man dieses Risiko mit aufnehmen kann. Dann zahlen die Versicherungen auch, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und das deliktunfähige Kind trotzdem etwas kaputtgemacht hat. Ansonsten hat der Geschädigte aber Pech gehabt.
Man versucht natürlich als Eltern des Schädigenden den Schaden wieder gut zu machen, um das Verhältnis zum Geschädigten nicht zu stören. Aber man müsste es eigentlich nicht. Kinder sind sozusagen so etwas wie Naturkatastrophen, denn man auch keine Schuld zuweisen kann. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar bis 10 Jahre deliktunfähig.
Das ist doch ein typisches Beispiel, bei dem es einfach für den Geschädigten "Pech gehabt" heißt. Hier haftet in aller Regel tatsächlich niemand und wenn der Schaden behoben werden soll, muss der Besitzer dies übernehmen. Ein ganz normales Beispiel ist z.B. der Fall, dass ein siebenjähriges Kind auf der Straße innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs Rad fahren übt. Die Eltern schauen nur ab und zu hinaus. Wenn nun das Kind an einem regulär abgestellten Fahrzeug einen Schaden verursacht (Lackkratzer, kaputter Spiegel usw.), dann ist dies ein ungedecktes Risiko des Autobesitzers (außer natürlich durch dessen Vollkasko). Weder den Eltern noch dem Kind wird ein Vorwurf gemacht werden können, der hier dazu führt, dass die Eltern oder deren Versicherung hier tätig wird.
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