Nach welchen Bezügen wird Arbeitslosengeld berechnet?

vom 24.06.2013, 08:42 Uhr

Mir ist zwar klar, dass man Verdienst der letzten 12 Monate als Grundlage nimmt. Aber was zählt da alles rein? Mir gegenüber wurde vor einigen Tagen behauptet, dass nur der Stundenlohn gewertet wird. Bezüge für Schicht- oder Feiertagslohn würden nicht eingerechnet werden. Daher meine Frage, welche Einkommensteile nun wirklich für die Berechnung vom Arbeitslosengeld benötigt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich nach §§ 151, 154 SGB III. In § 151 Abs. 1 steht, das Bemessungsentgelt sei das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wiederum ist dasjenige, auf das Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden mussten. Berechnungsgrundlage insgesamt ist also das Brutto-Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum durchschnittlich pro Kalendertag erzielt hat.

Soweit ich weiß, müssen bezüglich Schichtzulagen zum Beispiel für Nachtarbeit (dann wohl auch für Feiertagslohn beziehungsweise für die ZULAGEN für Feiertagsarbeit) keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Damit sollen Arbeitnehmer, die schon zu undankbaren Zeiten wie nachts oder feiertags arbeiten (müssen), wenigstens finanziell etwas entlastet werden. Also zusammenfassend: Meines Wissens zählt der "normale" Lohn als Berechnungsgrundlage, Zuschläge, auf die keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen, bleiben außer Betracht.

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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